Haenobarbo: Escrivá hat kein Testament gemacht

14. September 2011

 

Als ich aus beruflichen Gründen eine juristische Dokumentation durchging, fiel mir diese Perle in die Hände:

"Monseñor José María Escrivá de Balaguer y Albás, starb, ohne ein Testament gemacht zu haben, in Rom am 26. Juni 1975, und deshalb wurde als einziger und universaler Erbe vom Richter der Ersten Instanz, Nr. 9, in Madrid sein Bruder, Herr Santiago Escrivá de Balaguer y Albás festgestellt, der die Erbschaft angenommen hat...”

Das heißt, der Gründer des  Opus Dei, der seine Numerarier- und Assoziiertentöchter und – söhne zwang, vor der endgültigen Eingliederung ein Testament zu machen, hat das selbst nicht getan, und deshalb fiel sein Erbe von Rechts wegen an seinen einzigen lebenden Bruder. Wäre Santiago vorher gestorben, hätten sicher seine Kinder geerbt.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gründer etwas zu vererben hatte. [Anmerkung des Übersetzers: Er hatte. Allein die Tantiemen für seine publizierten Bücher sind beachtlich.] Was hier zählt, ist seine Inkonsequenz. 

Was zählt ist, dass er sehr wohl wusste, dass die Numerarier und Assoziierten, die angeblich ihr Testament zu Gunsten jedes beliebigen Erben machen konnten, in der Praxis grundsätzlich eine Vorlage präsentiert bekamen, in der als Erbe eine Stiftung angeführt war, die mit dem Werk verbunden ist, und im obligatorischen Gespräch bestand man darauf, dass es in jeder beliebigen Familie „normal“ und „vernünftig“ sei, ihr diese Güter zur Verfügung zu stellen, und in deisem Fall ist diese Familie, mit übernatürlichen Bindungen, eben das Werk.

Was zählt, ist der missbräuchlich ausgeübte Zwang auf so viele Supernumerarier, Mitarbeiter und Freunde, dass sie ihr Vermögen dem Werk überlassen, zum Nachteil ihrer Blutsfamilie.

 

Haenobarbo