I. R E G L A M E N T O

 

WAS IST DAS OPUS DEI: SEINE ZIELE UND MITTEL

 

Art. 1.

 

1. Das Werk Gottes –  Opus Dei – ist eine katholische Vereinigung von Männern und Frauen, die inmitten der Welt leben und ihre christliche Vollkommenheit durch die Heiligung der gewöhnlichen Arbeit suchen.In der Überzeugung, dass der Mensch geschaffen wurde „ut operaretur“ (Gen. II, 15), verpflichten sich die Mitglieder des Opus Dei ihre berufliche Arbeit oder eine andere gleichwertige Beschäftigung nicht aufzugeben, auch wenn sie eine bedeutende wirtschaftliche oder soziale Stellung einnnehmen sollten.

2. Die Mittel, die die Mitglieder zur Erreichung des übernatürlichen  Ziels, das sie sich vornehmen, anwenden müssen, sind: ein inneres Leben des Gebets und des Opfers zu leben, nach der Leitung und dem Geist, die von der Heiligen Kirche anerkannt Richtlinie sind, und sich zu bemühen, ihre beruflichen und gesellschaftlichen Tätigkeiten mit größtmöglicher Aufrichtigkeit auszuüben.

ARTEN DER MITGLIEDER

Art. 2.

1. Im Opus Dei gibt es drei Klassen von Mitgliedern: Eingeschriebene, Supernumerarier und Numerarier.

2. Die Mitglieder, die als eingeschrieben aufgenommen wurden, verpflichten sich, jeden Tag Gewissenserforschung und eine halbe Stunde Gebet zu halten.

3. Die Supernumerarier verpflichten sich, jeden Tag eine halbe Stunde Gebet zu halten.

4. Die Numerarier verpflichten sich, täglich eine halbe Stunde Gebet zu halten und sich gewöhnlich um die Leitungsaufträge des Opus Dei zu kümmern..

Art. 3.

1. Keineswegs können als Mitglieder des Opus Dei Weltpriester, Ordensmänner oder Ordensfrauen aufgenommen werden.

[Nr. 2]

2. Auf gleiche Weise können ohne jede Ausnahme auf keine Weise diejenigen aufgenommen werden, die Zöglinge eines Seminars oder einer apostolischen Schule gewesen sind oder einem Orden angehört haben, und sei es auch nur als Novizen oder Postulanten.

3. Diejeniegen, die kirchliche Studien absolvieren und zum Priestertum gerlangen, nachdem sie Mitglieder des Opus Dei waren, hören nicht auf zum Werk zu gehören.

LEITUNGSORGANE

Art. 4.

1. Die nationalen Leitungsorgane des Opus Dei sind der Rat und die Versammlung.

2. Der Rat wird gebildet durch den Präsidenten, den Sekretär und die drei Vokale.

3. Die Versammlung bilden Numerarier-Mitglieder, und aus ihnen werden gewöhnlich die Mitglieder des Rats ausgewählt.

Art. 5.

1. Der Rat wird dreimal im Jahr ordnungsgemäß zusammentreten, der außerordentliche Rat tritt zusammen, wenn dies mindestens drei seiner Mitglieder verlangen.

2. In  die Zuständigkeit des Rates gehört es:

1) – dafür zu sorgen, dass das Opus Dei in jedem Moment die jurististischen Bedingungen erfüllt, die von den Gesetzen vorgegeben sind.

2) – die nötigen Mittel aufzutreiben, um die jährlichen Ausgaben zu bestreiten, die für das Opus Dei nötig sind.

3) – dafür Sorge zu tragen, dass für die verstorbenen Mitglieder Seelenmessen gefeiert werden.

Art. 6.

1. Wenn während der neunjährigen Amtszeit des Rates Sitze erledigt werden, weil deren Inhaber verstorben oder ausgeschieden sind, sind sie im Einverständnis mit den im Rat verbliebenen Mitgliedern nachzubesetzen.

[Nr. 3]

2. Die Mitglieder des Rates können ein- oder mehrmals in dieselben Ämter wiedergewählt werden.

Art. 7.

Die Versammlung tritt alle neun Jahre zu dem einzigen Zweck zusammen, den Rat neu zu wählen. Eine außerRichtlinietliche Versammlung wird von drei Numerarier-Mitgliedern einberufen, wenn alle Mitglieder des Rates ausgeschieden sein sollten, um einen neuen Rat zu bestimmen.

Art. 8.

Beschlüsse kommen in der Versammlung so wie im Rat mit absoluter Stimmenmehrheit zustande.

TOTENAMT UND BEGRÄBNIS

Art. 9.

1. Die Mitglieder des Opus Dei werden auf rechtsgültige Weise ihre letztwilligen Verfügungen treffen. Sie verpflichten sich ein bescheidenes Begräbnis ohne nichtige  Äußerlichkeiten jeder Art anzuordnen.

2. Der Präsident wird verfügen, dass unmittelbar nach Bekannterden des Todes eines der Mitglieder gregorianische Messen gesungen werden, und er wird den übrigen das Ableben bekanntgeben, damit sie jene Totengebete abhalten, die ihr Eifer ihnen eingibt.

EINNAHMEN UND AUSGABEN

Art. 10

1. Die wirtschaftlichen Einnahmen des Opus Dei kommen von den Almosen der Mitglieder.

2. Die Beiträge sind stets gering zu halten, da die Ausgaben einzig der geistlichen Arbeit zugute kommen und sehr niedrig sein werden.
3. Der Rat behält keinerlei Kapital für sich.
4. Wenn die jährlichen Ausgaben geringer waren als die Einnahmen, wird die Summe dem Ordinarius der Diözese übergeben, in dem das Opus Dei seinen Sitz hat.
5. Das Opus Dei kann keine Erbschaften entgegennehmen oder unter irgendeinem Titel

[Nr. 4]

fromme Stiftungen akzeptieren oder Immobilien besitzen.

SITZ

Art. 11.

Das Opus Dei hat einen einzigen nationalen Sitz.

KOLLEKTIVE DEMUT

Art. 12.

1. Die hervorragendste Eigenschaft des Opus Dei ist die kollektive Demut seiner Mitglieder.

2. Damit diese Demut keine Beeinträchtigung erfährt,

1) – Bleibt es verboten, Hefte oder Veröffentlichungen welcher Art auch immer als eigene Publikationen des Werk herauszubringen.

2) – Auf gleiche Weise ist jede Art von Auszeichnung oder Unterscheidungszeichen unter den Mitgliedern verboten.

3) – Wir raten den Mitgliedern an, über das Werk nicht mit fremden Personen zu sprechen, denen dieses Unternehmen unbekannt ist, denn da es übernatürlich ist, muss es verschwiegen und bescheiden sein.

AUFLÖSUNG

Art. 13

Bei der Auflösung des Opus Dei werden seine Güter, falls welche übrig bleiben, in die Hände des ehrwürdigsten Bischofs der Diözese übergeben, in dem das Opus Dei seinen Sitz hat.

 

II. LEITUNG

[Nr. 5]

ZIELE UND MITTEL

Art. 1.

1. Das Opus Dei strebt nach der Heiligung seiner Mitglieder und anch der Rettung der Seelen.

2. Die Mitglieder üben ihr Apostolat gewöhnlich in den offiziellen Ämtern der öffentlichen Verwaltung aus, Aufträge, die sie immer mit beispielhafter Loyalität ausüben müssen.

3. Das innere Leben und die intellektuelle Bildung sind die Mittel, welche die Mitglieder des Opus Dei anwenden, um ihre Ziele zu erreichen, und darüber hinaus eine Diskretion, die niemals eine Heimlichkeit darstellt, sondern die natürliche Eigenschaft eines Werkes ist, das bescheiden sein muss, weil es übernatürlich ist.

KLASSEN VON MITGLIEDERN

Art. 2.

1. Es gibt drei Klassen von Mitgliedern im Opus Dei: 1/ Eingeschriebene 2/ Supernumerarier; und 3/ Numerarier.

2. In die erste Klasse können Männer und Frauen, verhiratete und zölibatäre aufgenommen werden. Zur zweiten Klasse können Männer und Frauen gehören, solange sie unverheiratet bleiben. In die dritte Klasse können nur Männer aufgenommen werden, die bereits der zweiten Klasse angehört haben.

Art. 3.

Die Supernumerarierinnen können sich allgemein den Apostolaten widmen, die dem Geist des Opus Dei besonders entsprechen, und dann heißen sie einfach Supernumerarierinnen; oder sie widmen sich ausschließlich dem häuslichen Dienst innerhalb der Aktivitäten, welche die Mitglieder des Opus Dei, und dann heißen sie Sirvientas [Dienerinnen].

Art. 4.

Die männlichen und weiblichen Supernumerarier-Mitglieder können sich dem Dienst  des Werkes für eine bestimmte Zeit widmen, dann sagt man, dass sie die Oblation gemacht haben, oder für immer, dann heißt das, dass sie ihre Fidelitas abgelegt haben.

AUFNAHME UND ENTLASSUNG DER MITGLIEDER

Art. 5.

1. Niemand soll in das Opus Dei aufgenommen werden, ohne vorher einige Zeit in den Apostolaten mitgearbeitet zu haben, die die [Nr. 6] Mitglieder entfalten.

2. In das Werk kann nicht aufgenommen werden, wer seiner Herkunft nach nicht über drei Generationen ununterbrochen von Katholiken abstammt, seies väterlicher- oder mütterlicherseits. 3. Ebensowenig können diejenigen aufgenommen werden, die die Taufe bereits als Erwachsene empfangen haben..

Art. 6.

1. Die Superioren des Werkes werden sich bemühen keins der Mitglieder auszuschließen.

2. Der Weggang soll denen erleichtert werden, die den Geist verlieren.

3. Wenn sie den Geist verloren haben und das Werk nicht verlassen wollen, wird die Vorgangsweise sein, dass man sie liebevoll ausschließt.

ÜBER DIE PRIESTER

Art. 7.

1. Die Mitglieder des Opus Dei, die die Priesterweihe empfangen, werden sich besonders der geistlichen Bildung der übrigen Mitglieder im Werk widmen.

2. Für ihr inneres Leben und die apostolische Arbeit werden das Reglamento, die Regel, Richtlinie, Gewohnheiten, der Geist und das Zeremoniale des Opus Dei und die besonderen Normen angewendet.

CHARAKTERISTIKEN

Art. 8.

1. Das Opus Dei betreibt keinerlei Aktivitäten nach außen; es kümmert sich ausschließlich um die Bildung seiner Mitglieder.

2. Alle apostolischen Arbeiten der  Mitglieder des Opus Dei werden sich unmittelbar durch ihre offiziellen, öffentlichen Aktivitäten verwirklichen, oder durch gesetzeskonforme Vereinigungen, die nach den Umständen zu schaffen sind. Die Mitglieder werden sich immer an die Umstände von Raum und Zeit anpassen, ohne Uniformisierung.

Art. 9.

1. Die Supernumerarier- und Numerarier-Mitglieder verpflichten sich, ohne Beeinträchtigung die süßesten verpflichtungen des Vierten Gebots zu erfüllen, sie verpflichten sich [Nr. 7] ihrer Blutsfamilie mit Respekt verbunden zu bleiben, so als wären sie Ordenssleute, und sie werden für gewöhnlich von ihrer Familie getrennt leben, damit sie sich intensiver dem Apostolat widmen können.

2. Das Opus Dei wird dafür Sorge tragen, dass die Eltern der Supernumerarier- und Numerarier-Mitglieder ökonomisch großzügig mit dem bedacht werden, was sie brauchen, ohne dass dies allerdings eine juristische Verpflichtung für das Werk einschließen würde.

Art. 10

Die Mitglieder des Opus Dei werden durch ihr Verhalten und ihre Zuneigung in jedem Augenblick ihren Gehorsam und ihre Verehrung gegenüber dem Hochwürdigsten Bischof der Diözese gegenüber zum Ausdruck bringen, in der sie ihren Wohnsitz haben.

PATRONE

Art. 11.

1. Die Patrone des Opus Dei sind die Erzengel St. Michael, St. Gabriel und St. Raphael sowie die Apostel Petrus, Paulus und Johannes.

2. Der Fürsprache des hl. San Raphael und den hl. Johannes ist besonders jede Arbeit der  Mitglieder des Opus Dei mit der Jugend anempfohlen.

3. Der Fürsprache des hl.Gabriel und des hl. Paulus sind besonders jene Aktivitäten anempfohlen, die darauf abzielen, diejenigen als Mitarbeiter in den apostolischen Unternehmungen zu gewinnen, die ihre Bildung zu Mitgliedern des Opus Dei empfangen haben und die sich nicht gerufen fühlen, ihr Leben dem Werk zu widmen.

4. Der Fürsprache des hl. Michael und des hl. Petrus  sind besonders die Mitglieder des Opus Dei selbst empfohlen.

Art. 12.

1. Unter den männlichen Mitgliedern richtet sich das Werk von St. Raphael an junge Universitätsstudenten oder an Schüler höherer Schulen. Sie ist das wirksamste Mittel der Arbeit und, wenn man so will, das Pflanzbeet des Werkes.

2. Das Werk von St. Gabriel wird in den verschiedenen sozialen Schichten arbeiten und in ihnen aufgehen, um den Mitarbeitern zu dienen, denen es die katholischen Kriterien für ihre berufliche Arbeit vermittelt.

[Nr. 8]

3. Das Werk von St. Michael bildet die Supernumerarier- und Numerarier-Mitglieder und sucht die Lösung für konkrete Probleme der Ausbildung, des Berufs, der Gesellschaft etc. zum Wohle der Seelen.

Art. 13.

1. Unter den Frauen arbeitet das Werk von St. Raphael mit dem unmittelbaren Ziel, gute Mütter für christliche Familien zu bilden. Es entfaltet seine Arbeit auf dem Land mit Hilfe von Musterhöfen etc., in der Stadt in Wohnungen, Studentenheimen etc.

2. Das Werk von St. Gabriel dient den Mitarbeiterinnen, die aus dem Werk von St. Raphael hervorgehen, und es widmet sich besonders dem Apostolat in Wort und Schrift, mit Verlagen, Bibliotheken etc. , und es wird in besonderer Weise das wirksame und stille Apostolat des persönlichen Gesprächs betreiben, ohne Aufwand, in kleiner Form und in Gruppen aus unterscheidlichen gesellschaftlichen Schichten, denen es katholische Kriterien vermittel.

3. Das Werk von St. Michael kümmert sich um die Bildung der Supernumerarierinnen und um die örtliche Verwaltung der verschiedenen Aktivitäten, welche die Mitglieder des Opus Dei unternehmen.

LEITUNGSORGANE

Art. 14.

1. Für gewöhnlich ist der Präsident des Opus Dei ein Priester, der einfach Vater genannt wird, wobei verboten ist, innerhalb des Werks irgendeinen besonderen Umgang zu pflegen.

2. Das Amt ist lebenslänglich.

Art. 15.

Der Vater hat zu seiner Unterstützung seinen Senat, der sich zusammensetzt aus dem Generalsekretär, drei Vizesekretären und zumindest einen Vertreter - Missus – aus jeder Region.

Art. 16.

1. Der Generalsekretär ist jenes Mitglied im Werk mit der höchsten Autorität nach dem Vater und dem Vizepräsidenten, falls es einen gibt.

2. Er sitzt zusammen mit dem Vater in den Gremien der drei Zweige des Werkes, im Technischen Generalrat und im Zentralrat.

 [Nr. 9]

3. Er wird nach Anhörung des Senates aus den gewählten  Mitgliedern frei vom Vater ernannt und  enthoben.

4. Die Funktion erlischt nach neun Jahren.

Art. 17.

1. Jeder Vizesekretär ist mit den Aktivitäten der Mitglieder in einem Zweig des Werkes befasst; die Bezeichnung ist Vizesekretär des Werks von St. Michael, Vizesekretär des Werks von  Sr. Gabriel und Vizesekretär des Werks von St. Raphael.

2. Die Vizesekretäre werden nach Anhörung des Senates aus den gewählten  Mitgliedern frei vom Vater ernannt und  enthoben.

3. Die Funktion der Vizesekretäre erlischt nach drei Jahren.

Art. 18.

1. Jeder einzelne der Missi befasst sich besonders mit den Abgelegenheiten, die nmit seinem Land zu tun haben, und denjenigen Angelegenheiten, mit denen der Vater oder der Senat ihn  beauftragen.

2. Sie führen gewöhnlich auch die Inspektion aller Aktivitäten der Mitglieder ihres Landes durch.

3. Die Missi werden nach Anhörung des Senates aus den gewählten Mitgliedern frei vom Vater ernannt und  enthoben.

4. Die Funktion erlischt nach fünf Jahren.

Art. 19.

1. Gewöhnlich müssen die beiden Custoden mit dem Vater zusammen in einer Familie leben.

2. Der Custos Dignior wird sich um alles kümmern, was das innere Leben des Vaters betrifft, und ihn mit respektvoller Freimütigkeit, wenn er es gemäß dieser Richtlinien für notwendig hält.

3. Der andere Custos wird sich um alles kümmern, was die körperliche Gesundheit, Essen, Kleidung etc. des Vaters betrifft, und er wird in gleicher Weise die Verpflichtung haben, den Vater in allem zurechtzuweisen, was ihm notwendig erscheint.

4. Die Custodes haben keine Stimme im Senat, ausgenommen den Fall, der durch Art. 22, 3 angedeutet ist; ausgenommen, dass sie gleichzeitig ein anderes Amt ausüben, das ihnen dieses Recht gibt.

[Nr. 10]

5. Sie werden vom Vater auf Vorschlag des Senats ernannt, der eine Liste mit  neun Namen von gewählten Mitgliedern vorlegt.

6. Sie sollen alle fünf Jahre neu gewählt werden.

Art. 20.

1. Wenn das Amt des Präsidenten aufgrund eines Todesfalls oder Rücktritts frei wird, geht die Leitung des Werkes auf außerordentliche Weise auf den Generalsekretär oder, in dessen Abwesenheit, auf den Würdigsten des Senats über.

2. Der Generalsekretär wird den Senat innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Vakanz versammeln und die gewählten Mitglieder einberufen, um die Wahl des neuen Vaters innerhalb von vierzehn Tagen nach der Einberufung zu veranlassen.

Art. 21.

1. An der Wahl nehmen die gewählten Mitglieder mit Sitz und Stimme teil.

2. Wählbar sind für gewöhnlich die Priester unter den gewählten Mitgliedern.

3. Sollte sich bei der Wahl des Präsidenten herausstellen, dass weniger als neun Priester unter den gewählten Mitgliedern sind, kann ein weltliches gewähltes Mitglied zum Präsidenten gewählt werden.

4. Diejenigen, die aus irgendeinem Grund nicht an der Wahl teilnehmen, haben kein Recht ihre Stimme geltend zu machen.

5. Die Wahl geschieht durch absolute Stimmenmehrheit.

Art. 22.

1. Wegen Erkrankung oder Alters des Vaters oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund kann es notwendig sein, einen Vizepräsidenten zu ernennen.

2. Diese Ernennung kann auf Wunsch des Vaters mit Zustimmung des Senats geschehen, oder auf Wunsch des Senats.

3. Damit der Wunsch des Senats den Generalsekretär dazu verpflichten kann, einen Vizepräsidenten wählen zu lassen, ist es notwendig, dass mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Senats und einer der Custoden diese Willenserklärung unterschreiben.

4. Bei dem  im obigen Paragraphen erwähnten entsprechenden Ersuchen betreffs der Unfähigkeit des Präsidenten kann, wenn es nicht von einem der Kustoden vorgeschlagen wurde und die Umstände sich geändert haben [Nr. 11], der Senat mit absoluter Mehrheit auch anders verfügen.

5. Wenn die Wahl auf Wunsch des Vaters geschieht, werden die gewählten Mitglieder den Vizepräsidenten aus einem Dreiervorschlag des Vaters auswählen.

6. Wenn sie auf Wunsch des Sernats geschieht, wird nach der gleichen Weise wie bei der Wahl des Präsidenten vorgegangen.

Art. 23.

1. Für die Wahl zum Vizepräsidenten gelten dieselben  Voraussetzungen wie für den Präsidenten.

2. Wenn der Präsident vollkommen geschäftsunfähig sein sollte, übernimmt der Vizepräsident alle Rechte des Präsidenten. Wenn das nicht der Fall ist, übernimmt er die Rechte und Pflichten, die ihm der Präsident überlässt, nach Anhörung des Senats.

3. Der VizePräsident wird unmittelbar nach Freiwerden der Funktion des Präsidenten des Werks zum Präsidenten ernannt.

Art. 24.

1. Um den Vater über die apostolischen Aktividtäten im Werk zu informieren, gibt es eine zentrale Assessorie.

2. Teil der Assessorie sind, abgesehen vom Vater und dem Generalsekretär, drei Vizesekretärinnen uind zumindeste eine Vokalin – Missa, Abgesandte – für jede Region.

Art. 25.

1. Jede Vizesekretärin ist für die Aktivitäten der weiblichen Mitglieder in einem der Zweige des Werkes zuständig, wie in Art. 17, 1 angegeben.

2. Die Vizesekretärinnen werden vom Vater frei unter den weiblichen Mitgliedern ausgewählt, die sich dem Werk geweiht haben, die älter als vierzig Jahre sind und und bereits einen Leitungsauftrag in einer regionalen Assessorie innehatten.

3. Die Funktion erlischt nach drei Jahren.

Art. 26.

1. Die Missae studieren die Angelegenheiten ihrer Region und jene, welche der Vater ihnen anvertraut.

2. Sie überwachen gewöhnlich auch die apostolischenAktivitäten der weiblichen Mitglieder in ihrer Region.

3. Sie werden vom Vater unter den weiblichen Mitgliedern ausgewählt, die sich dem Werk geweiht haben, bereits einen Leitungsauftrag in einer regionalen Assessorie innehatten und die älter als vierzig Jahre sind.

4. Die Funktion erlischt nach jeweils fünf  Jahren.

Art. 27.

1. Die Regionalkommissionen sind Körperschaften, die direkt vom Vater und dem Senat abhängen.

2. Sie werden vom Consiliarius, einem Defensor und drei Vokalen gebildet.

3. Der Missus der Region kann an der Kommission und ihren Entscheidungen teilnehmen; seine Stellung folgt unmittelbar dem Consiliarius.

Art. 28.

1. Der Consiliarius steht der Kommission vor und leitet die Mitglieder und ihre apostolischen Aktivitäten in der jeweiligen Region.

2. Er wird nach Anhörung des Senats frei vom Vater aus den gewählten Mitgliedern ernannt und eingesetzt, oder aus den Numerariern, unter Beachtung dessen, was in Pkt. 5 dieses Art. verfügt ist.

3. Gewöhnlich wird er Priester sein.

4. Seine Funktion erlischt nach neun Jahren.

5. In derselben Region werden der Consiliarius und der Defensor unterschiedslos sein, der eine gewählt, der andere nur Numerarier.

Art. 29.

1. Der Defensor hat folgende Aufgaben:

1) Den Geist und die Observanz unter den Mitgliedern der Region bewahren.

2) sich um die Auswahl zu kümmern, die Umstände der Aspiranten zu prüfen  und den Consiliarius zu informieren, bevor sie zu Supernumerarier-Mitgliedern ernannt werden, und den Vater, bevor sie zu Numerarier-Mitgliedern ernannt werden.

2. Er wird vom Vater frei ernannt und dann entlassen, nach Anhörung des Senats, auch den gewählten Mitgliedern oder aus den Numerariern, wie in Nr. 5 des Art. 28 bestimmt ist.

3. Für gewöhnlich wird er Priester sein.

4. Er ist der Ranghöchste in der Kommission.

[Nr. 13]  

5. Die Funktion erlischt nach jeweils fünf Jahren.

Art.30.

1. Jeder Vokal kümmert sich um die Aktivitäten der Mitglieder der Region in einem der Zweige des Werkes, wie es in Art. 17, 1 angegeben ist.

2. Die Vokale sind frei vom Vater ernannt und eingeteilt, nach Anhörung des Senats, des Consiliarius und des zuständigen Defensors, aus den Numerarier-Mitgliedern.

3. Die Funktion erlischt nach drei Jahren.

Art.31.

1. Um den Consiliarius über die Aktivitäten der weiblichen Mitglieder der Region zu informieren, gibt es das Regionale Assessorat.

2. Das Regionale Assessorat wird, zusammen mit dem Consiliarius und dem Defensor, aus den drei weiblichen Vokalen gebildet.

3. Die Missae können am Assessorat ihrer jeweiligen Region teilhaben und an den Beratungen teilnehmen. Gegenüber den Vokalen haben sie den Vorrang.

Art.32.

1. Jeder weibliche Vokal des Assessorats kümmert sich um die Aktivitäten der weiblichen Mitglieder der Region in einem Zweig des Werkes, entsprechend Art. 17, 1.

2. Sie werden nach Anhörung des betreffenden Consiliarius und des Defensor und des Zentralen Assessorats frei vom Vater aus den dem Werk geweihten weiblichen Mitgliedern ernannt, die über dreißig Jahre alt und Lokale Direktorinnen gewesen sind.

3. Die Amtsperiode endet nach drei Jahren.

Art. 33.

1. Diejenigen, die in jedem Land die Leitung der Hilfsgesellschaften innehaben, durch die die Mitglieder handeln, müssen Numerarier sein.

2. Die Leiter dieser Gesellschaften unterstehen direkt dem Consiliarius, und auf Vorschlag des Consiliarius kann sie mit Zustimmung des Defensors der Vater zu außerordentlichen Mitgliedern der Kommission oder den entsprechenden Technischen Assessorats ernennen.

3. Alle Mitglieder des Opus Dei, die an den [Nr. 14] Hilfsgesellschaften teilnehmen, sind verpflichtet, in die Leitungsgremien dieser Gesellschaften diejenigen Personen zu wählen, die der Consiliarius bezeichnet, der im Einvernehmen mit dem Defensor und nach Anhörung der Regionalen Kommission vorgehen wird.

Art. 34.

1. Die Nationalen Räte hängen unmittelbar vom Consiliarius und der Kommission jener Region ab, der sie zugeordnet sind.

2. Es gelten Art. 5 und folgende des Reglamento.

3. Es wird gewöhnlich darauf geachtet, dass der Präsident ein verheiratetes Eingeschriebenes Mitglied ist.

4- Die übrigen Mitglieder, aus denen sich der Rat zusammensetzt und die die Versammlung bilden, sind verpflichtet, bei Vakanzen, die im Rat entstehen, diejenigen Mitglieder namhaft zu machen, die der Consiliarius dieser Region ernennen möge.

5. Der Consiliarius wird die Regionale Kommission anhören und die Ernennung im Einklang mit dem Defensor vornehmen.

Art. 35.

1. Die Leiter und Leiterinnen der verschiedenen örtlichen Initiativen der Mitglieder werden vom Consiliarius ernennt, dem sie direkt unterstehen, im Einvernehmen mit dem Defensor und nach Anhörung der Kommission oder des Regionalen Assessorats.

2. Die örtlichen Leiter oder Leiterinnen können keine außerordentlichen Entscheidungen ohne den oder die Dignior in diesem Haus.

Art. 36.

1. Die Gewählten Mitglieder werden direkt vom Vater ernannt, ohne dass diese Ernennung bedeutet, dass sie aufhören Numerarier-Mitglieder zu sein.

2. Gewöhnlich werden die Mitglieder ihre Ernennung durch einen handgeschriebenen Brief des Vaters erfahren, den ihnen der Consiliarius ihrer Region aushändigt.

3. Der Consiliarius wird seine Abmeldung vom Regionalen Rat des betreffenden Landes durchführen.

4. In einem Zeitraum von maximal drei Monaten wird das Mitglied in Abstimmung mit dem Consiliarius, der ihm dazu die Möglichkeit geben wird, [Nr. 15] das neue gewählte Mitglied persönlich beim Vater vorsprechen, um seinen Segen zu empfangen und achttägige Exerzitien an einem Ort zu halten, den der Vater ihm anweisen wird.

Art. 37.

Um zum gewählten Mitglied ernannt zu werden, muss man: 1/ Numerarier-Mitglied sein, 2/ 30 Jahre vollendet haben, 3/ Geschichte, Geist, Gewohnheiten und Traditionen des Werkes kennen, 4/ zumindest neun Jahre im Opus Dei sein, 5/ dem Werk bedeutende Dienste geleistet haben, 6/ feste Frömmigkeit, 7/ religiöse und berufliche Bildung aufweisen, 8/ zurückhaltend und klug sein, und 9/ im Werk als Ratgeber anerkannt sein.

Art. 38.

1. Nach Anhörung des Senats kann der Vater verfügen, dass einige Numerarier-Mitglieder ihm direkt unterstehen.

2. Diese Mitglieder unterstehen in dem, was sich auf das konkrete Apostolat bezieht, nicht dem Gehorsam gegenüber den lokalen Direktoren, sehr wohl jedoch in Bezug auf die interne Leitung des Zentrums, in dem sie leben.

Art. 39.

1. In jeder Region wird es zumindest ein Studienzentrum für die männlichen und ein anderes für die weiblichen Mitglieder geben, mit dem Ziel, ihnen jene Bildung zu erteilen, die sie für ihre Apostolate benötigen.

2. Der Studienplan umfasst Dogmatik, Moral, die Heilige Schrift, Kirchengeschichte, Liturgie, Asketik, den Gregorianischen Gesang und die Kenntnis des Werkes.

Art. 40.

1. Der Consiliarius wird in Übereinstimmung mit dem Defensor und nach Anhörung der Regionalen Kommission  oder Assesorat die Mitglieder bestimmen, die in das Studienzentrum gehen sollen.

2. Niemals werden Mitglieder unmittelbar nach ihrer Aufnahme als Supernumerarier ins Studienzentrum eintreten. Es ist abzuwarten, bis sie ihre Weihe an das Werk vollzogen und Erfahrung  im Apostolat gewonnen haben.

3. Jede Tätigkeit im Studienzentrum wird durchgeführt, ohne die Mitglieder aus ihrem gewohnten Umfeld abzuziehen.

 [Nr. 16] 

Art. 41.

1. Die Leiter und Leiterinnen der Studienzentren unterstehen direkt dem betreffenden Regionalen Consiliarius.

2. Sie werden vom Vater nach Anhörung des Consiliarius und des Defensors der Region aus den Gewählten Mitgliedern und den geweihten weiblichen Mitgliedern des Werks ausgewählt, die älter als 30 Jahre sind und bereits Ämter im Zentralen oder Regionalen Assessorat innegehabt haben.

3. Die Funktionsperiode erlischt nach fünf Jahren.

Art. 42.

In  alle übrigen Leitungsämter der Studienzentren beruft der Consiliarius in Übereinstimmung mit dem Defensor, nach Anhörung der Direktoren oder Direktorinnen der betreffenden Zentren.

Art. 43.

Alle Mitglieder, die Leitungsämter im Werk innehaben, können nach Ablauf  der Zeit ihres Mandats für den gleichen Auftrag einmal oder mehrmals wiedergewählt werden.

III. ORDNUNG  

[Nr. 17] 

LEBENSPLAN DER SUPERNUMERARIER- UND NUMERARIER- MITGLIEDER

Art. 1.

Täglich: Aufopferung des Tagewerks. Gebet, eine halbe Stunde am Morgen und eine halbe Stunde am  Nachmittag. Heilige Messe. Heilige Kommunion. Besuch beim Allerheiligsten. Lesung des Evangeliums und eines anderes geistlichen Buches. Preces. Rosenkranz (15 Geheimnisse). Gewissenserforschungen. Gebet des “Engels des Herrn” oder des “Gegrüßet seist du, Königin”.

Wöchentlich: Beichte. Körperliche Abtötung und Gebet des “Salve Regina” an Samstagen. 

Monatlich: Einkehrtag.

Jährlich: Besinnungstage.

Immer: Gegenwart Gottes. Betrachtung unserer Gottes­kind­schaft. Geistige Kommunionen. Danksagungen. Sühneakte. Stoß­gebete. Abtötung. Studium. Arbeit. Ordnung. Freude.

KURZER KREIS

Art. 2.

1. Der Kurze Kreis, der wöchentlich in den Zentren abgehalten wird, in denen die Mitglieder des Opus Dei ihre Tätigkeiten entfalten, dient der Verbesserung und Intensivierung des Geistes des Werkes bei den Teilnehmern.

2. Es gibt Kurze Kreise für die Numerarier- und Supernumerarier-Mitglieder; einen anderen für die Supernumerarier, die noch nicht die Weihe an das Werk gemacht haben, und ein besonderer für die  Sirvientas [Dienerinnen].

3. Wenn es der örtliche Direktor oder die Direktorin im Einvernehmen mit dem Dignior für notwendig halten, wird es auch einen dritten Kurzen Kreis für einige Supernumerarier-Mitglieder geben.

Art. 3.

1. Der Leiter – bei den Kurzen Kreisen der weiblichen Mitglieder die Leiterin –, die die Leitung innehat, wird sich geeignete Notizen machen, um die unmittelbaren Vorgesetzten zu informieren.

2. Die Mitglieder dürfen nicht über die Fehler sprechen, deren sich andere Mitglieder in den Kreisen anklagen. Und es bleibt verboten, Kommentare über das abzugeben, was in den Kreisen besprochen wird; notfalls muss dem Örtlichen Leiter [Nr. 18] davon berichtet werden, wenn gegen diese Verpflichtung verstoßen wird.

VISITEN

Art. 4.

1. Es gibt zwei Arten von Visiten: Ordentliche und Außerordentliche. Die ersteren werden alle drei Jahre abgehalten, die zweiteren, wann es der Vater für angebracht hält.

2. Bei den Besuchen wird das innere Leben der Mitglieder untersucht , ihr Frömmigkeitsleben, ihre berufliche Bildung, ihr Einklang mit dem Geist des Werkes, ihre apostolischen Werke und die finanzielle Situation der Zentren etc., man überprüft die Register zur Arbeit von St. Raphael und St. Gabriel etc.

3. In den Zentren wird es keine Gästebücher geben und keine Protokoll über die Besucher.

Art. 5.

1. Er führt die Besuche des Vaters oder der Personen, die von ihm delegiert wurde, durch.

2. Wer die Visite durchführt, hört jedes einzelne Mitglied und informiert sich mit allen Mitteln, um  die Grundlagen für ein Urteil zu erhalten, für Rat, Ermahnung, Tadel, Lob, Ermutigung.

3. Er sammelt Notizen, um über die Visite Bericht zu legen, und teilt dem Senat schriftlich sein Urteil mit, zusammen mit den Überlegungen, Hinweisen und Verbesserungsvorschlägen, die ihm angemessen erscheinen.

Art. 6.

Die Visitatoren haben immer gegenüber allen Mitgliedern Vorrang, bei ordentlichen ebenso wie bei außerordentlichen Visiten.

TOTENAMT UND BEGRÄBNIS

Art. 7.

1. Die Supernumerarier- und Numerarier-Mitglieder überlassen ihren Mitbrüdern völlig die Sorge um Art und Ort ihres Begräbnisses.

2. Wenn ein Supernumerarier- oder Numerarier-Mitglied des Opus Dei stirbt, sorgt der Direktor des Zentrums, dem er angehört hat, dafür, dass er in einem weißen Leintuch bestattet wird.

3. Der Nationale Präsident teilt das Ableben allen ihm unterstehenden [Nr. 19] Mitgliedern mit, damit möglichst früh Akte der Nächstenliebe für den verstorbenen gesetzt werden können, die er ihrem Eifer empfiehlt; und der Kommission die einen kurzen Nekrolog im Archiv des Werkes niederlegt.

4. Die Totenmessen sind in der Pfarrei zu feiern, in der das Mitglied Pfarrkind war.

5. In alle Zentren der Region wird einmal das Heilige Messopfer für seine Seele dargebracht. Die Gregorianische Messe wird für gewöhnlich in dem Zentrum gesungen, zu dem der Verstorbene gehört hat; in diesem Zentrum wird auch am Jahrestag eine Messe gelesen.

Art. 8.

Beim Tod des Vaters oder der Mutter eines Mitglieds wird neun Tage hindurch die Messe in dem Zentrum gehalten, in dem dieses Mitglied arbeitet.

VORRANG

Art. 9.

1. Wenn es keine ausdrückliche Ernennung eines anderen Mitglieds gibt, hat der älteste Gewählt in seiner Klasse, oder , wenn dieser fehlt, jener Numerarier oder Supernumerarier, der schon die beständige weihe im Werk abgelegt, oder nur die zeitliche Weihe, aber wenn er der älteste in seiner Klasse ist, bei allen Tätigkeiten den Vorrang über die übrigen.

2. Er wird Dignior genannt und hat als solcher seinen Rang nach dem Leiter des Zentrums.

3. Er hat die Leitung, wenn es keinen Leiter gibt; und in diesem Fall wird automatisch jedes Mitglied Dignior , dem dies lt. Nr. 1 dieses Artikels zukommt.

4. Die Funktion des Dignior ist, wenn es in dem Zentrum einen Leiter gibt, ausschließlich beratender Natur.

ZUSTÄNDIGKEIT

Art. 10.

Alle Mitglieder haben Freiheit sich schriftlich an den Vater zu wenden, ohne dass jemand dieses Recht behindern könnte.

Art. 11.

In der Zuständigkeit des Consiliarius, in Übereinstimmung [Nr. 20] mit dem Defensor und nach Anhörung der jeweiligen Kommission ihrer Region liegt es:

1/ Eingeschriebene Mitglieder, die dies beantragen, als Supernumerarier aufnehmen, und ihnen zu ermöglichen, die Weihe abzulegen, nach vorhergehender genauer Prüfung durch den Defensor.

2/ die Testamente zu archivieren und für ihre Vollstreckung zu sorgen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, und dass die Mitglieder sie erreichten, wenn sie ihre erste Weihe an das Werk durchführen.

3/ dem Senat die Namen der Supernumerarier- Mitglieder mitteilen, wenn sie ihre erste Weihe an das Opus Dei machen.

4/ den Supernumerariern, die darum ansuchen, die Dispens vom Familienleben gewähren oder verweigern.

5/ die internen Regeln der Zentren approbieren, in denen die Mitglieder ihre apostolischen Tätigkeiten durchführen.

6/ neue apostolischen Tätigkeiten ins Leben rufen und Zentren errichten oder schließen, im Interesse von deren geregeltem Ablauf.

7/ wichtigere Aufträge übertragen.

8/ schwerwiegende Maßnahmen als Sanktionen gegen Mitglieder setzen und Eingeschriebene und Supernumerarier-Mitglieder von ihrer Mitgliedschaft im Opus Dei entbinden, wenn sie nicht weitermachen sollen.

9/ Lösung von Angelegenheiten mit kirchlichen, akademischen oder zivilen Autoritäten, die der Consiliarius im Einvernehmen mit dem Defensor und der Kommission als schwierig oder delikat erachtet.

10/ Dem Vater einen Plan von Mitarbeitern vorzulegen, die für die gute Leitung der Region notwendig sind; Bestimmung der Personen, die mit der Kommission zusammenarbeiten müssen, indem die ihre Posten im vom Vater genehmigten Arbeitsplan einnehmen.

11/ den Leitern der Hilfsgesellschaften die Erlaubnis zur Errichtung von Hypotheken und Veräußerungen erteilen, wenn es sich um Beträge über 1000 und unter 100.000 Peseten handelt.

Art. 12.

1. Alle Angelegenheiten, die von Vater zu entscheiden sind, müssen normalerweise dem Senat zur Überprüfung vorgelegt werden.

2. Die Aufgabe des Senats ist ausschließlich beratender Natur, ausgenommen was in den Richtlinien, Art. 19, 5 und 22, 2 und  3 zu Leitung verfügt ist.

[Nr. 21] 

Art. 13.

Aufgaben, die ausschließlich dem Vater nach Anhörung des Senats zukommen, sind:

1/ Vereinbarungen zu treffen, die eine Veränderung im Reglamento und in der Ordnung des Opus Dei bedeuten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass niemals, aus keinem Grund, geändert werden kann, was der Gründer als Regel und Geist des Opus Dei bezeichnet hat.

2/ Alle Zweifelsfragen klären, die sich aus der Anwendung von Reglamento, Leitung, Geist, etc. ergeben kann. Dazu werden die „Glosas“ [Anmerkungen] des Gründers geben, wenn es welche gibt.

3/ Ernennung des Hilfspersonals des Senats und der Vizesekretärinnen.

4/ Festlegung der Territorien und Entsendung von Mitgliedern in die Regionen, wie es angebracht scheint.

5/ Auswahl unter den Supernumerarier-Mitgliedern, wer Numerarier sein kann, und unter diesen die Ausgewählten Mitglieder.

6/ Numerarier-Mitglieder oder Gewählte Mitglieder aus dem Opus Dei oder von ihren Mandaten entfernen.

7/ Die nötigen Dispense erteilen, damit jemand einen Auftrag übernehmen oder in einen anderen Rang übertreten kann.

8/ Erteilung der Erlaubnis zur Aufnahme von Hypotheken, zu Veräußerungen etc., die den Betrag von 1.000 Pesetas übersteigen, bei allen apostolischen Tätigkeiten der Mitglieder.

9/ Numerarier-Mitgliedern, falls es ihre persönlichen Umstände ratsam erscheinen lassen, die Erlaubnis erteilen, dass sie nicht in der Familie leben.

10/ Er kann die besondere Erlaubnis erteilen, dass die Mitglieder des Opus Dei ausnahms­weise Privatunterricht erteilen, was immer, einzig und ausschließlich Mittel, niemals Zweck ist.

Art. 14.

Bei einem Auffassungsunterschied zwischen dem Direktor eines Zentrums und dem Dignior wird eine von beiden unterzeichnete Anfrage an die entsprechende Kommission geschickt. Und wenn sich in dieser ein analoger Fall ereignet, wird eine erneute Anfrage an den Senat gerichtet.

DIE VERWALTUNG

Art. 16.

1. Die wirtschaftliche Seite aller persönlichen und [Nr. 22] kollektiven Aktivitäten der Supernumerarier- und Numerarier- Mitglieder steuert der General-Administrator, den der Vater nach Anhörung des Senats unter den Gewählten Mitgliedern auswählt.

2. Der General-Administrator berät in wirtschaftlichen Fragen den Vater und den Senat, und er überprüft, leitet und steuert die zentrale Buchhaltung und die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Mitglieder.

3. Die Funktion erlischt nach sieben Jahren.

Art. 17.

1. Der Generaladministrator steht dem Technischen General-Assessorat vor, das von jenen Numerarier- Mitgliedern gebildet wird, die auf seinen Vorschlag vom Vater nach Anhörung des Senats ernannt werden.

2. Die Funktionen erlöschen nach fünf Jahren.

Art. 18.

1. Die Supernumerarier- und Numerarier-Mitglieder übertragen den technischen General-Assessorat zur freien Verfügung die Zinserträge ihrer Kapitalien und alle Einkünfte aus ihren persönlichen Tätigkeiten.

2. Wenn eines der Mitglieder des Opus Dei das Werk verlassen sollte, hat es kein Recht, von seinen Einkünften oder Zinserträgen, die es während seines Verweilens im Werk angegeben hat, Rückforderungen zu beanspruchen.

Art. 19.

1. In jeder Region gibt es einen Administrator mit einem Technischen Assessorat Técnica.

2. Der Regionale Administrator, der ein Numerarier sein muss,  leitet die Buchführung der Mitglieder der Region und unterstützt den Consiliarius.

3. Er wird vom Vater nach Anhörung des Senats ernannt.

4. Die Funktion erlischt nach sieben Jahren.

5. Der Missus hat im Technischen Assessorat seiner Region analoge Befugnisse, wie es zu ren Regionalen Kommissionen vermerkt ist in Art. 27, 3 zu Leitung.

Art. 20.

1. Die Assessoren der Region werden vom Consiliarius in Übereinstimmung mit dem Defensor und der Anhörung der Kommission unter den Numerarier-Mitgliedern der Region ausgewählt.

2. Die Funktion erlischt alle fünf Jahre.

[Nr. 23] 

Art. 21.

Alle Zentren, die von Mitgliedern des Opus Dei gebildet werden, müssen monatlich in zweifacher Ausfertigung die Rechnungen und Bilanzen all ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten dem Regional-Administrator übermitteln. Der Administrator wird sie sorgfältig überprüfen und genehmigen, wenn sie stimmen. Ein Exemplar wird im Archiv des Technischen Assessorats abgelegt, das anderen, mit dem positiven Vermerk des Administrators, wird an das Technische General-Assessorat geschickt.

Art. 22.

Die regionale Kommission übersendet dem Senat alle drei Monate eine umfassende Information über die ökonomische Situation der Mitglieder der Region im vorangegangenen Trimester.

IV. GEWOHNHEITEN  

[Nr. 24] 

1. Wenn drei oder mehr Mitglieder in einer Familie zusammenleben, werden sie an einem geeigneten und würdigen Ort ein schwarzes Holzkreuz ohne Corpus anbringen. Es ist dafür Sorge zu tragen, von den zuständigen Hochwürdigsten Ordinarien die Gewährung der Ablässe einzuholen für jedes Mal, wenn das Kreuz geküsst und ein Stoßgebet vor ihm verrichtet wird.

2. An den Festtagen Kreuzauffindung und Kreuzerhöhung wird ab dem Vorabend das Holzkreuz mit Blumen geschmückt.

3. Am Abend, nach dem Rosenkranz vor der Gewissenserforschung, wird der „Evangelienkommentar“ vorgetragen.

4. Die Mitglieder haben an einem gut sichtbaren und repräsentativen Ort ihres Zimmers ein Bild Unserer Lieben Frau, das sie grüßen, und sei es nur mit einem Blick, wenn sie das Zimmer betreten und wenn sie es verlassen.

5. Alle gemeinsamen Handlungen enden mit folgender Anrufung der Heiligsten Jungfrau: SANCTA MARIA SPES NOSTRA, SEDES SAPIENTIAE, ORA PRO NOBIS. [Heilige Maria, unsere Hoffnung, Sitz der Weisheit, bitte für uns]; und bei den Frauen: SANCTA MARIA SPES NOSTRA, ANCILLA DOMINI, ORA PRO NOBIS [Heilige Maria, unsere Hoffnung, Magd des Herrn, bitte für uns].

6. Wallfahrt im Mai: Als Ausdruck der Liebe zu Unserer Lieben Frau werden die Mitglieder jedes Jahr eine Wallfahrt im Mai zu einem Heiligtum der Gottesmutter unternehmen.

7. In den Zentren, in denen die Unseren ihre apostolische Arbeit entfalten, werden sie alle Samstage eine Kollekte durchführen, um Blumen zu kaufen, für das Bild Unserer Lieben Frau an den Tagen zu schmücken, an denen ein Fest der Herrin gefeiert wird.

8. Die Mitglieder tragen das Heilige Skapulier vom Berge Karmel.

[Nr. 25]  

9. Alle Tage beten sie vor dem Niederlegen drei Avemarias für die Reinheit, wo es möglich ist, kniend und mit ausgebreiteten Armen.

10. Oratio-saxum: Täglich beten sie das „Memorare“, indem sie der Allerseligsten Jungfrau dasjenige Mitglied im Werk empfehlen, das es in diesem Augenblick am nötigsten hat. Wenn sie bei Eintritt der Nacht sehen, dass sie vergessen haben, die Oratio-saxum zu beten, dürfen sie es an diesem Tag nicht mehr beten.

11. Am Festtag des heiligen Joseph, unseres Vaters und Herrn, werden die Numerarier- und Supernumerarier- Mitglieder ihre Weihe an das Werk erneuern.

12. Alle Schlüssel der Tabernakels des Werk tragen an einer Kette eine Medaille des hl. Joseph.

13. Beim Betreten oder Verlassen jedes Zentrums, in denen die Mitglieder ihre apostolischen Tätigkeiten ausüben, wird laut oder im Stillen ein Stoßgebet an den Schutzengel dieses Hauses gesprochen.

14. Zu Beginn jeder Arbeit, die mit einem der Apostolate im Werk zu tun hat, werden die betreffenden Heiligen Fürsprecher angerufen.

15. Abgesehen von den Herrenfesten und den Feiertagen Marias und Josephs werden mit besonderer Andacht die Feste der Erzengel, der Apostel und Evangelisten begangen; der 2. Oktober, das Fest der hl. Schutzengel, und der 14. Februar, welche im Opus Dei Tage der Danksagung sind.

16. Alle Dienstage rufen die Mitglieder ihren Schutzengel an, damit er sie in ihrem Gebet begleite, und sie küssen ihren Rosenkranz als Zeichen der Liebe zu Unserer Lieben Frau und um zu zeigen, dass das Gebet die wirksamste Waffe ist. Anschließend wird der Psalm 2 auf Lateinische gebetet. Am Nachmittag wird dieser >Text für das Gebet herangezogen.

 [Nr. 26] 

17. Bei dem verschiedenen apostolischen Unternehmungen der Mitglieder wird, gewöhnlich bei Direktor oder Sekretär, ein Bild des Hl. Nikolaus von Bari mit folgender Inschrift aufgestellt: HEILIGER NICOLAE, CURAM DOMUS AGE [Heiliger Nikolaus, trage Sorge für das Haus].

18. Abgesehen von den Bitten für den Heiligen Vater und den Hochwürdigsten Ortsbischof, die sie in den Preces des Werkes verrichten, empfehlen alle  Mitglieder täglich dem Herrn die Person und die Anliegen des Heiligen Vater und des Hochwürdigsten Diözesanbischofs.

19. Alle Tage opfern sie ihr Gebet und  ihre besondere Abtötung für den Vater auf. Wenn sie bei der Gewissenserforschung am Abend draufkommen, dass sie dies zu tun unterlassen haben, werden sie vor dem Schlafengehen ein kurzes Gebet für seine Person und seine Anliegen sprechen.

20. Der Vater betet täglich vor dem Schlafengehen ausgestreckt auf dem Boden den Psalm Miserere. Für den Fall, dass er dies Gebet nicht sprechen kann, wird er dafür Sorge tragen, dass es ein anderes der Mitglieder an seiner Stelle verrichtet.

21. Um ihr Leben durch die beständige Gegenwart Gottes übernatürlich auszurichten, grüßen sich die Mitglieder untereinander mit dem Wort PAX, auf welches mit IN AETERNUM geantwortet wird.

22. Sie werden Weihwasser in ihrem Schlafzimmer haben und vor dem Schlafengehen damit ihr Bett beträufeln sowie das Kreuzzeichen machen.

23. Als äußeres Zeichen für ihren Wunsch, die Tugend der Armut zu leben, werden die Numerarier- und Supernumerariermitglieder jedes Jahr an dem Tag, an dem die heilige Kirche das Fest des Hl. Franz von Assisi feiert, dem Direktor oder der Direktorin des Zentrums alle Gegenstände aushändigen, die sie zur Verfügung haben und die nicht dem ausschließlichen persönlichen Gebrauch dienen. Diese Gewohnheit heißt „Expolio".

24. Den Unseren ist es nicht gestattet, einander Geschenke zu machen, wie [Nr. 27] unbedeutend sie auch sein mögen.

25. Um die Tugend der Armut zu erreichen und zu bewahren, werden die Numerarier- und Supernumerarier-Mitglieder dem Direktor des betreffenden Zentrums jeden Monat die Abrechnung ihrer jeweiligen Ausgaben übergeben.

26. Es ist eine löbliche Gewohnheit, die Briefe, die die Mitglieder untereinander tauschen, aufzubewahren, um sie, wenn sie geeignet sind, zu archivieren.

27. Das geistige Band, das die Mitglieder des Werkes eint, zeigt sich nicht nach außen im gesellschaftlichen Leben.

28. Die Mitglieder werden dafür sorgen, jeden Monat voller Aufrichtigkeit eine vertrauliches Gespräch mit dem örtlichen Direktor oder der Direktorin zu führen, um ihr Verhalten mit dem Geist des Werkes zu identifizieren und ihre apostolischen Aktivitäten zu verbessern.

V. GEIST 

[Nr. 28] 

1. Die Mitglieder des Opus Dei sind keine Ordensleute, aber durch ihre Hingabe an Jesus Christus haben sie eine Lebensweise, die sich im Wesentlichen nicht von der der Ordensleute unterscheidet.

2. Die Gebäude, Möbel und das Ambiente der Zentren, in denen die Mitglieder ihre apostolische Arbeit entfalten, werden niemals das Aussehen von Ordenseinrichtungen haben, und man wird in allem, bis in das kleinste Detail, alles vermeiden, was das Werk als Ordensinstitut erscheinen lassen könnte.

3. Die Hingabe an Jesus Christus, die die Mitglieder leben, ist nichts Vorübergehendes oder Allgemeines, sondern endgültig und vollkommen.

4. Die Mitglieder des Werks erfüllen alle ihre Pflichten als Staatsbürger und nehmen gleichzeitig auch alle ihre Rechte wahr.

5. Die Unseren sehen aufgrund ihres katholischen Geistes mit Freude alle Äußerungen des Eifers, den die anderen entfalten.

6. Niemals werden Generalversammlungen mit den Mitarbeitern des Opus Dei abgehalten. Die Arbeit verwirklicht sich immer in kleinen Gruppen.

7. Die Mitglieder des Werkes bilden die Elite ihrer gesellschaftlichen  Klasse, und sie sorgen sich darum, ihr Apostolat der Freundschaft und des Vertrauens unter den Besten ihres Milieus auszuüben.

8. Es ist ein besonderes Kennzeichen der Numerarier-Mitglieder, die „Katholizität zu leben“, das heißt zu vermeiden, dass das Werk Interessen dienen könnte, die diesem Geist der Heiligen Römischen Kirche wiedersprechen.

9. Das Werk arbeitet im Verborgenen. Deshalb kann es an keinen gesellschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen oder sich vertreten lassen; und der Name des Werkes, den Außenstehende nicht kennen, darf niemals als gemeinsame Bezeichnung für die die Mitglieder verwendet werden. Die Bezeichnungen sollen selbst in den Aktivitäten des Apostolats vermieden werden.

 [Nr. 29] 

10. Aufgrund dieser kollektiven Demut der Mitglieder, die bewirkt, dass das Werk im Verborgenen arbeitet, wird man niemals den Werk den Ruhm oder den Verdienst an den Aktivitäten seiner Mitglieder zuschreiben. Aller Ruhm ist für Gott, und wenn es menschlicher Ruhm ist für andere Gemeinschaften. Deshalb wird auch niemandem mitgeteilt, wenn sich Mitglieder im Werk weihen.

11. Dieser selbe Geist der kollektiven Demut erlegt uns die Verpflichtung auf, die Zahl der Mitglieder nicht zu nennen, die das Werk hat.

12. Die Unseren werden niemals zu Außenstehenden vom Werk sprechen und auch niemandem mitteilen, dass sie ihm  angehören.

13. Aus dem gleichen Grund darf die Existenz der Zentren, in denen die Numerarier-Mitglieder ihr Apostolat ausüben – im Werk von St. Michael – nur denen bekannt sein die dort arbeiten.

14. Die Mitglieder des Werks werden sich in nichts von den Berufskollegen oder den Menschen ihrer gesellschaftlichen Schicht unterscheiden. Deshalb wird niemals, unter keinem Vorwand, eine Uniform oder ein bestimmtes Unterscheidungsmerkmal erlaubt sein.

15. Die Regeln, Instruktionen etc. sind durchnummeriert,  und es ist streng verboten, sie Außenstehenden zu zeigen oder sie in die Volkssprache zu übersetzen, wenn sie in lateinischer Sprache geschrieben sind.

16. Das Reglamento des Werkes wird sich in jedem Land dem unterwerfen, was die Gesetzgebung über Vereinigungen verfügt.

17. Regel, Richtlinie, Gewohnheiten, Geist und Zeremoniale unterliegen als interne Richtlinien des Apostolats nur der kirchlichen Autorität, dieser allerdings bedingungslos.

18. Es ist eine Verpflichtung der Unseren, mit allen Mitteln zu der Vervollkommnung und Entfaltung der apostolischen Aktivitäten der Mitglieder beizutragen. Aus dieser Verpflichtung erwächst die Pflicht, die Autorität im [Nr. 30] Werk über alles im Verhalten der Mitglieder oder im Fortgang ihrer Aktivitäten zu informieren, was ihre Arbeit hemmen könnte.

19. Die Mitglieder des Werkes bilden eine Familie mit übernatürlichen Bindungen. Wenn deshalb drei oder mehr Mitglieder zusammenleben, so sagt man, dass sie in der Familie leben.

20. Das Werk ist eine Familie und zugleich eine Miliz. Es bietet alle Vorteile des Familienlebens, ohne irgendeinen Nachteil einer ausschließlich menschlichen  Zuneigung, und sie hat jene Wirksamkeit im Kampf, wie sie die strengste militärische Disziplin bietet.

21. Die Mitglieder, die nicht in der Familie leben, sind einem bestimmten Zentrum des Apostolates zugeordnet, von dem sie abhängen.

22. Als äußeres Zeichen der Zuneigung zu ihrer Blutsfamilien müssen die Unseren immer trachten, das Heim ihrer entsprechenden Familie durch alle Arten von Dokumenten zu erhalten, auch wenn sie anderswo wohnen sollten.

23. Zu vermeiden ist, dass an derselben Adresse mehrere Mitglieder gemeldet sind, die nicht zur selben Blutsfamilie gehören.

24. Das Familienleben der Mitglieder des Opus Dei ist nicht wie das Leben in einer Ordensgemeinschaft, sondern hat den Ton und die Atmosphäre des Zuhauses einer christlichen Familie. 

25. Der menschliche Umgangston des Opus Dei, sein Umfeld ist die Aristokratie der Intelligenz (bei den Männern) und eine vollkommene Feinfühligkeit im Umgang miteinander.

26. Das typische für das Leben in einer Familie ist Natürlichkeit. Besondere Behandlung für diejenigen, die Leitungsfunktionen im Werk ausüben, ist vollkommen ausgeschlossen. Mit einer solchen Einfachheit ist auch der Präsident des Opus Dei nicht mehr als der „Vater“, und unsere offiziellen Dokumente wahren immer diesen familiären Charakter.

 [Nr. 31]  

27. Um die apostolische Arbeit auszubreiten, ist es notwendig sich in alle Richtungen auszubreiten. Indem sie sich wie ein Fächer öffnen, vermeiden es die Mitglieder Gruppen zu bilden, und jeder der Unseren übt seinen Einfluss auf einem anderen  Gebiet aus.

28. Der Geist des Werk erfordert es, dass die männlichen Mitglieder öffentliche Aufgaben und womöglich Leitungsfunktionen erfüllen.

29. Um Leitungsfunktonen ausüben zu können, brauchen die Unseren ein solides wissenschaftliches Prestige. Deshalb dürfen die Mitglieder nicht ihre berufliche Bildung vernachlässigen.

30. Die weiblichen Mitglieder des Opus Dei müssen eine besondere Form des Apostolats der Freundschaft und des Vertrauens mit ihren Mitarbeiterinnen pflegen, ohne Gruppierungen zu bilden.

31. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die Hilfsgesellschaften, von der unter Leitung (Art. 53) die Rede ist, generell kulturellen, oder noch besser, den von Gesellschaften wirtschaftlichen und kommerziellen Charakter haben.

32. Die weiblichen Mitglieder werden sich für gewöhnlich als Angestellte (und dieser Begriff ist im strikt kommerziellen Sinn zu verstehen)  lt. Art. l. 2, des Reglamento um die administrativen Belange der Gesellschaften oder Hilfsgesellschaften kümmern, die geschaffen sind, um die Arbeit des Apostolats zu erleichtern; diese Belange kommen ausschließlich ihnen zu. Wohlverstanden können sie aber die wirtschaftliche Leitung nur in örtlichen Zentren haben.

33. In einer apostolischen Unternehmung liegt die Wirksamkeit der Arbeit an den übernatürlichen Mitteln. Deshalb ist der Geist des Gebets und der Buße die Grundlage jeder äußeren Aktivität der Mitglieder des Werkes.

34. Das Werk hat keine besonderen Andachten und wird sie niemals haben.

35. Die Heilige Messe ist das Zentrum des geistlichen Lebens der Mitglieder.

[Nr. 32]  

36. Die Unseren werden für die Zentren, in denen sie ihre apostolischen Aktivitäten entfalten, namens der Vereinigung die Erlaubnis des Hochwürdigsten Herrn Diözesanbischofs einholen, eine halböffentliche Kapelle zu errichten.

37. Da die unterschiedlichen Apostolate, die die Mitglieder des Werkes ausüben, von intimer Art sind, werden in den Kapellen niemals religiöse Zeremonien abgehalten werden, die den Zielen des Opus Dei nicht entsprechen.

38. Das Opus Dei dient der Heiligen Kirche. Die Mitglieder dienen ihr treu  - ja sogar sein Leben gering achtend (Lk. 14,26) – und bedient sich ihrer niemals. Deshalb ist es auch ein besonderes Merkmal der Unseren, der kirchlichen Hierarchie vollständig und hingebungsvoll anzuhängen.

39. Die Mitglieder des Opus Dei leben mit Freude ihr Leben als Apostel: ihre Askese ist eine lächelnde Askese.

40. Wir müssen die kollektive Demut im Werk sorgsam behüten. Niemals soll eine falsche Liebe zu unserer übernatürlichen Unternehmung dazu führen zu vergessen, dass das Prestige des Opus Dei darin besteht, kein menschliches Prestige zu haben, verborgen zu bleiben. Deo omnis gloria!

41. Wir sind Freunde - vos autem dixi amicos! (Joh. XV, 15) -, und um diese Freundschaft auf eine übernatürliche Ebene zu heben, um diese Freundschaft vor Jesus Christus zu bringen, fühlen wir uns als Brüder.

42. Niemals wollen wir die menschlichen Tugenden verachten, sie ergänzen die übernatürlichen Tugenden.

43. Brüderlichkeit, Optimismus, Starkmut, Unnachgiebigkeit, Freude, Natürlichkeit, Vornehmheit, Einfachheit und Aufrichtigkeit sind die besonderen Tugenden der  Mitglieder des Opus Dei.

[Nr. 33]  

44. In hoc cognoscent omnes quia discipuli mei estis, si dilectionem habueritis ad invicem (Joh. XIII, 35). – Diese Liebe verpflichtet uns dazu, die Unseren im Rahmen der brüderlichen Zurechtweisung zu belehren, zu unterstützen und zu ermahnen.

45. Wir müssen unsere Freude wie die ersten Christen leben, ohne Hass aufgrund unterschiedlicher Herkunft, des politischen Lagers oder der Sprache. Wir sind Kinder desselben Vaters und Soldaten desselben Königs: non habemus hic manentem civitatem (Hebr. XIII, l4).

46. Der Schatz des Opus Dei sind unsere Kranken und unsere Alten.

47. Der Geist des Opus Dei ist ein Geist der Buße, aber er verabscheut Außergewöhnliches; er lässt die Abtötung in den kleinen, gewöhnlichen Dingen mit Liebe suchen, in der beharrlichen, gut getanen gewöhnlichen Arbeit.

48. Der übernatürliche, lebendige und wirksame Glaube wird uns eine Überzeugung geben, die ebenfalls übernatürlich ist und die uns über alle Hindernisse hinweghelfen wird, wie der Apostel sagt: omnia possum in eo qui me confortat (Philip. IV, 13).

49. Unsere Beharrlichkeit ist ganz freiwillig. Im Opus Dei gibt es keine Gendarmen die aufpassen.

50. Seien wir aufrichtig, mit wilder Aufrichtigkeit, gegenüber Gott, uns selbst und denen die uns leiten; und unsere Beharrlichkeit wird sichergestellt sein.

51. Das Beispiel! Mit unserem Beispiel baut Gott auf oder zerstört der Teufel.

52. Mit unserer übernatürlichen Hingabe stehen wir im Dienst  der Kirche. Alle Freude unserer Seele muss dies sein: dienen.

[Nr. 34]  

53. Der Eifer, der uns verzehrt, muss diese Ausrichtung haben: omnes cum Petro ad Jesum per Mariam.

54. Man sagt, dass das Herz – unser Herz – geschaffen ist um zu lieben. Setzen wir es für diese dreifache Liebe ein: Christus, Maria und der Papst, und die Liebe wird uns zum Opfer führen, zur Reinheit, zur Selbstverleugnung, die als Frucht das gaudium cum pace haben;

55. Der Gehorsam, den wir leben sollen ist keine gewöhnliche Tugend: Unsere ständige Bereitschaft muss sein zu gehorchen usque ad mortem, mortem autem crucis (Phil. II, 8).

56. Wir haben keine Angst, vor nichts und vor niemandem: Dominus illuminatio mea et salus mea, quem timebo?: Dominus protector vitae meae, a quo trepidabo? Si consistant adversum me castra, non timebit cor meum (Ps. XXVI, 1, 2, 5).

57. Wir können nicht unsere Zeit damit vergeuden Häuser zu bauen – wir übernehmen sie.

58. Wir sollen die heilige Tugend der Armut lieben. Vergessen wir aber dennoch nicht, dass sich unsere Armut niemals im äußeren Gehaben zeigen soll, sondern dass sie im Einklang mit unserer Stellung und unserem gesellschaftlichen Rang stehen muss.

59. Bei unseren Tugenden und unserem Apostolat meiden wir das Spektakuläre. Ohne Heimlichtuerei wollen wir diskret sein; wir wollen die Fruchtbarkeit des dreißig Jahre des verborgenen Lebens Jesu Christi bewundern.

60. Es sind drei Punkte, die die Ebene unseres Glücks auf Erden bestimmen und uns das ewige Leben sichern: der Glaube, die Reinheit und der Weg.

61. Wir sprechen nicht, unter keinem Vorwand, über unsere Berufung, es sei denn mit unseren Brüdern, und mit Priestern, die wir gut kennen und die den Geist des Werks es lieben. Eine Indiskretion kann ausreichen, um die Arbeit in Verruf zu bringen und sogar [Nr. 35] um den Weg zu verlieren. Wie sollen sie uns in einer Angelegenheit raten, die sie nicht kennen oder die sie nur bruchstückhaft kennengelernt haben – aus Neugier oder aus Mangel an Geist von Seiten dessen, der zu ihnen gesprochen hat – und vielleicht noch  mit Leidenschaft?

Man darf diesen Punkt nicht als Beschränkung der vollen Aufrichtigkeit auffassen, mit der die Seele einem geistlichen Leiter geöffnet werden soll; in jedem Fall aber soll man gegenwärtig haben, dass einem der geistliche Leiter hinsichtlich des Werks nicht gut raten kann, wenn er es nicht gut kennt.

62. Die Bewahrung unserer Gewohnheiten wird uns, zusammen mit dem Geist des Werk es unsere Besonderheit und die Erscheinungsform als Familie geben.

VI. ZEREMONIALE  

[Nr. 36] 

ORDNUNG, DIE BEI DEM GEBET UM BERUFUNGEN EINZUHALTEN IST 

das am Vorabend des Festes des hl. Joseph, unseres Vaters und Herrn, in allen Häusern des Opus Dei gefeiert wird.

Der Priester oder der Würdigste stimmt den Hymnus „Veni Creator" an, und alle fallen im Doppelchor ein. Dann: 

V. Sende aus Deinen Geist, und alles wird neu geschaffen werden.

R. Und das Angesicht der Erde wird sich erneuern.

Gebet. Gott, Du hast die Herzen Deiner Gläubigen etc.

Am Ende des Gebets präsentieren einzelne von den Mitgliedern in der Landessprache oder in Latein die Namen, die in ein Album zu schreiben sind. Wenn dies geschehen ist oder die Namensvorschläge zurückgewiesen worden sind, sagt der Priester oder der Würdigste, während alle stehen: 

V. Unsere Hilfe ist im Namen des Herrn.

R. Der Himmel und Erde erschaffen hat.

V/. Herr, erhöre mein Gebet.

R/. Und lass mein Rufen zu dir kommen.

Wenn es ein Priester ist, sagt er: 

V/. Der Herr sei mit euch.

R/. Und mit deinem Geiste.

Alle Knien, mit Ausnahme des Priesters oder des Würdigsten. 

Lasset uns beten. Herr Jesus Christus, Du hast Deinen Aposteln gesagt: Die Ernte ist groß, aber es gibt nur wenige Arbeiter. Von Deiner Liebe und Deinem Ruhm entflammt, bitten wir den Herrn der Ernte, dass er Arbeiter in seine Ernte sendet. Der Du lebst und herrschest mit Gott Vater und dem Heiligen Geist, in alle Ewigkeit.

R. Amen.

Der Priester kniet nieder und fährt fort: 

V. Heilige Maria, unsere Hoffnung, Sitz der Weisheit (oder Magd des Herrn).

[Nr. 37]  

R. Bitte für sie.

V. Heiliger Joseph, mein Vater und Herr.

R. Bitte für sie.

V/. Heiliger Michael.

R/. Bitte für sie.

V/. Heiliger Gabriel.

R/. Bitte für sie.

V/. Heiliger Raphael.

R/. Bitte für sie.

V/. Heiliger Petrus.

R/. Bitte für sie.

V/. Heiliger Paulus.

R/. Bitte für sie.

V/. Heiliger Johannes.

R/. Bitte für sie.

V. Alle heiligen Schutzengel.

R. Bittet für sie.

V. Der Herr schenke usn seinen Frieden.

R. Und das ewige Leben. Amen.

 

ZEREMONIALE FÜR DIE AUFNAHME VON SUPERNUMERARIERN 

(Es gibt keine besondere Zeremonie für die Aufnahme von eingeschriebenen Mitgliedern; es genügt ihre Eintragung in die Mitgliederliste.)

Die Aspiranten treten einzeln hinzu, beugen ihr Knie vor dem Holzkreuz und sagen 

Einzeln: Vor Gott unserem Herrn, dem allein Ehre gebührt, im Vertrauen auf die Fürsprache der allerseligsten Jungfrau  und unserer Patrone, mit meinem Schutzengel als Zeugen,  weihe ich mich, indem ich mich dem Reich Jesu Christi auf Erden widme, nach dem Geist und unter der Leitung des Opus Dei für die Zeit meiner Bewährung.

Kuss des Holzkreuzes und der Hand des Vaters oder der Stola des Priesters.

Der Priester und mit ihm die übrigen knien nieder. 

V/. Heiliger Michael.

R/. Bitte für uns.

V/. Heiliger Gabriel.

R/. Bitte für uns.

V/. Heiliger Raphael.

R/. Bitte für uns.

V/. Heiliger Petrus.

R/. Bitte für uns.

V/. Heiliger Paulus.

R/. Bitte für uns.

V/. Heiliger Johannes.

R/. Bitte für uns.

Der Würdigste: Gewähre, uns, Herr, den Segen.

Segen des Priesters:

Der Herr sein in euren Herzen und auf euren Lippen, im Namen des Vaters + und des Sohnes und des Heiligen Geistes.

R/. Amen.

 R. Amen.

Der Priester und die übrigen sprechen: Friede und Freude, Besserung des Lebens, eine Zeit wahrer Buße, die Gnade und den Trost des Heiligen Geistes und Beharrlichkeit im Werke Gottes schenke uns der allmächtige und barmherzige Herr. [Nr. 39]  

PRECES, DIE VON DEN MITGLIEDERN DES OPUS DEI TÄGLICH ZU BETEN SIND

 

(Sie sagen, während sie den Boden küssen:)  Serviam! (Ich will dienen!) (Dann, kniend:)

V/. Zur Allerheiligsten Dreifaltigkeit.

R/. Dank sei dir, Gott, wahre und eine Dreifaltigkeit, eine und höchste Gottheit, heilige und eine Einheit.

V/. An Jesus Christus, den König.

R/. Herr unser Richter; Herr unser Gesetzgeber; Herr unser König. Er selbst wird uns retten.

V/. Christus, Sohn des lebendigen Gottes, erbarme dich unser.

R/. Christus, Sohn des lebendigen Gottes, erbarme dich unser.

V/. Steh auf, Christus, und steh uns bei.

R/. Und befreie uns um deines Namens willen.

V/. An die selige Jungfrau Maria, die Mittlerin der Gnaden.

R/. Gedenke, Jungfrau und Gottesmutter, wenn du vor dem Herrn stehst, dass du gut über uns sprichst.

V/. Zum heiligen Joseph, dem Verlobten der seligsten Jungfrau Maria.

R/. Gott hat dich gleichsam zum Vater des Königs und zum Herrn + über sein ganzes Haus erhoben: Bitte für uns.

V/. An die Schutzengel.

R/. Unsere heiligen Schutzengel, verteidigt uns im Kampfe, dass wir im schrecklichen Gerichte nicht zugrunde gehen.

V/. Gebet für den Heiligen Vater N.

R/. Der Herr erhalte ihn am Leben und bewahre ihn, und übergebe ihn nicht in die Hände seiner Feinde.

V/. Gebet für den Bischof dieser Diözese.

R/. Er stehe und weide in deiner Stärke, Herr, in der Erhabenheit deines Namens.

V/. Gebet für die Einheit des Apostolats.

R/. Alle sollen eins sein, wie du Vater in mir und ich in dir bin: dass sie eins sind, wie auch wir eins sind. [Joh. 17,21]

V/. Jedes Reich, das in sich gespalten ist, geht zugrunde.

R/. Und keine Stadt und keine Familie, die in sich gespalten ist, wird Bestand haben. [Mt. 12,25]

V/. Gebet für unsere Wohltäter [in erster Linie die Mitarbeiter]

R/. Geruhe gnädig, Herr, all denen, die uns um deines Namens willen Gutes tun, das ewige Leben zu schenken. Amen.

V/. Gebet für den Vater.

R/. Die Güte des Herrn währet in Ewigkeit über alle die ihn lieben. [Nach Ps. 102,7]

V/. Gebet für unsere Brüder aus dem Werk Gottes, die lebenden und die toten.

R/. Errette Deine Diener, die auf Dich hoffen, mein Gott.

[Nr. 40]

V/. Herr, sende ihnen Hilfe vom Heiligtume.

R/. Und vom Sion aus beschütze sie.

V/. Herr, lass sie ruhen in Frieden.

R/. Und das ewige Licht leuchte ihnen.

V/. Lass sie ruhen in Frieden.

R/. Amen.

V/. Herr, erhöre mein Gebet.

R/. Und lass mein Rufen zu dir kommen.

Wenn ein Priester die Preces vorbetet, erhebt wer sich und fügt Der Herr sei mit euch hinzu und spricht dann das folgende Gebet stehend.

V/. Der Herr sei mit euch.

R/. Und mit deinem Geiste.

Gebet. Barmherziger Gott, nimm an unser Gebet. Durchglühe mit dem Feuer des HeiligenGgeistes unser Herz und unsere Nieren, Herr, dass wir dir mit keuschem Körper dienen und mit reinem Herzen gefallen mögen.

Komm, o Herr, unseren Taten durch deine Eingebung zuvor und hilf sie uns zu vollenden, damit all unser Beten und Handeln bei dir beginnen und durch dich vollendet werde. Durch Christus unseren Herrn.

R/. Amen.

Alle sprechen:

Friede und Freude, Besserung des Lebens, eine Zeit wahrer Buße, die Gnade und den Trost des Heiligen Geistes und Beharrlichkeit im Werke Gottes schenke uns der allmächtige und barmherzige Herr. [Nach dem römischen Brevier]

V/. Heiliger Michael.

R/. Bitte für uns.

V/. Heiliger Gabriel.

R/. Bitte für uns.

V/. Heiliger Raphael.

R/. Bitte für uns.

V/. Heiliger Petrus.

R/. Bitte für uns.

V/. Heiliger Paulus.

R/. Bitte für uns.

V/. Heiliger Johannes.

R/. Bitte für uns.

Wenn ein Priester anwesend ist, sagt der Würdigste [d. i. der Direktor bzw. der ranghöchste oder “dienstälteste” Numerarier]:

Gewähre uns, Herr, den Segen.

Segen des Priesters:

Der Herr sein in euren Herzen und auf euren Lippen, im Namen des Vaters + und des Sohnes und des Heiligen Geistes.

R/. Amen.

V/. Pax. (Friede.)

R/. In aeternum. (Auf ewig.)

[Nr. 41]  

REISESEGEN 

Mit der Fürsprache der Jungfrau Maria, wandle und der Herr sei auf deinem Wege, und Sein Engel möge dich geleiten. Im Namen des Vaters + und des Sohnes undd es Heiligen Geistes.

R. Amen.

[Nr. 42]  

ZEREMONIALE FÜR DIE OBLATION 

Während der Priester an der linken Seite des Holzkreuzes sitzt, kniet das Mitglied, das die oblation machen wird, davor , ohne dass ein Wort oder eine Zeremonie voranginge:

Mitglied: Im Vertrauen auf die Fürsprache der heiligen Maria und mit meinem Schutzengel als Zuegen weihe ich mich wissentlich und freiwillig dem Herrn bis zum nächsten fest des heiigen Joseph, nach der Regel und dem Geist des Opus Dei.

Sogleich bezeichnet der Priester jeden einzelnen  (nur die männlichen Mitglieder) auf der Stirn, am Mund, am Herzen an der Brust und von einer Schulter zur anderen und sagt: Christus + in deinem Verstand, Christus + auf deinen Lippen, Christus + in deinem Herzen, Christus + in deinen Werken.

Alle: Amen.

Der Priester reicht den einzelnen Mitgliedern ein Kruzifix, das er vorher gesegnet hat (und das er ihnen zum Kuss reicht), und ein Exemplar der hl. Evangelien, und spricht: 

Nimm an, Sohn Gottes (oder Tochter Gottes), die Waffen für diesen Kampf zum alleinigen Ruhm deines Herrn; und halte dir gegenwärtig, dass du alle Mittel, die du zur Erreichung unseres Zieles anwendest, dem Evangelium und dem Kreuz verdankst.

Das Mitglied küsst das Holzkreuz und die Hand des Vaters oder die Stola des Priesters. Sogleich kniet der Priester nieder und die übrigen mit ihm. 

V. Heilige Maria, unsere Hoffnung, Sitz der Weisheit (oder Magd des Herrn).

R. Bitte für uns.

V/. Heiliger Michael.

R/. Bitte für uns.

V/. Heiliger Gabriel.

R/. Bitte für uns.

V/. Heiliger Raphael.

R/. Bitte für uns.

V/. Heiliger Petrus.

R/. Bitte für uns.

V/. Heiliger Paulus.

R/. Bitte für uns.

V/. Heiliger Johannes.

R/. Bitte für uns.

Der Würdigste: Gewähre uns, Herr, den Segen. 

Segen des Priesters: Der Herr sein in euren Herzen und auf euren Lippen, im Namen des Vaters + und des Sohnes und des Heiligen Geistes. R. Amen.

Der Priester und die übrigen sagen: Friede und Freude, Besserung des Lebens, eine Zeit wahrer Buße, die Gnade und den Trost des Heiligen Geistes und Beharrlichkeit im Werke Gottes schenke uns der allmächtige und barmherzige Herr.

[Nr. 43] 

FIDELITAS 

Während der Priester neben dem Holzkreuz sitzt (an der linken Seite), und die Mitglieder vor den Kreuz knien, sprechen sie einzeln die Formel der Fidelitas:

Herr Jesus: Nimm mich auf als ewigen Diener (als ewige Magd) des Opus Dei, zum Opfer und Dienst eines ewigen Lobes: Freiwillig und auf ewige biete ich mich selbst dar, mir allen meinen Kräften und Gefühlen, soweit ich innerlich dazu in der Lage bin.

Und auf die Fürsprache der allerseligsten Jungfrau Maria, zusammen mit dem heiligen Joseph, den hll. Erzengeln Michaele, Gabriel und Raphael und deinen hll.  Aposteln Petrus, Paulus und Joannes, und allen Schutzengeln, gib mir, Herr, Frieden in meinen Tagen, damit ich mit der Unterstützung Deiner Barmherzigkeit Deinen heiligsten Willen erfüllen kann. Amen.

Geküsst werden das Holzkreuz und die Hand des Vaters oder die Stola des Priesters. Dann erden die Ringe gesegnet :

V. Unsere Hilfe ist im Namen des Herrn.

E. Der Himmel und Erde erschaffen hat.

V. Herr, erhöre mein Gebet.

E. Und lass mein Rufen zu Dir kommen.

V. Der Herr sei mit euch.

R. Und mit deinem Geiste.

Gebet. Segne, Herr, diese Ringe (diesen Ring); wir segnen sie (ihn) in deinem Namen +, dass wer sie trägt, seiner Berufung die Treue hält und im Frieden und nach Deinem Willen bleibt. Durch Christus unseren Herrn

R. Amen.

Hierauf benetzt der Priester die Ringe dreimal mit Weihwasser und steckt sie jedem Mitglied des Opus Dei an einen beliebigen Finger der linken Hand und spricht:

Bekräftige, Gott, was Du an ihm (ihr) getan hast.

Alle knien nieder. 

Der Würdigste: Gewähre uns, Herr, den Segen.

Segen des Priesters: Der Herr sei in euren Herzen und auf euren Lippen, in Namen des Vaters + und des Sohnes und der Heiligen Geistes.

R. Amen.

[Nr. 44] 

Der Priester kniet nieder, und alle sprechen: 

Friede und Freude, Besserung des Lebens, eine Zeit wahrer Buße, die Gnade und den Trost des Heiligen Geistes und Beharrlichkeit im Werke Gottes schenke uns der allmächtige und barmherzige Herr. [Nr. 45]  

ORDNUNG ZUR WEIHE VON NUMERARIERMITGLIEDERN 

Priester: Die Schar der Gläubigen aber war ein Herz und eine Seele.

Mitglieder: Einmütig erhoben sie ihre Stimme zu Gott du sprachen: Gott, Du bist es, der Himmel und Erde erschaffen hat, das Meer und alles, was in ihm ist, der Du durch den Heiligen Geist aus dem Mund des jungen David gesprochen hast:

Die Könige der Erde lehnen sich auf, und die Herren ratschlagen miteinander wider den Herrn und seinen Gesalbten.

Es kamen nämlich in dieser Stadt gegen Deinen heiligen Sohn Jesus, den Du gesalbt hast, zusammen Herodes und Pontius Pilatus mit den Heiden und den Stämmen Israels, um mit ihren Händen das zu vollenden, was Du in Deinem Ratschluss geschehen ließest.

Doch jetzt, Herr, sieh auf ihre Drohungen und gib deinen Knechten die Kraft, mit allem Freimut dein Wort zu verkünden. Streck deine Hand aus, damit Heilungen und Zeichen und Wunder geschehen durch den Namen deines heiligen Knechtes Jesus. [Apg. 4,29 f (2).

Priester: Die Schar der Gläubigen aber war ein Herz und eine Seele, und keiner von ihnen besaß etwas, das er sein eigen nannte, sondern sie hatten alles gemeinsam.

Der Priester fährt fort: Errette Deine Diener. (4).

Mitglieder: Auf dass wir auf Deinen heiligen Namen vertrauen (5).

Priester: Brüder, ihr seid nicht mehr Gäste und Fremde, sondern Mitbürger der Heiligen und Hausgenossen Gottes, erbaut auf dem Fundament der Apostel und Propheten auf dem Eckstein der da ist Jesus Christus (6). Der  die Zahl der Sterne zählt (7), möge euch unter seine Freunde und Söhne rechnen.

Mitglieder: Ich werde mich er freuen an deinem Wort, wie einer, der reiche Beute findet (8). Wir wissen, dass wir vom Tode zum Leben hinübergegangen sind, weil wir die Brüder lieben (9): Und was ein Glied erleidet, erleiden alle Glieder, und wenn ein Glied sich freut, so freuen sich alle Glieder (10). Daran erkennen wir die Liebe Gottes, denn er hat sein Leben für uns hingegeben, und auch wir müssen unsere Leben für unsere Brüder hingeben (11).

Priester: Handelt mannhaft, und euer Herz wird getröstet werden, alle die ihr auf den Herrn hofft [Ps. 30,25] (12).

Dann küsst er die Hand des Vater oder sie Stola des Priesters. 

[Nr. 46]  

Alle knien nieder und sprechen: Friede und Freude, Besserung des Lebens, eine Zeit wahrer Buße, die Gnade und den Trost des Heiligen Geistes und Beharrlichkeit im Werke Gottes schenke uns der allmächtige und barmherzige Herr. 

(1) Act. IV, 32.- (2) Act. IV, 24-30.- (3) Act. IV, 32.- (4) Ps. CV, 45.- (5) Ps. CV, 46.- (6) Ephes.II, 19, 20,- (7) Ps. CXLVI, 4.- (8) Ps. CXVIII, 162.- (9) 1 Joan. III, 14.- (10) 1 Cor. XII, 26.- (11) 1 Joan. III, 16,- (12) Ps. XXX, 26.-

[Nr. 47] 

KURZER KREIS 

Komm, Heiliger Geist, erfülle die Herzen deiner Gläubigen, und entzünde in ihnen das Feuer deiner Liebe.

V/. Sende aus deinen Geist, und alles wird neu geschaffen werden.

R/. Und du wirst das Angesicht der Erde erneuern.

Gebet.

Gott, du hast die Herzen deiner Gläubigen durch die Erleuchtung des Heiligen Geistes belehrt. Gib, dass wir durch denselben Geist das, was recht ist, erkennen, und seines Trostes und allezeit erfreuen möge, Durch Christus unseren Herrn.

R/. Amen.

V/. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Heilige Maria, unsere Hoffnung, Sitz der Weisheit. (Die Frauen sagen aber anstelle von Sitz der Weisheit: Magd des Herrn).

R/ Bitte für uns.

II.

Evangelienkommentar.

III.

Der Leiter liest die Liste der Normen vor, alle stehen.

Lebensplan:

Täglich: Aufopferung des Tagewerks. Gebet (eine halbe Stunde am Morgen und eine weitere halbe Stunde nachmittags). Heilige Messe. Heilige Kommunion. Besuch beim Allerheiligsten. Lesung des Evangeliums und eines anderes geistlichen Buches. Preces. Rosenkranz. Gewissenserforschungen. Gebet des “Engels des Herrn” oder des “Gegrüßet seist du, Königin”.

Wöchentlich: Beichte. Körperliche Abtötung und Gebet des “Salve Regina” an Samstagen.

Monatlich: Einkehrtag.

Jährlich: Besinnungstage.

Immer: Gegenwart Gottes. Betrachtung unserer Gottes­kind­schaft. Geistige Kommunionen. Danksagungen. Sühneakte. Stoß­gebete. Abtötung. Studium. Arbeit. Ordnung. Freude.

IV.

Kommentar zu einer bestimmten Norm, Gewohnheit oder einem Aspekt des Geistes des Werkes etc.

V. Gewissenserforschung

1. Habe ich das Gebet unterlassen oder seine Zeit verkürzt, ohne dass ich krank war?

2. Prüfe ich mich täglich in der Gegenwart Gottes, und betrachte ich häufig meine Gotteskindschaft?

3. Trachte ich danach, dass mein erster und mein letzter Gedanke jeden Tages Gott gewidmet sei?

4. Habe ich die besondere Gewissenserforschung unterlassen, oder die allgemeine flüchtig gehalten?

5. Gedenke ich täglich in der Heiligen Messe des Werkes Gottes, meiner Brüder, besonders aber meiner Direktoren?

6. Ertrage ich die Widerwärtigkeiten des Alltags?

7. Habe ich die gewohnten Abtötungen unterlassen?

8. Bemühe ich mich den Geist der Buße zu erwerben?

9. Leitet mich die rechte Gesinnung, allein Gott in allem die Ehre zu geben?

10. Bete ich ruhig und aufmerksam die Preces des Werkes und die anderen mündlichen Gebete?

11. Lebe ich den Geist der Abtötung in den apostolischen Aufgaben, die meine Direktoren mir anvertraut haben?

12. War ich fügsam gegenüber meinen Direktoren in allem, was sich auf das innere Leben und auf das Apostolat bezieht?

13. Habe ich die apostolischen Aufgaben, die mir das Werk anvertraut hat, mit der gebührenden Sorgfalt erfüllt?

14. Habe ich mich beim Umgang mit meinen Brüdern um die Nächstenliebe bemüht?

15. Habe ich beim Erteilen oder Empfangen der brüderlichen Zurechtweisung, immer wenn sie nötig war, die Normen der Liebe und Klugheit beachtet?

16. Beweise ich durch Taten meinen Eifer, neue Mitglieder für das Werk Gottes zu gewinnen?

17. Bin ich mir bewusst, dem Werk Gottes einen Schaden zugefügt zu haben, durch Gleichgültigkeit, Unklugheit, Lauheit oder Kälte in der Erfüllung meiner religiösen, gesellschaftlichen oder beruflichen Pflichten?

18. Wie habe ich mich bei den kulturellen Aufgaben verhalten, die zur Erreichung meines Zieles notwendig sind, im Studium bzw. meiner beruflichen Bildung und in der Ausnützung der Zeit?

19. Habe ich überflüssige Ausgaben gemacht, aus Verschwendung, Laune, Eitelkeit, Bequemlichkeit etc.?

[Nr. 49]  

20. War ich immer ganz aufrichtig gegenüber meinen Direktoren, indem ich immer die persönliche Freiheit und Verantwor­tung beachtete, mir die für mein inneres Leben und mein Apostolat empfangenen Ratschläge ganz zu eigen zu machen?

21. Habe ich das Opfer in den kleinen, alltäglichen Dingen missachtet?

22. Habe ich mich immer bemüht, meine Arbeit mit Sorgfalt zu verrichten, um die mir übertragenen Aufgaben wirksamer zu erfüllen und so Gott mehr Ehre zu geben?

23. Erledige ich meine Arbeit, wann ich soll (heute, jetzt), oder täusche ich mich durch Aufschieben, was so viel bedeutet wie Nicht­erfüllen?

24. Versuche ich in meinem Äußeren alles Unangenehme, Auffallende und Sonderbare zu vermeiden, das meinem Amt und meiner Stellung widerspricht?

25. Lasse ich mich von Traurigkeit beherrschen, ohne zu beachten, dass sie ein Werkzeug des Feindes ist?

26. Arbeite ich immer mit der Freude dessen, der sich Sohn Gottes weiß?

V/ Unsere Hilfe ist im Namen des Herrn.

R/ Der Himmel und Erde erschaffen hat.

Wenn der Leiter des Kreises kein Priester ist, wird nur einmal und gleichzeitig von allen gesprochen:

Ich bekenne Gott dem Allmächtigen, der seligen Jungfrau Maria, dem heiligen Erzengel Michael, dem heiligen Johannes dem Täufer, den heiligen Aposteln Petrus und Paulus, allen Heiligen und euch, Brüdern, dass ich gesündigt habe in Gedanken, Worten und Werken, durch meine Schuld, durch meine Schuld, durch meine große Schuld. Deshalb bitte ich die seligen Jungfrau Maria, den heiligen Erzengel Michael, den heiligen Johannes dem Täufer, die heiligen Apostel Petrus und Paulus, alle Heiligen und euch, Brüdern, bette für mich bei Gott, unserem Herrn.

Dann wird gesagt:

V/. Es erbarme sich unser der allmächtige Gott, er lasse uns die Sünden nach und führe uns zum ewigen Leben.

R/. Amen.

V/. Aus den Fesseln unserer Sünden + befreie uns der allmächtige und barmherzige Herr.

R/. Amen.

Wenn der Leiter des Kreises ein Priester ist, betet er das Confíteor wie oben. Daraufhin antworten die übrigen:

V/. Es erbarme sich deiner der allmächtige Gott, er lasse dir die Sünden nach und führe dich zum ewigen Leben.

R/. Amen.

Dann beten alle, mit Ausnahme des Leiters, das Confíteor, und an der Stelle, an der gesagt wird: euch, Brüdern, und euch, Brüder sagen sie: dir, Vater, und dich, Vater.

V/. Es erbarme sich euer der allmächtige Gott, er lasse euch die Sünden nach und führe euch zum ewigen Leben.

R/. Amen.

V/. Aus den Fesseln unserer Sünden + befreie uns der allmächtige und barmherzige Herr.

R/. Amen.

Dann knien diejenigen, die vorher die Erlaubnis dazu erlangt haben, einzeln nieder und bekennen ihre Fehler (aber keine Sünden oder Gewissensangelegenheiten), indem sie sagen:

Zu Beginn: Ich bekenne vor Gott unserem Herrn …

Am Ende: Für diese meine Schuld erbitte ich Gnade und Buße.

Der Leiter schlägt ihnen einzeln ein kurzes Gebet oder eine kleine Abtötung vor, wie es üblich ist.

[Nr. 50] 

VI.

Lesung aus einem geistlichen Buch und Kommentar, oder eine Ansprache.

VII.

Gespräch über Angelegenheiten des Werkes.

VIII.

Preces; wenn der Leiter des Kreises Priester ist, Segen: Der Herr sei in euren Herzen und auf euren Lippen, im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

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3. Sollte sich bei der Wahl des Präsidenten herausstellen, dass weniger als neun Priester unter den gewählten Mitgliedern sind, kann ein weltliches gewähltes Mitglied zum Präsidenten gewählt werden. 

4. Diejenigen, die aus irgendeinem Grund nicht an der Wahl teilnehmen, haben kein Recht ihre Stimme geltend zu machen.

5. Die Wahl geschieht durch absolute Stimmenmehrheit.

Art. 22.

1. Wegen Erkrankung oder Alters des Vaters oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund kann es notwendig sein, einen Vizepräsidenten zu ernennen.

2. Diese Ernennung kann auf Wunsch des Vaters mit Zustimmung des Senats geschehen, oder auf Wunsch des Senats.

3. Damit der Wunsch des Senats den Generalsekretär dazu verpflichten kann, einen Vizepräsidenten wählen zu lassen, ist es notwendig, dass mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Senats und einer der Custoden diese Willenserklärung unterschreiben.

4. Bei dem  im obigen Paragraphen erwähnten entsprechenden Ersuchen betreffs der Unfähigkeit des Präsidenten kann, wenn es nicht von einem der Kustoden vorgeschlagen wurde und die Umstände sich geändert haben [Nr. 11], der Senat mit absoluter Mehrheit auch anders verfügen.

5. Wenn die Wahl auf Wunsch des Vaters geschieht, werden die gewählten Mitglieder den Vizepräsidenten aus einem Dreiervorschlag des Vaters auswählen.

6. Wenn sie auf Wunsch des Sernats geschieht, wird nach der gleichen Weise wie bei der Wahl des Präsidenten vorgegangen.

Art. 23.

1. Für die Wahl zum Vizepräsidenten gelten dieselben  Voraussetzungen wie für den Präsidenten.

2. Wenn der Präsident vollkommen geschäftsunfähig sein sollte, übernimmt der Vizepräsident alle Rechte des Präsidenten. Wenn das nicht der Fall ist, übernimmt er die Rechte und Pflichten, die ihm der Präsident überlässt, nach Anhörung des Senats.

3. Der VizePräsident wird unmittelbar nach Freiwerden der Funktion des Präsidenten des Werks zum Präsidenten ernannt.

Art. 24.

1. Um den Vater über die apostolischen Aktividtäten im Werk zu informieren, gibt es eine zentrale Assessorie.

2. Teil der Assessorie sind, abgesehen vom Vater und dem Generalsekretär, drei Vizesekretärinnen uind zumindeste eine Vokalin – Missa, Abgesandte – für jede Region.

Art. 25.

1. Jede Vizesekretärin ist für die Aktivitäten der weiblichen Mitglieder in einem der Zweige des Werkes zuständig, wie in Art. 17, 1 angegeben.

2. Die Vizesekretärinnen werden vom Vater frei unter den weiblichen Mitgliedern ausgewählt, die sich dem Werk geweiht haben, die älter als vierzig Jahre sind und und bereits einen Leitungsauftrag in einer regionalen Assessorie innehatten.

3. Die Funktion erlischt nach drei Jahren.

Art. 26.

1. Die Missae studieren die Angelegenheiten ihrer Region und jene, welche der Vater ihnen anvertraut.

2. Sie überwachen gewöhnlich auch die apostolischenAktivitäten der weiblichen Mitglieder in ihrer Region.

3. Sie werden vom Vater unter den weiblichen Mitgliedern ausgewählt, die sich dem Werk geweiht haben, bereits einen Leitungsauftrag in einer regionalen Assessorie innehatten und die älter als vierzig Jahre sind.

4. Die Funktion erlischt nach jeweils fünf  Jahren.

Art. 27.

1. Die Regionalkommissionen sind Körperschaften, die direkt vom Vater und dem Senat abhängen.

2. Sie werden vom Consiliarius, einem Defensor und drei Vokalen gebildet.

3. Der Missus der Region kann an der Kommission und ihren Entscheidungen teilnehmen; seine Stellung folgt unmittelbat dem Consiliarius.

3. Sollte sich bei der Wahl des Präsidenten herausstellen, dass weniger als neun Priester unter den gewählten Mitgliedern sind, kann ein weltliches gewähltes Mitglied zum Präsidenten gewählt werden. 

4. Diejenigen, die aus irgendeinem Grund nicht an der Wahl teilnehmen, haben kein Recht ihre Stimme geltend zu machen.

5. Die Wahl geschieht durch absolute Stimmenmehrheit.

Art. 22.

1. Wegen Erkrankung oder Alters des Vaters oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund kann es notwendig sein, einen Vizepräsidenten zu ernennen.

2. Diese Ernennung kann auf Wunsch des Vaters mit Zustimmung des Senats geschehen, oder auf Wunsch des Senats.

3. Damit der Wunsch des Senats den Generalsekretär dazu verpflichten kann, einen Vizepräsidenten wählen zu lassen, ist es notwendig, dass mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Senats und einer der Custoden diese Willenserklärung unterschreiben.

4. Bei dem  im obigen Paragraphen erwähnten entsprechenden Ersuchen betreffs der Unfähigkeit des Präsidenten kann, wenn es nicht von einem der Kustoden vorgeschlagen wurde und die Umstände sich geändert haben [Nr. 11], der Senat mit absoluter Mehrheit auch anders verfügen.

5. Wenn die Wahl auf Wunsch des Vaters geschieht, werden die gewählten Mitglieder den Vizepräsidenten aus einem Dreiervorschlag des Vaters auswählen.

6. Wenn sie auf Wunsch des Sernats geschieht, wird nach der gleichen Weise wie bei der Wahl des Präsidenten vorgegangen.

Art. 23.

1. Für die Wahl zum Vizepräsidenten gelten dieselben  Voraussetzungen wie für den Präsidenten.

2. Wenn der Präsident vollkommen geschäftsunfähig sein sollte, übernimmt der Vizepräsident alle Rechte des Präsidenten. Wenn das nicht der Fall ist, übernimmt er die Rechte und Pflichten, die ihm der Präsident überlässt, nach Anhörung des Senats.

3. Der VizePräsident wird unmittelbar nach Freiwerden der Funktion des Präsidenten des Werks zum Präsidenten ernannt.

Art. 24.

1. Um den Vater über die apostolischen Aktividtäten im Werk zu informieren, gibt es eine zentrale

3. Sollte sich bei der Wahl des Präsidenten herausstellen, dass weniger als neun Priester unter den gewählten Mitgliedern sind, kann ein weltliches gewähltes Mitglied zum Präsidenten gewählt werden. 

4. Diejenigen, die aus irgendeinem Grund nicht an der Wahl teilnehmen, haben kein Recht ihre Stimme geltend zu machen.

5. Die Wahl geschieht durch absolute Stimmenmehrheit.

Art. 22.

1. Wegen Erkrankung oder Alters des Vaters oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund kann es notwendig sein, einen Vizepräsidenten zu ernennen.

2. Diese Ernennung kann auf Wunsch des Vaters mit Zustimmung des Senats geschehen, oder auf Wunsch des Senats.

3. Damit der Wunsch des Senats den Generalsekretär dazu verpflichten kann, einen Vizepräsidenten wählen zu lassen, ist es notwendig, dass mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Senats und einer der Custoden diese Willenserklärung unterschreiben.

4. Bei dem  im obigen Paragraphen erwähnten entsprechenden Ersuchen betreffs der Unfähigkeit des Präsidenten kann, wenn es nicht von einem der Kustoden vorgeschlagen wurde und die Umstände sich geändert haben [Nr. 11], der Senat mit absoluter Mehrheit auch anders verfügen.

5. Wenn die Wahl auf Wunsch des Vaters geschieht, werden die gewählten Mitglieder den Vizepräsidenten aus einem Dreiervorschlag des Vaters auswählen.

6. Wenn sie auf Wunsch des Sernats geschieht, wird nach der gleichen Weise wie bei der Wahl des Präsidenten vorgegangen.

Art. 23.

1. Für die Wahl zum Vizepräsidenten gelten dieselben  Voraussetzungen wie für den Präsidenten.

2. Wenn der Präsident vollkommen geschäftsunfähig sein sollte, übernimmt der Vizepräsident alle Rechte des Präsidenten. Wenn das nicht der Fall ist, übernimmt er die Rechte und Pflichten, die ihm der Präsident überlässt, nach Anhörung des Senats.

3. Der VizePräsident wird unmittelbar nach Freiwerden der Funktion des Präsidenten des Werks zum Präsidenten ernannt.

Art. 24.

1. Um den Vater über die apostolischen Aktividtäten im Werk zu informieren, gibt es eine zentrale Assessorie.

2. Teil der Assessorie sind, abgesehen vom Vater und dem Generalsekretär, drei Vizesekretärinnen uind zumindeste eine Vokalin – Missa, Abgesandte – für jede Region.

Art. 25.

1. Jede Vizesekretärin ist für die Aktivitäten der weiblichen Mitglieder in einem der Zweige des Werkes zuständig, wie in Art. 17, 1 angegeben.

2. Die Vizesekretärinnen werden vom Vater frei unter den weiblichen Mitgliedern ausgewählt, die sich dem Werk geweiht haben, die älter als vierzig Jahre sind und und bereits einen Leitungsauftrag in einer regionalen Assessorie innehatten.

3. Die Funktion erlischt nach drei Jahren.

Art. 26.

1. Die Missae studieren die Angelegenheiten ihrer Region und jene, welche der Vater ihnen anvertraut.

2. Sie überwachen gewöhnlich auch die apostolischenAktivitäten der weiblichen Mitglieder in ihrer Region.

3. Sie werden vom Vater unter den weiblichen Mitgliedern ausgewählt, die sich dem Werk geweiht haben, bereits einen Leitungsauftrag in einer regionalen Assessorie innehatten und die älter als vierzig Jahre sind.

4. Die Funktion erlischt nach jeweils fünf  Jahren.

Art. 27.

1. Die Regionalkommissionen sind Körperschaften, die direkt vom Vater und dem Senat abhängen.

2. Sie werden vom Consiliarius, einem Defensor und drei Vokalen gebildet.

3. Der Missus der Region kann an der Kommission und ihren Entscheidungen teilnehmen; seine Stellung folgt unmittelbat dem Consiliarius.

Assessorie.

2. Teil der Assessorie sind, abgesehen vom Vater und dem Generalsekretär, drei Vizesekretärinnen uind zumindeste eine Vokalin – Missa, Abgesandte – für jede Region.

Art. 25.

1. Jede Vizesekretärin ist für die Aktivitäten der weiblichen Mitglieder in einem der Zweige des Werkes zuständig, wie in Art. 17, 1 angegeben.

2. Die Vizesekretärinnen werden vom Vater frei unter den weiblichen Mitgliedern ausgewählt, die sich dem Werk geweiht haben, die älter als vierzig Jahre sind und und bereits einen Leitungsauftrag in einer regionalen Assessorie innehatten.

3. Die Funktion erlischt nach drei Jahren.

Art. 26.

1. Die Missae studieren die Angelegenheiten ihrer Region und jene, welche der Vater ihnen anvertraut.

2. Sie überwachen gewöhnlich auch die apostolischenAktivitäten der weiblichen Mitglieder in ihrer Region.

3. Sie werden vom Vater unter den weiblichen Mitgliedern ausgewählt, die sich dem Werk geweiht haben, bereits einen Leitungsauftrag in einer regionalen Assessorie innehatten und die älter als vierzig Jahre sind.

4. Die Funktion erlischt nach jeweils fünf  Jahren.

Art. 27.

1. Die Regionalkommissionen sind Körperschaften, die direkt vom Vater und dem Senat abhängen.

2. Sie werden vom Consiliarius, einem Defensor und drei Vokalen gebildet.

3. Der Missus der Region kann an der Kommission und ihren Entscheidungen teilnehmen; seine Stellung folgt unmittelbat dem Consiliarius.