Ratschläge für den Ausstieg

Meine Lieben!

Ich möchte euch einige Ratschläge geben, und zwar denen die vorhaben, das Werk zu verlassen. Sie sind Frucht meiner persönlichen Erfahrung. Sie können wie kalte und berechnete Maßnahmen wirken, aber wenn einer sich im Gewissen vornimmt zu gehen, sollte er sie angesichts der im Werk üblichen skrupellosen Repressalien und der an die Substanz gehenden Gehirnwäsche beherzigen, um traumatisierende Erlebnisse zu vermeiden.

1. NIE DIE ABSICHT MITTEILEN, DAS WERK ZU LASSEN. Das ist nötig, wenn erst einmal der Fluchtplan vorbereitet wurde.

2. EIN GIROKONTO IN DEINEM NAMEN ERÖFFNEN. Es ist ein Gebot der Klugheit, sich die Kontounterlagen nicht zusenden, sondern in der Filiale der Bank deponieren zu lassen. Überlege, mit welchen Mitteln Du nach Deinem Austritt rechnen kannst, und welche Verwandte Du allenfalls um Hilfe bitten kannst, um die außerordentlichen Kosten bestreiten zu können.

3. EINE UNTERKUNFT SUCHEN. Es ist nötig, einen Ort vorbereitet zu haben, zu dem Du gehen kannst, wenn Du das Zentrum erst einmal verlassen hast.

4. BLANKO-UNTERSCHRIFTEN WIDERRUFEN. Das gilt vor allem auch für Bankunterlagen, die in der nächsten Zweigstelle zu annullieren sind, falls Dokumente beim Sekretär des Zentrums abgegeben wurden.

5. EIN NEUES TESTAMENT MACHEN. Wenn schon zugunsten des Werkes oder seiner Organisationen ein Testament errichtet wurde, muss man es umgehend bei einem Notar durch ein neues widerrufen, das in einem zentralen Register hinterlegt wird.

6. KEINEN VERDACHT ERREGEN. Es ist nötig, sich während der letzten Wochen große Mühe zu geben, keinen Verdacht zu erregen und besonders bei der Aussprache und Beichte pünktlich zu sein.

7. DIE ENTSCHEIDUNG MITTEILEN. Wenn noch nicht einmal die Fidelitas gemacht wurde, wird es genügen am 18. März bekanntzugeben, dass Du die Oblation nicht erneuern wirst. Diese Entscheidung muss auf unanfechtbare Weise mitgeteilt werden. Versuche nicht zu reden, zu diskutieren. Es ist zweckmäßig, diplomatisch, aber fest zu sein, so dass kein Zweifel bleibt. Wenn die Fidelitas schon abgelegt wurde, ist jeder Augenblick gut, außer vielleicht unmittelbar vor den Ferien, da man dich mit dem Vorwand zurückzuhalten versucht, dass es nötig ist, den Dispens zu erledigen die Ferien das verzögern. Dessenungeachtet, während der Dispens von Rom erledigt wird, gibt es kein gesetzliches Hindernis, nicht in einem Zentrum zu leben, und das ist sehr gut zu argumentieren, da man nur schlechten Einfluss auf die anderen ausüben würde. Akzeptiere es keinesfalls, noch einmal auf einen Jahreskurs oder Besinnungstage mitzufahren, wo Deine Entscheidung zerpflückt und immer neu aufgeworfen würde.

8. DIE SITUATION DES PERSÖNLICHEN VERMÖGENS PRÜFEN. Sobald es soweit ist, musst Du die Situation Deines Vermögens überprüfen und Dir bestätigen lassen, dass alles in Deinem Sinn geregelt ist. Im Zweifelsfall stets einen Anwalt beiziehen.

9. DIE POST IST UNVERLETZLICH. Vom juristischen Standpunkt aus habe ich meine Zweifel, ob die generelle und stillschweigend erteilte Erlaubnis für einen Leiter des Werkes, ein- und ausgehende Post zu lesen, gesetzlich gültig sein kann. Es wäre angebracht, Übertretungen anzuzeigen.

Merlos