Lügen Msgr. Escrivás: 3. Über Gelübde

Doserra, 21. März 2012

 

Bei dieser Gelegenheit konzentriere ich mich auf seine Behauptungen über die Existenz von Gelübden im Werk. Sie ließen uns glauben, dass er sie nicht wollte, und dass der Heilige Stuhl den Gründer dazu gezwungen habe sie zu akzeptieren. Das stimmt nicht. Er hatte sie eingeführt, und sie blieben im Werk bis zur Errichtung der Personalprälatur, für die sich ihre Existenz nicht mehr rechtfertigen ließ. Und auch dann hat uns Msgr. Portillo versichert, dass sich auch ohne Gelübde nichts geändert habe.

Herzliche Grüße,

Doserra

 

Behauptungen

Fakten

 

Die Mitglieder des Werkes brauchen weder jetzt noch in Zukunft für ihre persönliche Heiligung Gelübde oder Stiefel, oder Galoschen, oder Knöpfe. (auf Spanisch ein Wortspiel: ni los votos, ni las botas, ni los botines, ni los botones) (Artículos, Nr. 477, nach José Luis Soria, Maestro de buen humor, Rialp, 6. Aufl. Madrid  2001, S. 43). 

 

Im März 1934, als das Werk noch gar nicht approbiert war, schrieb Escrivá:

 

Es ist angebracht. dass wir uns alle – schreib dir das als Ergebnis dieser Gespräche auf –mit einem geistlichen Band  vereinigen, das für jetzt darin bestehen wird, dass wir Privatgelübde für ein Jahr ablegen (Apuntes íntimos, Nr. 1150).

 

 Eine vollständige theologische Darlegung dieser Frage würde hier zu weit führen, aber es genügt, sich vor Augen zu halten, daß das Opus Dei weder an Gelübden noch an Versprechen, noch an irgendeiner anderen Form von Weihe seiner Mitglieder Interesse hat, die über jene Weihe hinausginge, welche alle Christen bereits in der Taufe empfangen haben. Unsere Vereinigung will unter keinen Umständen, daß sich der Stand ihrer Mitglieder verändert und daß sie aufhören, einfache Gläubige wie alle anderen zu sein, um dem besonderen status perfectionis anzugehören. Im Gegenteil, das Opus Dei wünscht und bemüht sich darum, daß seine Mitglieder innerhalb ihres eigenen Standes an dem konkreten Platz, den sie in der Kirche und in der Gesellschaft einnehmen, nach Heiligkeit streben und apostolisch wirksam sind. Wir holen niemanden von dort weg, wo er steht, und entfernen niemanden von seiner Arbeit, von seinem Engagement und seiner Verflechtung in die zeitliche Ordnung. (Gespräche, Nr. 20).

 

Es ist auffällig, dass hier nirgends die Gelübde erwähnt werden, auf die Escrivá die Mitglieder seit März 1934 verpflichtete, und dass sie erst am 19. März 1983 verschwanden, als das Werk als Personalprälatur errichtet wurde (Vgl. El itinerario jurídico…, S. 69). Escrivá versicherte, dass ihn die Gelübde nicht interessierten, dass er sie aber akzeptieren musste, weil sie ihm auferlegt wurden. Das stimmt allerdings nicht: Im März 1934 gab es noch keinerlei juristischen Rahmen, und er führte sie “aus einem psychologischen Motiv” ein, d. h., “dass sich diejenigen, die zum Opus Dei kamen, leichter in ihrem Gewissen an die übernommene Verpflichtung gebunden fühlten” (ibidem); das Statut der Pia Unio von 1941 verlangte sei ebenfalls nicht, und auch nicht das der Gesellschaft des Gemeinsamen Lebens ohne Gelübde, die er seit 1943 hatte, und auch nicht das Säkularinstitut, das es seit 1949 gab. Aber Escrivá behielt sie bei, und, wie Lucas erklärt, am Generalkongress übe den Stand der Vollkommenheit in Rom 1950, Alvaro Portillo brüstete sich sogar damit, dass ihr Säkularinstitut anspruchsvolle sei als andere, weil sie, obwohl sie die Lebensweise der Numerarier hätten anpassen können, da die Konstitution Provida Mater Ecclesia, einige weltliche Parameter eingeführt hatte(Verzicht auf Gelübde, gemeinsames Leben etc.), es aber nicht machen wollten, weil sie sich für das strengste Modell entscheiden, das am ehesten denen der Ordensleute entsprach, mit Ausnahme der Kleidung“ (Acerca de la fundación del Opus Dei)” (Guillaume, Comentarios a los Reglamentos del Opus Dei como Pía Unión. II. RÉGIMEN, art. 4).

 

Im Opus Dei interessieren uns weder Gelübde noch Versprechen; von seinen Mitgliedern wird erwartet, daß sie sich bemühen, trotz aller menschlichen Unzulänglichkeiten und Fehler die natürlichen und christlichen Tugenden zu leben, weil sie sich als Kinder Gottes wissen. (Gespräche, 24).

Petition vom 19. März 1946, vorgelegt von Alvaro Portillo, Generalprokurator der Priesterlichen Gesellschaft vom Heiligen Kreuz und Opus Dei, an die Apostolische Pönizenziarie, um für die Mitglieder einen vollkommenen Anlass am Tag ihrer Admission, Oblation und Fidelitas im Werk zu erlangen, unter Berücksichtigung, dass sie sich in diesen Zeremonien „gleich denen der Ordensleute mit Gelübden verpflichten und unter Berücksichtigung, dass die gleichen Akte bei den Ordensleuten mit vielen Ablässen versehen sind“ (Giancarlo Rocca, L' «Opus Dei», Appunti e documenti per una storia. Roma 1985, Nr. 18 del apéndice documental, S. 151: http://www.opuslibros.org/libros/Rocca/Doc_18.pdf

 

 

 Zurück