Wie die große spanische Tageszeitung El País berichtet hat, ist es dem katholischen Geheimbund Opus Dei (Werk Gottes) gelungen, die Webseite Opus libros seiner Kritiker zu zensieren. Ehemalige Mitglieder der katholischen Sekte hatten bisher unveröffentlichte Dokumente ins Netz gestellt, welche der Gründer der Vatikansekte, Josemaría Escrivá de Balaguer, einst verfasst hat. In ihnen werden unter anderem Anweisungen an die Mitglieder dokumentiert und sie geben Aufschluss über die Funktionsweise der Sekte und mussten nun nach einer vorläufigen Gerichtsentscheidung aus dem Netz genommen werden.
Dass man es in Spanien mit der Zensur nicht so genau nimmt, ist bekannt. Da wird schon mal eine Satirezeitschrift wegen "Ehrverletzung des Königshauses" aus dem Verkehr gezogen, es werden ganze Zeitungen illegal verboten und die verhafteten Journalisten sogar gefoltert. Nun hat in einer erstaunlichen Entscheidung ein Handelsgericht in Madrid die vorsorgliche Zensur gegen die Opus-Kritiker angeordnet, weil angeblich das Recht auf geistiges Eigentum verletzt worden sein könnte. Begründet wird das Vorgehen mit den Autorenrechten, denn die Autoren hätten das Recht "darüber zu entscheiden, ob das Werk und wie es veröffentlicht wird".
Die Gründerin von Opuslibros.org, die Journalistin Agustina López de Mozos, erklärt, dass diese "internen und geheimen Dokumente" denen Recht geben würden, welche die Vorgänge innerhalb der Sekte in der Öffentlichkeit und in der Kirche angreifen. "Früher hat es nur Berichte von uns gegeben, die wir die Institution durchlaufen haben und wir wurden als Vergrätzte, Lügner und Abtrünnige bezeichnet." Der Opus Dei bringe erneut Kritiker zum Verstummen, die ihre legitimen Rechte verteidigten und versuchten, dafür zu sorgen, dass das Erlebte sich nicht bei anderen Jugendlichen wiederholt, die mit den typischen Mitteln von Sekten eingefangen würden. Die Sekte betreibt in Spanien unter anderem viele Privatschulen, in Potsdam will sie ein Jungengymnasium gründen. Die Pläne werden auch weiterhin von der "Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft" vorangetrieben, hinter der sie steht.
Während die Journalistin die Zensur beklagt, welche die Webseite dazu gezwungen hat, die Dokumente aus dem Netz zu nehmen, weist die Sekte die Vorwürfe zurück. Die "privaten" Dokumente könnten in der Prälatur eingesehen werden. Man gehe nicht gegen die Webseite vor, erklärte ein Sprecher des Geheimbundes. Die Prälatur und die Gesellschaft Scriptor, welche die Klage angestrengt haben, hielten die Rechte an den Dokumenten und man wolle nur nicht, dass sie außerhalb ihres Kontextes eingesetzt würden. Gegen die Meinungsfreiheit gehe man nicht vor, wurde beteuert.
Schaut man sich die große Anzahl der rot markierten Texte auf der Webseite an, die nach dem Gerichtsentscheid nicht mehr öffentlich zugänglich sind, wird aber deutlich, dass die große Anzahl der Dokumente in sich einen ausreichenden Kontext bilden. Die zuständige Richterin hat sich nicht einmal für ihre vorsorgliche Anweisung die Mühe gemacht, die Vertreter der angegriffenen Webseite zu hören, wie es in solchen Verfahren eigentlich üblich ist.
Sie begründet die "Dringlichkeit" damit, einen unmittelbaren Schaden für die Kläger abzuwenden. Den Beklagten wird das Recht eingeräumt, innerhalb einer Frist von 20 Tagen Widerspruch einzulegen, damit es zu einem ordentlichen Verfahren kommt. Erstaunlich an dem vorläufigen Urteil ist aber auch, dass die Richterin Olga Martín Alonso sogar Opuslibros.org verboten hat, auf ihren Webseiten die Dokumente zu veröffentlichen, "die im Zusammenhang dieses Vorgangs stehen". Sind das Urteil und andere Dokumente also geistiges Eigentum der Richterin oder ist sie vielleicht auch,wie andere Justizangehörige durch die Sekte gegangen?