Klaus Küng - Aktenzahl 4 St 47406 h ___ 2 (AZ)

Am 20. Dezember 2006 ging bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten (Aktenzahl: 4 St 474/06 h – 2 (AZ)) eine Strafanzeige gegen DDr. Klaus Küng wegen schwerer Körperletzung ein. Der Vorwurf lautete dahingehend, dass der Bischof am Dienstag, den 7. Dezember 2004 dem Priester Dr. Wolfgang Rothe, der in seiner Gegenwart einen Schwächeanfall erlitten hatte, das Präparat Temesta verabreicht habe. Küng hat dies auch schriftlich in einem Brief zugegeben (nähere Dokumente liegen der Redaktion von Opusfrei vor).

Rothe stürzte Stunden nach dem Gespräch vom Balkon seiner im ersten Stock gelegenen Wohnung in St. Pölten. Während diskreditierende Äußerungen aus der Umgebung des Bischofs lanciert wurden – „Er sei alkoholisiert gewesen, war aus der Diözese zu erfahren.“ (http://religion.orf.at/projekt02/news/0412/ne041209_kueng_fr.htm) – und sich der Küng-Sekretär und Opus-Dei-Numerarierpriester Bernhard Augustin in frommen Phrasen erging (Rothe habe „eine Riesen- Schutzengel“), wurde bei der Blutuntersuchung im Spital der Wirkstoff Lorazepam bei Rothe festgestellt. Rothe war mit Prellungen und einer Gehirnerschütterung davongekommen, weil sich unter seinem Balkon ein Laubhaufen befand.

Lorazepam zählt zu den psychotropen Stoffen (Suchtmittelgesetz §§ 3, 6 und 10); es hat unter den Benzodiazepinen eine mittlere Plasmahalbwertszeit von 12–16 Stunden. Die Wirkung tritt relativ schnell ein (Resorptionshalbwertszeiten zwischen 11 und 40 min bei oraler Gabe). Allerdings besteht dadurch auch ein stark erhöhtes Abhängigkeitsrisiko. Wie alle Benzodiazepine sollte es nur in akuten Notsituationen angewandt und eine regelmäßige Einnahme über einen längeren Zeitraum vermieden werden. (http://de.wikipedia.org/wiki/Lorazepam). Eine Tablette „Temesta 1,0“ enthält 1 mg. Lorazepam.

Im Falle der Ereignisse des 7. Dezember 2004 liegen Hinweise vor, dass Küng eine höhere Dosierung bewusst in Kauf genommen haben könnte. Die Staatsanwaltschaft legte die Anzeige jedenfalls mit der Begründung zurück, dass ein Verletzungsvorsatz auszuschließen war; außerdem wird (Datum: 18. Dezember 2006) die Verjährung des Sachverhalts behauptet.
Anhang: Ausschnitt aus „Der 13.“ Vom 13. Mai 2008, S. 3, der die mögliche Affinität leitender Opus-Dei-Mitglieder zu schweren Beruhigungsmitteln für ihre „Untergebenen“ andeutet.

Zurück