Agustina: Der Beweis – das fehlende Testament des Gründers

22. März 2013

 

Für diejenigen, die die Gewohnheiten und die Praxis des Opus Dei, besitzt die Tatsache, dass der Gründer kein Testament hinterlassen hat, nicht die geringste Bedeutung. Für uns aber, die all das erleiden mussten (die Gewohnheiten, die Praxis und den Gründer) ist diese Tatsache von größter Bedeutung, da man uns als Numerarier und Assoziierte dazu verpflichtet hat, ein Testament zugunsten des Werkes zu machen.

Erst seit kurzem wissen wie – und wir wissen es dank Opuslibros – und nicht vielleicht aufgrund der erlauchten Historiker de Prälatur – dass der heilige Gründer gestorben ist, ohne ein Testament zu hinterlassen. Es mutet höchst merkwürdig an, dass er, der sein „Kinder“ dazu nötigte, hier kein Beispiel gab und sich nicht demselben Vorgang unterwarf. Ebendas wurde erst durch eine Gerichtsverhandlung deutlich, in der das Opus Dei und der Scriptor-Verlag die Autorenrechte und das geistige Eigentum an den internen und geheimen Schriften geltend machte, die Opuslibros veröffentlicht hatte [Anmerkung: Das merkwürdige Gerichtsurteil, das unter Vorsitz einer Opus-Richterin und unter der derzeit werkenden konservativen Regierung zustande kam, war ein Schuss in den Ofen, den freilich hat sich mittlerweile jede/r, den das interessiert, die „Geheimdokumente“ der Sekte privat gespeichert, und sie sind auch ALLE unter http://www.opus-info.org/index.php?title=Category:Documentos weiter verfügbar.]

Ich zahlte die entsprechende Vergütung und verlangte eine Bestätigung für die Liste der Werke, die das Opus Dei registrieren ließ. Vom Handelsregister erhielt ich die offizielle Auskunft, dass auf den Namen der Prälatur vom Heiligen Kreuz und Opus Dei kein einziges Werk eingetragen ist; die fraglichen Titel stehen auch nicht im Besitz des Scriptor-Verlags. Kein einziges der Werke, die wir veröffentlicht hatten und von unserer Homepage entfernen mussten, war registriert. Der Scriptor-Verlag hat allerdings das Copy-Tight für einige andere  Werke, die bei Rialp, Mundo Cristiano etc. herausgegeben wurde, wie Im Feuer der Schmiede, Christus begegnen, Die Welt leidenschaftlich lieben etc.

Und es stellte sich heraus, dass jene Werke, die bis zu seinem Tod geistiges Eigentum von Escrivá waren, laut der nachstehenden Urkunden mangels eines Testament seinem gesetzlichen Erben zugeschlagen wurden, zusammen mit dem Erlös für eben dieses geistige Eigentum.

 

Dies ist der Beweis dafür:

 

Die Anmerkung vergrößert:


 

Transkription und Übersetzung: „Da Msgr. José María Escrivá de Balaguer y Albás, Autor der unter dieser Registernummer erfassten Werke, beglaubigtermaßen in Rom am 26. Juni 1.975 gestorben ist, wurde als lt. Urteil Nr. 9 des h. o. Gerichts in erster Instanz zum Alleinerben der Bruder des Verstorbenen, Herr Santiago Escrivá de Balaguer y Albás, erklärt, der die Erbschaft annahm, inbegriffen das geistige Eigentum an den Schriften des Verstorbenen, die für den Preis von zwei Millionen Peseten dem SCRIPTOR-Verlag  überlassen wurden, der nun das geistige Eigentum daran innehat. Die diesbezügliche Registrierungsnummer lautet 87.379, Bl. 379 in Bd. 289. Madrid, 8. Januar 1977. Generalregister.

Agustina L. de los Mozos