Giancarlo Rocca: Die akademischen Studien des Hl. Josemaría Escrivá

Aus: Claretianum. Bd. XLIX. 2009

 

Viele Personen haben mir bei der Fertigstellung dieser Arbeit geholfen; ich danke ihnen unterschiedslos.

Einleitung

Eine Arbeit über die akademischen Studien des heiligen Josemaría Escrivá y Albás ist aus verschiedenen Gründen wichtig.

An erster Stelle erlaubt sie, wirre, unvollständige oder missverständliche Informationen richtigzustellen, die sich in vielen Biographien des berühmten Gründers des Opus Dei finden [1], auch in Biographien, die von Mitgliedern des Werks geschrieben worden sind, und auch in solchen, die sich als „kritisch“ oder „endgültig“ verstehen [2]. Erst kürzlich hat es das Opus Dei unternommen, eine historische Untersuchung darüber zu erstellen, wie Escrivá seine beiden Doktorate erlangte, aber es scheint dennoch möglich, hier Dinge zu ergänzen und zu klären. [3]. Es erlaubt uns auch die Schwierigkeiten kennenzulernen, die Escrivá zu über­winden hatte, um seine beiden Doktorate aus Jura und Theologie zu erlangen. Schlussendlich bieten sich Details zur Reflexion über das kirchliche Umfeld der Zeit an. Es ist angebracht gleich zu sagen, dass dieser Artikel auf den Quellen basiert, die in den Archiven des Priesterseminars „San Francisco de Paula“ in Saragossa fanden, an der Päpstlichen und an der Staatlichen Universität von Saragossa, an der Universität von Madrid (jetzt Complutense) und der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom. Neben der  Positio, die für den Selig- und Heilig­sprechungsprozess  Escrivás vorgelegt wurde und die einen offiziellen Charakter hat [4], werden lediglich die anderen Biographien sowie Studien zu den akademischen Studien von Escrivá de Balaguer herangezogen.

ERSTER TEIL. DIE FAKTEN.

1. Das Theologiestudium an der Päpstlichen Universität Saragossa.

Nach der Auflösung der Theologischen Fakultät der Universität von Saragossa im Jahr 1868 [5] beeilte sich der Heilige Stuhl, den kirchlichen Studien einen akademischen Charakter zu geben,und erteilte den fünf spanischen Seminaren 1896 die entsprechenden Instruktionen, um auf dem Niveau einer Päpstlichen Universität Fakultäten für Theologie, Kirchenrecht und Scholastische Philosophie zu errichten.

Unter diesen Seminaren befand sich auch das von Saragossa, das ab 1897 akademische Studien anbieten konnte, mit der Graduierung als Baccalaureus, Magister oder Doktor im dritten, vierten oder fünften Studienjahr der Theologie [6]; das galt bis 1933; dann nahm eine Neuregelung durch den Heiligen Stuhl dem Priesterseminar den Titel einer Päpstlichen Universität wieder[7]. Es gab vier Noten: meritus. benemeritus. meritissimus. suprameritissimus [8]. Diese Qualifikationen muss man sich präsent halten, wenn man die Studien Escrivás beurteilen will [9].

Den Dokumenten des Archivs ist zu entnehmen, dass Escrivá 1920 nach Saragossa ging, nachdem er das erste Jahr im Priesterseminar in Logroño verbracht hatte [10].  Das erste Studienjahr aus Theologie, 1919-1920 in Logroño absolviert, brachte folgende Ergebnisse (vgl. Dok. Nr.1) [11]:

- Theologische Orte: Meritissimus.

- Kirchengeschichte: Meritissimus

- Altertumskunde: Meritissimus

-  Gesellschaftslehre: Meritissimus

- Pastoraltheologie: Benemeritus.

- Spanisches Recht: Meritissimus.

- Französisch: Meritissimus.

In Saragossa trat Escrivá in das Seminar San Francisco de Paula [12] ein und setzte sein Theologiestudium an der Päpstlichen Universität von Saragossa mit folgenden Ergebnissen fort (vgl. Dok. Nr. 5) [13]. Das Studienjahr 1920-1921 entspricht dem zweiten Jahr aus Theologie:

- Das fleischgewordene Wort und die Gnade: Meritissimus.

- Akte und Tugenden: Benemeritus.

- Predigt: Meritissimus.

- Einführung in die Heilige Schrift: Meritissimus.

- Exegese des Neuen Testaments: Meritissimus.

- Patrologie: Meritissimus.

- Griechisch: Meritus.

- Hebräisch: Meritus.

Das Jahr 1921-1922 entspricht dem dritten Jahr Theologie:

- Gott der Schöpfer: Meritissimus

- Moraltheologie: Meritissimus

- Sakramentenlehre: Benemeritus.

Das akademische Jahr 1922-1923 entspricht dem vierten Jahr Theologie:

- Exegese des Alten Testaments: Meritissimus.

- Sakramentale Moraltheologie: Meritissimus.

- Trinitätslehre: Meritissimus.

- Pfarrliche Praxis: Meritissimus.

- Katechetische Pädagogik: Meritissimus.

Das akademische Jahr 1923-1924 entsüpricht dem fünften Jahr Theologie:

- Theologishe Forschung: Meritissimus.

- Kanonische Institutionen: Meritissimus.

- Gewissensfälle (Casus conscientiae): Meritissimus.

Weiter wurden keine Prüfungen absolviert; Escrivá legte an der Päpstlichen Universität von Saragossa weder ein Baccalaureat noch ein Lizenziat oder Doktorat aus Theologie ab. Er wurde am 28. März 1925 zum Priester geweiht.

2. Juristische Studien an der Fakultät der staatlichen Universität in Saragossa.

Die Certificación académica oficia, datiert mit 30. März 1927, wurde an die Madrider Universität geschickt (vgl. Dok. Nr. 6); aus ihr geht hervor, dass er an der zivilen Universität von Saragossa schon im akademischen Jahr 1922-1923, während seines vierten Studienjahres aus Theologie, immatrikuliert hatte [14], und er konnte sich an der staatlichen Universität immatrikulieren, weil er die Reifeprüfung am Institut Práxedes Mateo Sagasta in Logroño, das er 1915-1918 besuchte, bestanden habe [15].

Im akademischen Jahr 1922-1923[16] besteht er die folgenden Fächer mit den nachstehenden Beurteilungen [17]:

- Spanische Sprache und Literatur: Gut

- Grundlagen der Logik: Sehr gut

Im akademischen Jahr 1923-1924 immatrikuliert er sich in den folgenden Fächern:

- Spanische Geschichte: zuerst durchgefallen, dann beim außerordentlichen Termin Bestanden.

- Institutionen des Römischen Rechts: Mit Auszeichnung.

- Volkswirtschaftslehre: Ausgezeichnet.

- Allgemeine Geschichte des spanischen Rechts: Bestanden.

- Institutionen des Kanonischen Rechts: Mit Auszeichnung.

- Allgemeines und Besonderes Spanisches Zivilrecht: Bestanden.

Im akademischen Jahr 1924-1925 immatrikulierte sich für folgende Fächer:

- Spanisches Recht im Vergleich mit dem Ausländischen: nicht angetreten..

- Verwaltungsrecht: nicht angetreten.

- Strafrecht: nicht angetreten.

- Allgemeines und Besonderes Spanisches Recht (2. Teil): Gut

Im akademischen Jahr 1925-1926 erbrachten die Prüfungen der folgenden Fächer folgende Ergebnisse:

- Grundfüge des Finanzwesens: Bestanden

- Gerichtliche Maßnahmen: Bestanden.

- Internationales Öffentliches Recht: Mit Auszeichnung.

- Handelsrecht Spaniens und der wichtigsten Länder Europas und Amerikas: Gut

- Internationales Privatrecht: Gut

- Politisches Recht: Gut.

- Verwaltungsrecht: Bestanden.

- Strafrecht: Bestanden

Im akademischen Jahr 1926-1927 absolvierte er folgende Fächer:

- Gerichtspraxis und Abfassen öffentlicher Urkunden: Gut.

In der Rubrik der wiederholten Prüfungen in dem Zertifikat, das nach Madrid geschickt wurde, sind drei Prüfungen verzeichnet, zu denen Escrivá nicht antrat und die er zu einem anderen Termin erledigte: Politisches Recht, Verwaltungsrecht und Strafrecht.

Insgesamt legte er an der staatlichen Universität in Saragossa 19 Prüfungen ab: 6 zum ordentlichen Termin im Juni und 13 zum außerordentlichen im September; zu drei Terminen trat er an und musste wiederholen, zu dreien trat er nicht an und musste sich ein zweites Mal melden: Politisches Recht, Verwaltungsrecht und Strafrecht. Die Hälfte der Prüfungen absolvierte er mit Gut. Als er um die Übertragung seines Prüfungsakts nach Madrid bat, verließ Escrivá die staatliche Universität von Saragossa, ohne das Lizenziat in Jura erworben zu haben [18].

3. Die Studien an der Universität  Madrid[19].                                

Am 30. März 1927 wechselte Escrivá von der staatlichen Universität Saragossa an die Juridische Fakultät der Universität Madrid, der einzigen, die damals das Doktorat verleihen konnte. Aber in Madrid vergingen die Jahre, sei es wegen der seelsorglichen Aufträge oder wegen der Bedürfnisse des Lebensunterhalts, ohne dass er zum Doktorat gelangt wäre. Man muss sich gegenwärtig halten, dass ihm, zu den bereits in Saragossa abgelegten Prüfungen, vier weitere Fächer für das Lizenziat fehlten.

Im akademischen Jahr 1926-1927 immatrikulierte sich Escrivá am 28. April 1927 für die beiden Fächer Geschichte des internationalen Rechts und Rechtsphilosophie, aber er trat zu den Prüfungen nicht an.

Im akademischen Jahr 1927-1928 immatrikulierte sich Escrivá am 31. August 1928 für die Fächer Geschichte des internationalen Rechts, Geschichte der Juristischen Literatur und Rechts­philosophie und bestand das erste zum Septembertermin mit Bestanden und das dritte mit Gut; zur Geschichte der Juristischen Literatur trat er nicht an.

Im akademischen Jahr 1928-1929 immatrikulierte sich Escrivá am  7. Januar 1929 in Sozialgeschichte und Geschichte der Juristischen Literatur Spaniens, aber er trat zu den Prüfungen nicht an.

Im akademischen Jahr 1929-1930 inskribierte er sich erneut am 15. Dezember 1929 für dieselben Fächer. Beim Januartermin 1930 bestand er die Prüfung zur Geschichte der Juristischen Literatur mit Gut, trat aber nicht in Gesellschaftspolitik an.

In den Studienjahren 1930-1931. 1931-1932. 1932-1933 inskribierte Escrivá immer Gesellschaftspolitik (das war das letzte Fach, das ihm noch für das Lizenziat fehlte), aber er trat zu den Prüfungen nicht an. [20].

In einem Brief der Superiorin der Augustiner-Rekollekten von Santa Isabel vom 21. April 1933 [21] liest man, dass Escrivá ein jährliches Stipendium von 1.500 Pesetas erhalten habe [22]. und dieser Brief ersucht um die kostenlose Inskription für das Fach Gesellschaftspolitik (vgl. Dok. Nr. 8).

Im akademischen Jahr 1933-1934 immatrikulierte sich Escrivá für die Prüfung aus Gesellschafts­politik, aber einmal mehr trat er nicht zur Prüfung an. Hier ist eine Frage zu stellen. Im Summarium ist mitgeteilt, dass die vierte Prüfung aus Gesellschaftspolitik nicht notwendig für die Verteidigung der Dissertation sei [23], aber diese Behauptung ist sicher falsch. Überraschenderweise war Alvaro del Portillo, der diese Information für den Seligsprechungsprozess seines Gründers geliefert hatte, nicht informiert, dass diese Prüfung von Escrivá im nachfolgenden Studienjahr durch eine andere ersetzt worden war.

Im akademischen Jahr 1934-1935 entschied sich Escrivá für einen Kurswechsel, und statt ein weiteres Mal Gesellschaftspolitik zu inskribieren, entscheid er sich für die Geschichte der politischen und zivilen Institutionen in Amerika und erwarb er die Qualifikation Sehr gut. Deshalb hatte Escrivá Ende 1935 die vier vorgesehenen Fächer absolviert, die für die Graduierung notwendig sind. Im Hinblick auf das Thema der Doktorarbeit (in Saragossa aus Theologie und  in Madrid aus Jura) stimmen die Informationen der Opus Dei-Mitglieder nicht überein.

Das Summarium gibt die Auskunft, dass Escrivá schon als Thema für die theologische Dissertation an der Päpstlichen Universität von Saragossa die Priesterweihe der Mestizen und Quadronen im 16. und 17. Jahrhundert gewählt und bereits mit der Recherche begonnen habe, um im akademischen Jahr 1924-1925 sein Doktorat zu machen [24].

Aber diese Information zu den Studienjahren 1923-1924 und 1924-1925 passt schlecht zu dem Faktum, dass Escrivá die Prüfungen für das Baccalaureat und das Lizenziat nicht abgelegt hat, die Voraussetzungen für ein Doktorat aus Theologie waren.

Folgt man dem Summarium, so hätte Escrivá mit seiner juristischen Dissertation um 1930 in Madrid begonnen, immer mit dem Thema der Priesterweihe der Mestizen [25].

Aber die präzisere Biographia documentata informiert uns, dass er am 7.3.1930 noch kein Thema für seine Juristische Dissertation gefunden hatte, und er schrieb an seinen ehemaligen Professor José Pou de Foxá, dem Escrivá eine Liste von Dokumenten aus der Handschriften­abteilung der Nationalbibliothek in Madrid übermittelte mit der Bitte, sie zu prüfen und ihm vorzuschlagen, was allenfalls als Thema seiner Dissertation in Frage kommen könnte, und diese letzte Version findet sich bei Prada[26] und auch bei Pedro Rodríguez wieder . Der schiebt diesen Zeitpunkt etwas hinaus und setzt ihn in Bezug zur Prüfung aus Geschichte der politischen und zivilen Institutionen in Amerika, die Escrivá im akademischen Jahr 1934-1935 absolvierte [27]. Schließlich scheint es, dass Escrivá an seiner juristischen Dissertation arbeitete, deren Inhalt ja bereits fixiert war – was die Theologie betrifft, so spricht Escrivá immer von seinem Wunsch, sie abzuschließen, aber ohne dies zu verdeutlichen – das gilt besonders für die Jahre 1935-1936 [28].

Nach dem Spanischen Bürgerkrieg und diversen Übersiedlungen, zu denen sich Escrivá veranlasst sah, war die Dokumentation verloren – oder er hielt sie für verloren - [29], die er bis dahin gesammelt hatte, bis zu dem Moment, als er sich in Burgos aufhielt und von der Nähe des Klosters Las Huelgas profitieren konnte, entscheid er sich für ein neues Thema, die Jurisdiktion der Äbtissin von Las Huelgas, einem berühmten spanischen Zisterzienserinnen­kloster, das im Mittelalter besondere Privilegien genoss. Mit den Forschungen für diese neue Doktorarbeit begann er im März 1938 [30].

Mit Kriegsende war die Arbeit nahezu fertig, und im März 1939 konnte Escrivá mit nahezu seinem ganzen Material nach Madrid zurückkehren. Die Verteidigung seiner Doktorarbeit fand im akademischen Jahr 1939-1940 statt, genauer gesagt am 18.12.1939. und Escrivá erreichte ein Sehr gut. Escrivá erreichte nicht die höchste Qualifikation, das wäre Sehr gut cum laude gewesen; es gab vier Grade: Bestanden. Gut. Sehr gut. Sehr gut cum laude[31]. Wir wissen, dass Escrivá  seine Arbeit über die Äbtissin von Las Huelgas  verteidigt hatte; aber trotz einer Recherche im Archiv der Universität [32] war es nicht möglich, das Original der Doktorarbeit zu finden [33]. Sie war durch ein gedrucktes Exemplar ersetzt: La Abadesa de Las Huelgas. Estudio teológico jurídico. 2. Aufl. Madrid: Rialp. 1974 [34]. Einerseits ist das zu bedauern, da es jetzt unmöglich geworden ist, die Struktur der Dissertation zu erkennen, woraus sie bestand und welchen Gebrauch sie von den Quellen und der Biblio­graphie gemacht hatte; man kann nur fragen, warum die Doktorarbeit nach 30 Jahren durch ein Buch ersetzt worden war.

4. Das Doktorat aus Theologie an der Päpstlichen Lateranuniversität.

Die unterschiedlichen Schritte, die es Escrivá ermöglichten, ein Doktorat der Theologie an der Universität Rom zu erwerben, sind durch seine Briefe sowie die des damaligen Dekans der Theologischen Fakultät, Msgr. Pietro Palazzini, dokumentiert:

- 20.10.1955: Don Juan Sanz Recio, Studiensekretär des Metropolitanen Priesterseminars von Saragossa, gibt eine Bestätigung über die Studien ab, die Escrivá in Saragossa in den Jahren 1920-1924 absolviert hat (vgl. Dok. Nr. 11, S. 284 und 285);

- 25.10.1955: Escrivá ersucht darum, seine Doktorarbeit an der Theologischen Fakultät verteidigen zu dürfen,  da er dies wegen persönlicher Beanspruchung nicht zu seiner Zeit tun hatte können, und legt die Bestätigung aus Saragossa vor, er habe „in angemessener Weise an der Theologischen Fakultät von Saragossa alle notwendigen Prüfungen aus Theologie abgelegt habe, um zum Grad eines Doktors zugelassen zu werden” (vgl. Dok. Nr. 12);

- 28.10.1955: Im Kollegium wird über den Antrag Escrivás diskutiert. Im Akt ist vermerkt, dass die Angelegenheit durch Msgr. Antonino Romeo informell der Studienkongregation mitgeteilt wurde, die bestätigte, dass die Entscheidung darüber beim Kollegium der Fakultät lag [35]. Die Prüfung der von Escrivá eingesandten Dokumente sei durch den Kapuziner P. Teófilo García de Orbiso geschehen, einen spanischen Professor für Bibelexegese an der Theologischen Fakultät, und sie seien für in Ordnung befunden worden; das Buch La abadesa de Las Huelgas. ed.  1944 werde als Dissertation akzeptiert, wobei er unterstrich, dass an italienischen Universitäten auch bereits vorher publizierte Doktorarbeiten angenommen werden; als Hauptprüfer der Dissertation werden engegeben: Pio Paschini. Rector Magnífico; Giacomo Violardo. Professor der Fakultät für Kanonisches Recht; Michele Maccarrone. Professor für Kirchengeschichte an der Theologischen Fakultät; und Giuseppe Damizia. Professor an der Fakultät für Kanonisches recht (vgl. Dok. Nr. 13, S. 287 und 288)[36];

- 29.10.1955: Msgr. Pietro Palazzini. Dekan der Theologischen Fakultät an der Päpstlichen Lateranuniversität, bestätigt, dass das Ansuchen Escrivás behandelt und ihm im Kollegium der Fakultät vom 28. Oktober 1955 stattgegeben worden sei; anwesend waren der Rektor, Magnifizenz Msgr. Pio Paschini,  und auch die aus Saragossa eingesandten Dokumente seien überprüft worden  (vgl. Dok. Nr. 12);

-21.11.1955: Das Sekretariat der Universität legt die Doktorarbeit Escrivás drei Professoren der Universität vor: Damizia Giuseppe. Giacomo Violardo und Ugo Lattanzi. Professoren der Theologischen Fakultät. Der letzte scheint allerdings nicht auf der Liste der Prüfer vom 28. Oktober auf, und es ist nicht möglich herauszufinden, wer ihn ersetzt hat [37];

- 1.12.1955[38]: Escrivá de Balaguer ersucht um Zulassung zur Verteidigung seiner Doktorarbeit an der Fakultät für Theologie der Päpstlichen Lateranuniversität (vgl. Dok. Nr. 14)[39];

- 19.12.1955: Prof. Damizia teilt seine Meinung über das Buch Escrivás mit und bezeichnet sie als sehr gute Arbeit; er merkt an, dass „vielleicht der juristische Aspekt der Frage eingehender entwickelt werden sollte. Meiner Ansicht nach ist dies die einzige negative Seite der Arbeit; sie kann mit Sehr gut angenommen werden [40] (vgl. Dok. Nr. 15);

- 20.12.1955: Prof. Lattanzi präsentiert seine Wertung mit dem Schluss, der Kandidat habe sich „in sein ungewohntes und interessantes Thema vertieft und sich mit großer Reife des Urteils sich zu den Stellungsnahmen der Kanonisten und Theologen geäußert und eine Entscheidung getroffen, auf welcher Grundlage die quasi-bischöfliche Macht der berühmten Äbtissin beruhte, die in Italien ihr Gegenstück in der Äbtissin hat, dem Monstrum Apuliae,  wie Baronio es formulierte”[41] (vgl. Dok. Nr. 16, S.  291 und 292);

- 20.12.1955: Prof. Violardo teilt seine Ansicht mit, dass die Arbeit Escrivás „eine gute Beurteilung und die Note Sehr gut verdient” (vgl. Dok. Nr. 17)[42];

-20.12.1955 (Dienstag): Escrivá verteidigt seine Doktorarbeit und erreciht das „Summa cum laude” (90/90). Bei der Verteidigung gemäß der Acta examinum... Defensiones dissertationum ad lauream der Päpstlichen Lateranuniversität waren anwesend: der Rektor, Msgr. Paschini, und die vorher genannten Professoren sowie der Bendiktiner P. Ildefonso Tassi Profesor für Hagiographie an der Fakultät für Theologie (vgl. Dok. Nr. 18);

- 22.12.1955: Der Sekretär der Päpstlichen Lateranuniversität, Luigi M. Benedetti,  „bestätigt, dass der hochwürdige Msgr. Giuseppe Maria Escrivá de Balanguer [sic!], Sohn von José, Generalpräsident der Priesterlichen Gesellschaft vom Heiligen Kreuz am  20. Dezember 1955 das „summa cum laude” (90/90) bei der Verteidigung seiner Doktorarbeit aus Theologie an dieser Päpstlichen Universität erlangt habe und dass er zum Doktor der Theologie promoviert worden“ sei.  Unmittelbar danach erklärt er, dass diese Bestätigung das Originaldiplom ersetzt, das Escrivá nach den regeln der Universität ausgehändigt werde, sobald er 50 gedruckte Exemplare seiner Arbeit vorgelegt habe (Prot. 1791/55) (vgl. Dok. Nr. 19)[43];

- 18.1.1956: Msgr. Pietro Palazzini erteilt seine Zustimmung zu einer Bitte Escrivás, die Pflichtexemplare auf 25 Stück zu beschränken, weil nicht mehr vorhanden wären und sonst ein kostspieliger Neudruck unternommen werden müsste (vgl.  Dok. Nr. 20);

- 8.5.1956: Msgr. Pietro Palazzini protokolliert in der letzten Sitzung des Prüfungs-Kollegiums der Philosophischen Fakultät: Sie  „nahm das Ersuchen von Msgr. Giuseppe M. Escrivá de Balaguer an, 20 anstelle der geforderten 50 Exemplare  vorzulegen, da der Vorrat an gedruckten Exemplaren bereits erschöpft sei und viele theologische Fakultäten die Arbeit bereits besäßen“ (vgl. Dok. Nr. 21).

ZWEITER TEIL. EINIGE ÜBERLEGUNGEN.

1. Das Studium an der Päpstlichen Universität von Saragossa.

Auf der Grundlage der 1897 approbierten Statuta für die Päpstliche Universität von Saragossa können an der Theologischen Fakultät folgende Titel erworben werden: Baccalaureat am Ende des dritten, Lizenziat am Ende des vierten und das Doktorat nach dem fünf vorgesehenen Jahren Theologie. Für jeden einzelnen dieser Schritte war eine spezifische Prüfung vorgesehen, jeder einzelne war bindend vorgeschrieben für den nächsthöheren. Die Prüfungen für Baccalaureat und Lizenziat waren mündlich, für das Doktorat schriftlich und mündlich. Die Prüfung fand in lateinischer Sprache statt, es sei denn, es handle sich um ein Thema aus Natur-Philosophie oder Geschichte; in diesem Fall konnte die Prüfung auch in spanischer Sprache abgehalten werden [44].

Der kritische Punkt besteht darin, dass nicht gesichert ist, dass Escrivá die Prüfungen zum Baccalaureat und zum Lizenziat aus Theologie auch tatsächlich abgelegt hat, während man weiß, dass die Universität von Saragossa von 1897 bis zu ihrer Aufhebung 1933 an der Fakultät für Theologie bei einer Gesamtzahl von 585 Studierenden 310 Baccalaureate, 380 Lizenziate und 81 Doktorate verliehen hat. Daher graduierten sich hier mehr als die Hälfte der immatrikulierten Studenten [45]. In der Zeit, als Escrivá in Saragossa studierte (1922-1925), das entspricht dem dritten bis fünften Jahr des Theologiestudiums und dem Jahr der Priesterweihe allein 51 Titel verliehen wurden, nämlich 19 Baccalaureate,. 26 Lizenziate und 6 Doktorate in Theologie [46].

Tatsächlich stimmen die Bestätigung über das in  Saragossa absolvierte Theologie-Studium, die 1955 an der Päpstlichen Lateranuniversität vorgelegt wurde, die erste Skizze von Vázquez de Prada ajus dem jahr 1975, die Aussage in der Biographia documentata und das, was Francesc Castells i Puig gesagt hat, darin überein, dass Escrivá die notwendigen Prüfungen abgelegt habe, um zum Priester geweiht werden zu können. Sie sagen aber an keiner Stelle, dass er den Grad eines Baccalaureus oder eines Magisters (Lizenziat) der Theologie erworben habe. Escrivá hatte sich tatsächlich auf jeden Studien beschränkt, die notwendig waren, um ein einfacher Priester zu sein [47].

Der Historiker muss sich an dieser Stelle fragen, warum Escrivá die akademischen Grade nicht in Saragossa erwarb [48]. Vier mögliche Motive sind hier zu nennen;: Knappheit der finanziellen Mittel; eine gewisse Trägheit von Seiten Escrivá; die fehlende Notwendigkeit; schließlich ein geistlicher Grund.

Auf die beiden ersten Motive bezieht sich Escrivá selbst in seinen Apuntes íntimos , wenn er von seinen begrenzten Mitteln [49] und von seiner Trägheit [50] spricht, Texte, die von den Autoren des Opus Dei gern zitiert werden. Auf die geistlichen Motive bezieht sich hingegen Alvaro del Portillo in seinem Zeugnis für die Seligsprechung Escrivás, die im Summarium veröffentlicht wurde: Der Wunsch, auf eine kirchliche Karriere zu verzichten, habe Escrivá dazu gebracht, seine Dissertation im akademischen Jahr 1924-1925 nicht einzureichen [51].

Francesc Castells i Puig weist darauf hin, dass es nach Beendigung der Studien nicht mehr nötig gewesen sei, einen akademischen Grad zu erwerben. In seinem Aufsatz über das Theologie-Studium Escrivás [52], dass es „eine reine Formalität bedeutet hätte, die keiner besonderen Anstrengung bedurft hätte” [53].

Hier müssen wir uns allerdings fragen, ob diese Erklärungsversuche befriedigend sind. Wenn wir den Hinweis auf die Trägheit beiseite lassen, können wir uns beim wirtschaftlichen Aspekt aufhalten, beim spirituellen und bei der fehlenden Notwendigkeit, die akademischen Grade zu erwerben. Wenn Escrivá tatsächlich die Mittel gefehlt haben sollen, warum begann er dann eine juristische Laufbahn an einer staatlichen Universität, was gewiss verschiedene Ausgaben und mindestens drei oder vier Jahre Studium bedeutete? Wenn es sich wirklich um ein geistliches Motiv gehandelt hat, hätte Escrivá es beweisen müssen, als es galt, das Baccalaureat und das Lizenziat in Theologie abzulegen, das heißt, vor dem akademischen Jahr 1924-1935, nicht wegen des Doktorats. Das ist nicht geschehen, und wenn er wirklich nicht vorgehabt hat Karriere zu machen oder innerhalb der Kirche an Prestige zu gewinnen, warum wollte er dann dreißig Jahre später um jeden Preis sein Doktorat aus Theologie, als er es nicht mehr brauchte. Eine andere Schwierigkeit ergibt sich aus seiner Inskription an der Juridischen Fakultät der Staatlichen Universität von Saragossa. Wenn er tatsächlich keine Karriere anstreben wollte, warum immatrikulierte er sich an einer zivilen Universität, obwohl er kein Doktorat machen wollte? Nur, um einen Wunsch seines Vaters zu erfüllen?

Mehr noch: Wie kann man schreiben, dass Escrivá an seiner Doktorarbeit aus Theologie schrieb, wenn man weiß, dass er noch nicht einmal die für das Baccalaureat und das Lizenziats notwendigen Prüfungen abgelegt hatte? Dazu, dass die akademischen Titel nicht notwendig waren, ist anzumerken, dass mehr als die Hälfte der Studenten der Theologischen Fakultät sie mit Leichtigkeit und ohne besondere Anstrengungen erwarben, wie Francesc Castells i Puig selbst anmerkt, der sie eher als Formalität ansieht.

Zu diesen Fragen müssen wir andere stellen:

Vielleicht fühlte sich Escrivá nicht genügend vorbereitet, um die Prüfungen für das Baccalaureat und das Lizenziat in Theologie abzulegen, weil er zugleich an der Juridischen Fakultät der staatlichen Universität von Saragossa sehr beschäftigt war? Oder hielten es seine Vorgesetzten nicht für günstig, ihm in diesem Moment zu erlauben, was im Lauf der Zeit Hunderten von Theologiestudenten und angehenden Priestern erlaubt worden war - obwohl er noch nicht einmal den niedrigsten Grad auf der Theologischen Fakultät erreicht hatte? Oder  vielleicht wussten sie, dass sich Escrivá an der Staatlichen Universität von Saragossa für das Studienjahr 1922-1923 immatrikuliert hatte, bevor sein Theologiestudium abgeschlossen war, und sie hielten es für angebracht, ihn zu „bestrafen“, indem sie ihm nicht erlaubten, die akademischen Grade an der Theologischen Fakultät abzulegen? Und konnte diese „Strafe“ damit zu tu haben, dass Escrivá in seinen beiden ersten Jahren als Priester etwas alleingelassen fühlte – wie in den Akten für die Seligsprechung geklagt wird, dass die Kurie von Saragossa nicht für den Unterhalt ihres Priesters sorgte?[54].

Es gibt da offenbar etwas zu klären, warum Escrivá nicht die Prüfungen anging, die nötig waren, um seine Doktorarbeit aus Theologie in Saragossa zu verteidigen.

2. Die Studien an der staatlichen Universität in Saragossa.

Bei den Biographen Escrivás liest man häufig, dass er sich an der staatlichen Universität in Saragossa nach dem Abschluss seines Theologiestudiums 1923 auf Wunsch seines Vaters immatrikuliert habe, der darin eine zusätzliche Absicherung für die Zukunft seines Sohnes sah [55] , und mit der stillchweigenden oder impliziten Erlaubnis seiner kirchlichen Vorgesetzten, die ihm im Moment seiner Übersiedlung von Logroño nach Saragossa gewährt worde sei [56].

Auch in diesem besonderen Aspekt des Lebens Escrivás ist es erlaubt sich zu fragen, ob die Erklärungen von Seiten seiner Biographen befriedigen.

- Vor allem muss man anmerken, dass er sich für das akademische Jahr 1922-1923 an der staatlichen Universität einschrieb, obwohl er im vierten Jahr Theologie an der Päpstlichen Universität von Saragossa studierte. Gemäß den eben erwähnten Statuta ist deutlich, dass ein Student der Päpstlichen Universität in Saragossa nicht zur selben Zeit an zwei Fakultäten immatrikuliert sein konnte, sondern dass er zuerst das eine Studium abschließen musste, bevor er das andere beginnen konnte [57].

- Außerdem bestehen die Gelehrten des Opus Dei darauf zu versichern, dass Escrivá sein Jura-Studium mit der Erlaubnis, ja, auf lebhaften Wunsch seines Vaters begonnen habe. In dieser Hinsicht scheint es nötig anzumerken, dass Escrivá damals 21 Jahre alt war und dass er in Studienangelegenheiten seinen kirchlichen Vorgesetzten gegenüber Rechenschaft schuldete; und schlussendlich müsste man erklären, worin die „weitergehende Garantie bestanden haben soll, die die zusätzlichen Jura-Studien versprachen: Sollte es ihm unter dem Klerus eine Position mit mehr Prestige verleihen? Oder ein Leben, das ökonomisch besser abgesichert war, was auch immer in der Zukunft seinem Sohn widerfahren sollte?

- Es erscheint merkwürdig, um nicht zu sagen absurd, dass ein Ordinarius die Erlaubnis erteilt, dass sich ein Untergebener in einer anderen Diözese inkardiniert und sich dann dort an einer staatlichen Universität inkardiniert; diese Erlaubnis müsste sinnvollerweise nach der Inkardinierung vom neuen Ordinarius  einzuholen gewesen sein, in dessen Stadt sich ja auch die staatliche Universität befand. [58]. Jedenfalls haben wir von Kardinal Soldevilla auch nicht die geringste Anspielung auf eine solche Erlaubnis, als er Escrivá in die Diözese Saragossa aufnimmt, dass er auf die staatliche Universität von Saragossa gehen dürfe (vgl. Dok. Nr. 2); und als Escrivá dem Kardinal für die Aufnahme in die Diözese Saragossa dankt, schweigt er sich ebenfalls über sein Vorhaben aus, an der staatlichen Juridischen Fakultät in Saragossa studieren zu wollen (vgl. Dok. Nr. 3).

- Außerdem war damals der Zugang von Klerikern an staatliche Universitäten strikt geregelt; er war ausschließlich geweihten Priestern vorbehalten, nachdem sie die Erlaubnis ihres Ordinarius dazu erhalten und ihr Theologiestudium beendet hatten [59].  Als sich Escrivá an der staatlichen Universität von Saragossa inskribierte, war er noch nicht Priester, er hatte auch noch nicht sein Theologiestudium abgeschlossen, und wir wissen auch noch nicht, wie der Kardinal Soldevilla, der die päpstlichen Verordnungen kannte und sie im Amtsblatt seiner Diözese veröffentlicht hatten, als sie 1918 vom Heiligen Stuhl promulgiert wurden [60], diese Schwierigkeiten gelöst hat.

Und wenn man schließlich betont, dass die akademischen Grade wenig Bedeutung hatten, wie ist dann die Hartnäckigkeit Escrivás zu rechtfertigen, um zuerst das Doktorat in Jura und dann in Theologie zu erlangen?

Die Schlussfolgerung scheint offenkundig: Die Inskription Escrivás an der staatlichen Universität in Saragossa ist unter ungeklärten Umständen  zustande gekommen, und die angebotenen Erklärungen befriedigen nicht; es ist auch niemals die Rede davon, dass die kirchlichen Vorgesetzten Escrivás ihm in dieser Frage Schwierigkeiten gemacht hätten.

3. Das Juridische Doktorat an der Universität Madrid.

In dieser Hinsicht gibt es zwei grundsätzliche Fragen. Die erste fußt darauf, dass Escrivá 1928 in Burgos eine Schrift (Ein Buch? Ein Artikel in einer Zeitschrift?) über die Rechtsprechung der Äbtissin veröffentlicht habe. Diese Information stammt aus einem Curriculum vitae , das Weihbischof Msgr.  Morcillo von Madrid im August 1943 an die Kongregation für die Ordensleute geschickt hat (vgl. Dok. Nr. 10, S. 281. 282 und 283) [61].

Diese Tatsache wurde in den Publikationen von Opus Dei-Mitgliedern gewöhnlich übergangen,  und die Publikation scheint auch auf der den Prüfern ausgehändigten Liste nicht auf [62] – damit war zugleich ein Problem umgangen – seit Neuestem ist die Argumentationslinie, dass es sich bei dieser Nachricht um einen Irrtum von Msgr. Morcillo gehandelt habe, dass es sich 1938 nur um ein maschingeschriebenes Exemplar zur Vorlage gehandelt habe, das nachher, 1939, als Juridische Doktorarbeit präsentiert wurde [63].

In diesem Zusammenhang lässt sich einiges beanstanden:

- vor allem ist zu bedenken, dass die Informationen, die Msgr. Morcillo nach Rom geschickt hat, sicherlich direkt von Escrivá stammen, der sich mit dem Bischof gut verstand, und nur Escrivá konnte solche Details über sich bekanntgeben, wie sie im Curriculum vitae stehen. Hat Escrivá falsche Informationen über das über das Buch (oder den Artikel) gegeben, der 1938 in Burgos veröffentlicht worden war?;

- Im Curriculum vitae sind die Publikationen Escrivás unter dem Titel Publicationes. Edidit. in chronologischer Reihenfolge aufgeführt. Die Publikation, die 1938 in Burgos erschien, ist die dritte auf der Liste, und die vierte und letzte ist die elegante Ausgabe des Weges, der 1939 in Valencia gedruckt worden war [64]. Dann, am Ende der Liste, ist vermerkt, dass von den beiden ersten Büchern, Der Rosenkranz und Der Weg, bereits zwei Auflagen erschienen seien, und dass von Der Rosenkranz eine dritte vorbereitet werde. Mit anderen Worten, die hier verzeichneten Informationen sind so konkret und genau, dass an einen Irrtum – noch dazu bei einem offiziellen und wichtigen Brief an den Heiligen Stuhl wohl nicht zu denken ist;

- Msgr. Morcillo wusste, dass Escrivá in Madrid den Doctor iuris abgelegt hatte  (sein Curriculum vitae erwähnt dies ja auch),  und er wusste auch über das Thema der Dissertation Bescheid. Im Hinblick darauf, dass  das „Belegexemplar“ von Burgos nur ein maschinschriftlich abgefasster Text gewesen sei und somit nicht die endgültige Fassung, die dann zur Doktorarbeit umgestaltet wurde – auch maschinschriftlich, aber diese Variante war 1939 in  Madrid verteidigt worden. Warum schrieb Msgr. Morcillo „Burgos 1938“ statt „Madrid 1939“? Wusste er vielleicht, dass die Doktorarbeit von 1939 nicht gedruckt war, während die bei dem Text von Burgos 1938 der Fall war?;

- der 28. August 1943, d. h., als Msgr. Morcillo das Curriculum vitae Escrivás unterschrieb, war das Buch La abadesa de Las Huelgas bereits im Druck oder zumindest für den Druck vorbereitet; am 1. August 1944 konnte 1944 Escrivá Msgr. Morcillo zumindest ein Exemplar als Geschenk überreichen [65].  Warum schrieb er dann nicht, dass auch dieses Buch in  Druck war? Oder wenn es Escrivá für den Moment ausreichend schien, auf die Publikation von 1938 hinzuweisen, dann deshalb, weil es noch in einem Anfangsstadium der Redaktion war?

- wenn das Niedergeschriebene tatsächlich 1938 schon einmal  publiziert worden war, die konnte dass die Juridische  Fakultät der Universität Madrid das Doktorat für eine Dissertation verleihen, die schon mindestens ein Jahr vorher veröffentlicht worden war?

Wie man sieht, wird es hilfreich sein, die erwähnten Schwierigkeiten – und vielleicht gibt es deren noch mehrere, deren sich künftige Forscher annehmen mögen – zu studieren, ehe man annimmt, dass es sich um einen Fehler von Msgr. Morcillo handelt.

Die zweite Frage, die man unterstreichen sollte, ist – und so haben es auch offenbar viele Autoren verstanden – dass in keinem Teil des Buchs La Abadesa de Las Huelgas von 1944 darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine Doktorarbeit oder um die Überarbeitung einer Doktorarbeit für die Publikation handelt. Diejenigen, die daraus zitieren, haben La Abadesa de Las Huelgas auf verschiedene Weisen gelobt. Man kann drei Gruppen unterscheiden: Diejenigen, die die erste Auflage des Buchs von 1944 zitiert haben, und diejenigen, die den Nachdruck von 1974 oder die dritte Auflage von 1988 vor sich hatten. Diejenigen, die die Auflage von 1944 zitierten, wussten nichts oder fast nichts von Escrivá und zitierten das Buch als solches, und sie gaben sich keine Rechenschaft darüber, dass es sich um eine Dissertation handelte. [66]. Die Neudrucke wurden gewöhnlich von Mitgliedern oder Freunden des Opus Dei zitiert, die keine Schwierigkeiten hatten zu schreiben, dass es sich um eine juristische Dissertation handelte [67].

4. Die Doktorarbeit aus Theologie an der Päpstlichen Lateranuniversität.

a) I regolamenti universitari. Die Normen, die die Verleihung eines Doktorats der Theologie an der Päpstlichen Lateranuniversität regelten, waren die der Apostolischen Konstitution Deus scientiarum Dominus von 1931[68], die in die Statuten der Päpstlichen Lateranuniversität eingeflossen sind. Auf der Basis dieser Normen sind drei akademische Grade an der Theologischen Fakultät vorgesehen: das Baccalaureat, das Lizenziat und das Doktorat.

Was das Doktorat betrifft, so sah Deus scientiarum Dominus in Artikel 39 vor, dass niemand zugelassen werden konnte, der nicht zuvor das Lizenziat erlangt hatte [69]. Außerdem erforderte der Artikel 46, dass der Kandidat eine schriftliche Rede vorlegte, die seine Vorbereitung zeigte; diese konnte dann, zumindest teilweise, geruckt werden.

Die Statuten der Päpstlichen  Lateranuniversität beschränkten sich auf diese allgemeinen Normen. Konkret schreiben sie vor, dass niemand zum Doktorat zuzulassen ist, der  nicht vorher das Lizenziat erworben hat, wenn er nicht alle für das Jahr davor vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt hat, und wenn er nicht eine Dissertation in lateinischer Sprache vorgelegt hat bzw., sollte die Dissertation von der Fakultät in einer modernen Sprache angenommen werden, dass er eine Zusammenfassung in lateinischer Sprache abfasst; es muss die sogenannte lectio coram abgehalten werden, der zuständige Professor muss den Inhalt der Doktorarbeit approbiert haben, mit Zustimmung des Rektors der Universität; die Dissertation ist eine Stunde lang zu verteidigen und die dafür vorgesehenen Sitzungen sind in den Monaten Juli, Oktober, Januar und April abzuhalten [70].

b)  Schwierigkeiten hinsichtlich des Antrags, das Doktorat aus Theologie zu erwerben.

Darauf erheben sich zahlreiche Fragen, von denen einige hier aufgeworfen werden:

- Escrivá hatte weder den Grad eines Baccalaureus noch eines Magisters der Theologie erworben und konnte deshalb nach den Normen von Deus scientiarum Dominus und den Statuten der Päpstlichen Lateranuniversität nicht zur Verteidigung der Doktorarbeit zugelassen werden;

- Escrivá stellte sich dem Doktorat 30 Jahre nach Abschluss seines Theologiestudiums;

- Escrivá präsentiert als Doktorarbeit kein neues Werk, sondern ein Buch, das 1944 als Überarbeitung eines Doktorarbeit aus Madrid von 1939 gedruckt worden war;

- Escrivá sagt in seinem Antrag nicht konkret, dass das Buch La Abadesa de Las Huelgas  die Neubearbeitung einer juristischen Doktorarbeit ist, und das Kollegium der Fakultät geht dieser Frage auch nicht nach;

- der Akt Escrivás enthält keine lateinische Zusammenfassung seiner Doktorarbeit;

- die Verteidigung der Doktorarbeit geschah nicht während der von der Päpstlichen Lateranuniversität vorgesehenen Sitzungen, sondern offenbar auf Vorschlag des Kandidaten im Dezember, wenige Tage vor Weihnachten.

C) Die Bewertungen durch die Päpstliche Lateranuniversität.

Sie betrifft verschiedene Aspekte, von denen einige hier aufgeworfen werden sollen.

- Escrivá hatte kein Lizenziat in Theologie. Es gab das Problem, dass er nicht zum Doktorat hätte zugelassen werden dürfen, und Escrivá äußert sich in seinem diesbezüglichen Ansuchen bewusst sehr vorsichtig: Es habe „alle Prüfungen“ bestanden. Das mag zutreffen, konkret trifft es aber weder auf das Baccalaureat noch auf das Lizenziat zu, die beide notwendig sind, um für das Doktorat zugelassen zu werden. Das Zertifikat wurde am 20. Oktober 1955 vom Priester Juan Sanz Recio, Sekretär des Priesterseminars von Saragossa, unterzeichnet und sodann von Escrivá an der Päpstlichen Lateran-Universität  zusammen mit der Bitte eingereicht, die Doktorarbeit verteidigen zu dürfen. Er bestätigt, dass Escrivá alle für das Doktorat erforderlichen Prüfungen bestanden habe, aber er sagt nicht, dass Escrivá die Prüfung zum Baccalaureat oder Lizenziat bestanden habe (vgl. Dok. Nr. 11, S. 284 und 285) [71]. In anderen Worten, es hätte auffallen müssen, dass die akademische Karriere Escrivás nicht abgeschlossen war.

Andererseits war es notwendig, dass die Päpstliche Lateranuniversität ein Dokument erhielt, das die Studien, die Escrivá absolviert hatte, bestätigte; deshalb das Ersuchen Escrivás,. ein Zertifikat aus Saragossa zu erhalten.

An dieser Stelle angelangt, können wir uns fragen, wie die Päpstliche Lateranuniversität die Schwierigkeit überwand. Theoretisch wäre ein Nachweis über den Magistergrad erforderlich gewesen, damit sich Escrivá der besagten Ptrüfung stellen konnte. Tatsächlich wurde dieser Nachweis nicht verlangt. Entweder haben die akademischen Autoritäten die in Saragossa bestandenen Prüfungen für ausreichend befunden, auch wenn sie wussten, dass der Magistergrad in Theologie fehlte; oder sie handelten einfach so, als ob der Magistergrad  existiert hätte [72].  So wäre dann auch der oben erwähnte Rekurs an Msgr. Romeo zu verstehen.

Wir können uns auch fragen, wie es das Summarium tut, ob es nicht besondere akademische Verdienste von Seiten Escrivás gab, die geeignet waren, mögliche Hindernisse zu entkräften. Tatsächlich aber konnte Escrivá zu seinen Gunsten keine wissenschaftlichen Arbeiten oder Aufsätze vorbringen, die in wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen wären, abgesehen von dem Buch La abadesa de Las Huelgas; es sei denn, man habe seine Verdienste als Priester in Betracht gezogen [73]. Wenn man all dies in Erwägung zieht, heißt das, dass die akademischen Verdienste nicht in Betracht kommen konnten, da es sich um Dozenten handelte, die die Vorschriften ihrer eigenen Universität und generell die an kirchlichen Universitäten gültigen Vorschriften gut kannten.

- Andererseits leitet sich eine Schwierigkeit aus der Tatsache ab, dass als Doktorarbeit ein Buch vorgelegt wurde, das 1944 bereits als Überarbeitung einer juristischen Doktorarbeit herausgekommen war, die 1939 in Madrid verteidigt worden war. Ihr Inhalt war bereits Gegenstand eines Textes von 1938 gewesen – falls die Information von Msgr. Morcillo stimmt. Deshalb handelte es sich um kein neues Forschungsergebnis und auch um keine Arbeit, die in Abstimmung mit einem Professor der Theologischen Fakultät verfasst worden wäre.  Die Behauptung, dass an italienischen Universitäten auch  bereits edierte Werke als Dissertationen anerkannt werden, scheint kein ausreichendes Argument zu sein, da sich die Päpstliche Lateran-Universität an den kirchlichen Normen und nicht an den  Gebräuchen italienischer Universitäten zu orientieren hat. Man hat sogar angeführt, dass dieses Buch von 1944 die Überarbeitung einer Doktorarbeit war. War es erlaubt, dies für ein Doktorat aus Theologie vorzulegen? War sich keiner der Professoren der Inkongruenz dieser Vorgangsweise bewusst?  Man kann nicht leicht auf diese Fragen antworten, denn die Quellen der Archive geben hierzu keine Auskunft. Dem Anschein nach ging es weniger um die Verteidigung einer Dissertation, sondern um eine Verleihung des Doktorats aus Theologie honoris causa.

- Eine weitere Schwierigkeit könnte sich aus der Tatsache ergeben, dass die Verteidigung der Doktorarbeit 30 Jahre nach Abschluss des Studiums stattfand. Theoretisch haben sich auch in den  theologischen Wissenschaften neue Forschungsmethoden entwickeln können, die nicht mehr die der Jahre 1920-1925 waren. Aber hierzu haben sich die Mitglieder des Kollegiums der Theologischen Fakultät nicht geäußert.

-  Man kann auch anmerken, dass die Urteile der drei Mitglieder des Tribunals buchstäblich im letzten Moment kamen; das von Damizia am Vorabend der Verteidigung der Dissertation, die von Lattanzi und Violardo sogar noch am Tag selbst.

- Wir können uns in diesem Moment und im Lichte dessen, was hier dargelegt wurde, fragen, ob die Erklärung, die 1981 von der Päpstlichen Lateranuniversität abgegeben worden war, stichhaltig ist. Tatsächlich wird hier behauptet, dass Escrivá ordnungsgemäß für das fünfte Jahr Theologie immatrikuliert war, dass er alle vorgeschriebenen Prüfungen bestanden habe, die für das Doktorat notwendig sind – das ist unrichtig – und dass er am 20. Dezember 1955 sein Doktorat abgelegt habe [74].

Schlussendlich bleiben bei der Rekonstruktion der einzelnen Schritte, die Escrivá dazu veranlasst haben, ein Doktorat in Theologie abzulegen manche Details zweifelhaft; in der Biographia documentata kommen sie als Anmerkungen, in der Biographie Pradas überhaupt nicht vor[75].

d) Das Motiv, warum Escrivá das Doktorat aus  Theologie anstrebte.  Es gibt noch die andere Frage, warum Escrivá ein Doktorat aus Theologie anstrebte, als er bereits über 50 Jahre alt war. Üblicherweise wird die Vorbildwirkung für die Mitglieder des Opus Dei genannt; Escrivá hatte in den Konstitutionen des Opus Dei festgelegt, dass alle Numerarierpriester ein kirchliches Doktorat erlangen müssen und ein ziviles, bevor sie zu Priestern geweiht werden [76]; so wollte er auf  irgendeine Weise als Beispiel dienen [77]. Das könnte stimmen, aber man sollte auch noch einen anderen Aspekt prüfen. Seit einigen Jahren war die Rede davon, dass sich Escrivá um einen Bischofsstuhl bewarb. Tatsächlich soll sich Escrivá um ein Doktorat aus Theologie bemüht haben, um bei einer Bewerbung als Bischof eine weitere Qualifikation aufzuweisen. Die Fragestellung ist aber nicht so einfach, denn Escrivá hatte sich bereits 1945 (d. h., da war er 43 Jahre alt) beworben und war mit einem dilata abgewiesen worden. Den gleichen Erfolg hatte eine zweite Kandidatur im Jahr 1950 um die spanische Diözese Vitoria, die ebenfalls mit einem dilata zurückgewiesen wurde, aufgrund der Bildung der Priester im Opus Dei, den Polemiken über das Werk und problematischen psychologischen Aspekten beim Gründer etc.- die bei einer dritten Kandidatur nur schwer überwunden werden konnten. Wenn man annimmt, dass Escrivá 1955 an eine dritte Kandidatur als Bischof dachte, müsste man darauf schließen, dass er in Bezug auf die laut gewordenen Vorwürfe nicht auf dem Laufenden war; jedenfalls steht nichts darüber in der Biographia documentata, bei Prada oder Francesc Castells i Puig.

Schlussfolgerung.

Wie man  sieht, ist nicht alles an der Rekonstruktion der akademischen Studien des hl. Josemaría Escrivá de Balaguer restlos klar. Diese Angelegenheiten reflektieren den Charakter des Gründers des Opus Dei, eines Mannes, der eine starke Neigung zu entschlossenen Taten  und zu organisatorischen Fragen war und dem das Prestige, das ein akademischer Grad  bedeutungslos war, und zwar sowohl ein ziviler wie ein kirchlicher, denn sogar noch im fortgeschrittenen Alter bemühte er sich um ein Doktorat aus Theologie, zu einem Zeitpunkt, wo es sehr wohl sein Prestige als Gründer zu unterstreichen vermochte.

Das Motiv, dass er den Mitgliedern des Opus Dei ein Vorbild sein wollte, mag wahr sein, aber die historische Rekonstruktion dieser Vorgänge – vor allem hinsichtlich des Doktorats in Theologie – verdunkelt diese Motivation nicht wenig, einerseits wegen des Verantwortungsbewusstseins des Studenten Escrivá, andererseits v. a. wegen der Komplizenschaft der Theologischen Fakultät der Päpstlichen Lateranuniversität, die zu wenig die Schwierigkeiten beachtet hat, die eine sorgsamere Vorgangsweise bei der Erteilung des Titels hätte ratsam erscheinen lassen [78].

 

[1] Informationen hierzu finden sich in: Joan Estruch. Santos und pillos. El Opus Dei y sus paradojas. Barcelona. Herder. 1994, bes. S. 64-68.  Hier betont Estruch, dass sogar etliche der Biographen Escrivás, auch wenn sie Mitglieder des Opus Dei sind, das Umfeld der akademischen Studien ihres Gründers nicht oder nur schlecht kennen; vgl. z. B. Giuseppe Romano. Opus Dei. Chi. come. perché. Cinesello Balsamo. San Paolo 1994. S. 246-248, der sogar von einem juridischen Doktorat 1927 spricht und vom theologischen Doktorat nichts weiß.

[2] So heißt es auf dem hinteren Umschlagtext des ersten Bandes der dreibändigen Biographie von Andrés Vázquez de Prada. Il fondatore dell’Opus Dei. La biografia del beato Josemaría Escrivá. I. 1902-1936. Milano. Leonardo International. 1999: „Die erste kritische Biographie des Seligen Josemaría Escrivá… ein endgültiges Werk: wegen seines Umfangs, der Methode und aufgrund der Tatsache, dass einem Biographen erstmals alle Quellen zur Verfügung standen. Der Autor hat das gesamte vorliegende Material geprüft, dass zum Großteil bis jetzt unveröffentlicht war“. Was das Doktorat aus Theologie betrifft, vgl. Prada. El Gründer del Opus Dei. III. Los caminos divinos de la tierra. Madrid. Rialp. 2003. S. 333-336. Dort ist eingehend von den Reisen Escrivás durch Europa zwischen dem 22. April und dem 10. Dezember 1955 die Rede, mit keinem Wort aber vom Doktorat aus Theologie, das er am 20. Dezember 1955 erworben hatte.

[3] Ich beziehe mich auf die Studie von Pedro Rodríguez. El doctorado de san Josemaría en la Universidad de Madrid.  In:  Studia et documenta. Revista del Istituto Storico San Josemaría Escrivá 2 (2008) 13-103 sowie auf: Francesc Castells i Puig. Gli studi di teologia di san Josemaría Escrivá. ivi. S. 105-144

[4] Die Positio super vita et virtutibus para la causa de beatificación und canonización de Escrivá de Balaguer besteht aus 4 Bdn, alle Rom, 1988: 1. Informatio; 2. Summarium; 3. Studium criticum super vitutum heroicitate; 4. Biographia documentata.

[5] J. M. Lacarra. Universidades. Saragossa. en Diccionario de Historia Eclesiástica de España. IV. Madrid. Instituto Enrique Flórez. 1975. S. 2650-2651

[6] Die neue Universität hatte vom Heiligen Stuhl approbierte Statuten: Statuta pro Facultatibus S. Theologiae. Juris Canonici et Philosophiae Scholasticae in Seminario Caesaraugustano. Päpstliche auctoritate erectis. Rom 1897 (Archivo de la Congregación para la Educación católica. sobre Saragossa). Vgl. den Brief vom 15. September 1897, den die Studienkongregation an die spanischen Bischöfe schickte, in deren Diözesen die neuen Institute errichtet worden waren, um sie konkreter zu orientieren, wie die Studien aufzunehmen seien. Was die Theologie betrifft, so empfahl die Kongregation die scholastische Dogmatik der Summa des hl. Thomas von Aquin; die Autoren müssten für Fragen Bellarmini more erklären; Kompendien und Synthesen, die nicht für Universitäts­studien gewidmet waren, waren vollständig verboten (Epistola Em.mi Card. Praefecti S. C. Studiorum ad Praesules hispanos. in quorum dioecesibus erecta noviter sunt Pontifia instituta. en Acta Sanctae Sedis 30 [1897-1898] 632-635).

[7] Zahlreiche Details zur Geschichte des Priesterseminars von Saragossa und die Zeit, in der es Päpstliche Universität war, siehe bei: Francisco Martín Hernández. El seminario de Saragossa. 200 años de historia. 1788-1988. Saragossa 1988 und in: Plácido Fernández García. El seminario de Saragossa en el siglo XX. ivi 2001

[8] „...Qui sorte felici utrumque experimentum superaverit.... et quidem tamquam Meritus. vel Benemeritus. vel Meritissimus. vel Suprameritissimus...” (Statuta pro Facultatibus S. Theologiae. Juris Canonici et Philosophiae scholasticae in Seminario Caesaraugustano Päpstliche auctoritate erectis.... cit.. Cap. V. De studiis in genere. art. 30)

[9] Es ist wichtig anzumerken, dass es ohne die Erwähnung der Qualifikation suprameritissimus den Anschein haben muss, dass Escrivá die beste Note erreicht hat – was nicht stimmt. In diesen Irrtum verfallen mehrere Autoren, darunter auch Summarium. S. 44-46. Nr. 164-168, wo von der Existenz der Note suprameritissimus gar nicht due Rede ist und wo es nur heißt, dass Escrivá „die Prüfungen ohne Schwierigkeiten bewältigte: er schaffte sie alle … mit 16 meritissimus” (Zeugnis von Msgr. Alvaro del Portillo). Die gelichen Behauptungen finden sich in: Biographia documentata. S. 118, wo es heißt: „Am Ende des Studienjahres 1922-1923 waren die Prüfungsergebnisse hervorragend... meritissimus”. Auf der Linie der Positio liegen auch andere Autoren, die die Angaben nicht konkretisieren, so Prada, El fundador  del Opus Dei. I. ¡Señor. que vea!. Madrid. Rialp. 1997, 6. Aufl.  2001, S. 178: „In seinem bereits abgeschlossen vorliegenden akademischen Akt scheinen 20 Fächer auf: 16 mit der höchsten Qualifikation („meritissimus”)“ ; Ramón Herrando Prat de la Riba. Los años de seminario de Josemaría Escrivá en Saragossa (1920-1925). El seminario de San Francisco de Paula. Madrid. Ediciones Rialp. 2002 (Instituto Histórico Josemaría Escrivá - Rom; Monografías). S. 213: „Josemaría absolvierte 20 Prüfungen an der Päpstlichen Universität von Saragossa. In 16 von ihnen erhielt der meritissimus“; Federico M. Requena. Diez itinerarios sacerdotales. Los compañeros de ordenación del beato Josemaría. en Anuario de Historia de la Kirche 9 (2000) 719-739, bes. S. 723, wo der Aitor sich darauf beschränkt, über die drei akademischen Grade Baccalaureat, Lizenziat und Doktorat zu sprechen, ohne auf die Noten einzugehen oder überhaupt mitzuteilen, ob und welche akademischen Grade Escrivá erlangt hat.

[10] Zu den Studien Escrivás in Logroño vgl. J. Toldrá Parés. Los estudios de Josemaría Escrivá en Logroño (1915-1920). In: Anuario de Historia de la Kirche 6 (19979 605-684; Id.. Josemaría Escrivá en Logroño (1915-1925). Madrid. Rialp. 2007.

[11] Vgl. Prada, I. S. 611

[12] Sehr detailliert bei Ramón Herrando Prat de la Riba. Los años de seminariodel beato Josemaría Escrivá en Saragossa (1920-1925)

[13] Es ist anzumerken, dass die hier gebrachten Daten zum Theologie-Studium in den 1920er Jahren und danach der Bestätigung entnommen sind, die 1955 aus Saragossa an die Päpstliche Lateran-Universität in Rom geschickt wurden, damit Escrivá das Doktorat aus Theologie erhalten konnte. In einigen Fällen weichen due Daten geringfügig von denen ab, die im Summarium präsentiert werden, das für das akademische Jahr 1920-1921 eine Prüfung aus Liturgie mit der Note meritissimus hinzufügt, und für das akademische Jahr 1921-1922 eine Prüfung aus Pastoral-Theologie mit der Note meritissimus,  die sonst für das akademische Jahr 1922-1923 angenommen werden (Summarium, S. 45: Zeugnis von Msgr. Alvaro del Portillo). Die gleiche Ungenauigkeit bei Prada, I. S. 610-611. Beispielsweise vermerkt Prada das Fach Liturgie (mit der Note Meritissimus), die in der Bestätigung von 1955 nicht aufscheint; außerdem erwähnt er für das akademische Jahr 1921-1922 eine Prüfung aus Pastoral-Theologie, die die  Bestätigung von 1955 für das akademische Jahr 1922-1923 ausweist.

[14] Deshalbist nicht exakt, was Prada, I. S. 168 schreibt, dass Escrivá „das Jura-Studium nach Abschluss des vierten Jahrs der Theologie begann”

[15] Biographia documentata. S. 71 und 82-83; Prada, I. S. 608-609

[16]  Ebenso wenig esxkt ist die Biographia documentata (S. 163) , wenn sie versichert, dass Escrivá die Jura-Studien nach Abschluss des vierten Jahres der Theologie (Juni 1923) begonnen habe. Im akademischen Jahr1922-1923: „Treu seinem Vorsatz, dass ihn die zuvilen Studien nicht eine Minute der Vorberreitungen für den kirchlichen Dienst kosten sollten, begann der Diener Gottes erst nach Abschluss eines vierten Studienjahrs der Theologie“.  Tatsächlich absolvierte Escrivá Prüfungen an der Juridischen Fakultät im September 1923, nachdem er sich für das Jahr 1922-1923 immatrikuliert hatte. Pedro Rodríguez schreibt: „1923. Beginn des Jutastudiums an der staatlichen Universität von Saragossa. Bis Juni 1924 gleichzeitig ziviles und kirchliches Studium.” (Pedro Rodríguez. ed. Camino. Edición critico-histórica. Madrid. Rialp. 20043. S. XXXVIII).

[17] Im Summarium. S. 47. Nr. 172 wird wie folgt übersetzt: aprobado = bestanden; notable = gut; sobresaliente = sehr gut; sobresaliente con matrícula de honor = mit Auszeichnung.

[18] Deshalb sind auch ungenau: Giuseppe Romano. Opus Dei,  wenn er von einem 1927 erworbenen Lizenziat in Jura spricht (S. 246); Karl Lehmann. Per una spiritualitá laicale. en Il Regno 48 (2003/11) 345-350. bes. S. 346, wo er schreibt, dass sich Escrivá „an der Juridischen Fakultät der staatlichen Universität in Saragossa immatrikulierte, wo er im Januar 1927 das Doktorat aus Jura erlangte”.  Ebenso wenig exakt ist Francesc Castells i Puig. Gli studi di teologia, wenn er schreibt, dass Escrivá „das juristische Lizenziat an der Universität Saragossa erlangte”.

[19] An dieser Stelle merke ich an, dass in der akademischen Dokumentation der Titel „de Balaguer” noch nicht begegnet.

[20] Escrivá zog während seines Aufenthalts in Madrid häufig um, wie aus seinen akademischen Daten zu entnehmen ist. Dem Dekan der Juristischen Fakultät Madrid teilt er am 28. April 1927 mit, dass er in der Calle Farmacia 2 wohnt; am 29. August 1927 in der Calle Larra 3; am  31. August 1928 in Fernando el Católico. 46; am 15. Dezember 1929 in Sta. Engracia. 13; am 24. April 1933 in der Calle José Marañón 4; und im April 1934 in Corredera Baja. 51.

[21] „Ich bestätige, dass D. José María Escrivá und Albás als Kaplan dieses Hauses das jährliche Gehalt von 1.500 Pts bezieht ” (Personalakt Escrivá und Albás: Archiv der Juridischen Fakultät der Universität Madrid)

[22] Diese Erklärung der Superiorin der Augustiner-Rekollekten müsste offenkundig anderen gegenübergestellt werden, z. B. der Erklärung vom 26.1.1934, lt. der Escrivá „seit dem 20. September 1931 das Amt eines Kaplans bei den Ehrwürdigen Schwestern der Augustiner-Rekollekten im Kloster Santa Isabel (vormals Kgl. Patronat) ohne irgendeine offizielle Entschädigung zu erhalten“ (Biographia documentata. S. 363). Mit anderen Worten, Escrivá erhielt privat eine Entschädigung von den Nonnen, aber kein Gehalt von Seiten der Zivilverwaltung. dieses erst nach seiner offiziellen Ernennung (Dezember 1934) als Kaplan.

[23] Summarium. S. 23. n. 488: „Hingegen konnte er wegen seiner anderen Verpflichtungen nicht die vierte Prüfung aus Gesellschaftspolitik vorbereiten, aber sie wurde nicht als notwendig erachtet, um die Dissertation vorzubereiten“ (Zeugnis Msgr. Alvaro del Portillo). Diese Behauptung scheint ausweichend. Für die Verteidigung der Dissertation waren alle für das Doktorat vorgesehenen Prüfungen zu absolvieren.

[24] „im Juni 1923 beendete er das Quadriennium der theologischen Studien. Während des folgenden fünften akademischen Jahres beendete er die vorgesehenen Fachkurse und bestand die vorgesehenen Prüfungen zum Haupttermin im Juni; er verschob die Verteidigung seiner Dissertation auf das akademische Jahr 1924-1925, die er vorbereitete, aber nicht vorlegte, weil er ausdrücklich darauf verzichten wollte, eine kirchliche „Karriere“ zu machen. Die Arbeit handelte von der Priesterweihe der Mestizen und Söhne der Mestizen nach der Entdeckung Amerikas: Die Arbeit und alle Unterlagen gingen während des Bürgerkriegs verloren“ (Summarium. S. 44. Nr. 164: Zeugnis von  Msgr. Alvaro del Portillo).

[25] „Damals arbeitete er an seiner Doktorarbeit, die die Priesterweihe der Mestizen und Quadronen im 16. und 17. Jahrhundert behandelte. Er hatte eine Fülle von Material gesammelt” (Summarium. S. 132. n. 485: Zeugnis von Msgr. Alvaro del Portillo).

[26] Soweit die Biographia documentata. S. 262: „Aus der Korrespondenz mit seinem alten Professor für Römisches Recht in Saragossa, José Pou de Foxá, geht hervor, mit welcher Mühe er sich der Arbeit widmete. Am 7.3.1930 schrieb der Diener Gottes: „Heute ergänze ich meine Informationen mit diesen Blättern, Abschrift einiger Karten mit den Daten von Handschriften der Nationalbibliothek, Abteilung Kirchenrecht. Ich bitte Sie zu prüfen, ob sich aus diesen Handschriften ein Thema für meine Doktorarbeit ergeben könnte: zum Beispiel ein Kommentar oder eine kritische Beurteilung des Werkes, mit Vorwort und Bibliographie.“ Ebenso bei Prada, I. S. 326-327 (deutschsprachige Ausgabe: S. 312)

[27] Pedro Rodríguez. El doctorado,  S. 69 ff.

[28] Biographia documentata. S. 262. und  S. 401, wo erklärt wird, dass Escrivá in den Jahren 1935-1936 in Madrid (also vor dem Bürgerkrieg) an seiner Dissertation arbeitete; Prada, I,  S. 326-327.

[29] „Es war offenkundig, dass er von vorne beginnen musste, dann alle Unterlagen und Notizen über die Priesterweihe der Mestizen und Quadronen in den spanischen Kolonien Amerikas waren im Studentenheim Ferraz geblieben. Auch ohne übertriebenen Pessimismus muss man sie als verloren ansehen” (Prada. El Gründer,  II. S. 293)

[30] Ana Sastre. A la orilla de los cantares de gestas: Burgos 1938-1939. in: „ San Josemaría Escrivá. Contesto storico. Personalità. Scritti. Rom. Edizioni Università della Santa Croce. 2003. S. 19-210, bes. S. „Er begann seine Dokroarbeit im März 1938...”

[31] Deshalb ist es nicht exakt, wenn Weihbischof  Msgr. Casimiro Morcillo von Madrid-Alcalá, als er 1943 das Curriculum vitae Escrivás an den Heiligen Stuhl sandte, schrieb,  dass er das Doktorat mit der Qualifikation summa cum laude erlangt habe: „Academicos gradus prolithae ac laurea Iuris Civilis apud Ceasaraugustanam ac Matritensem Studiorum Universitates obtinuis. Summa cum laude lauream consecutus” (vgl. Dok. Nr. 8). Ebenso wenig exakt äußert sich Javier Echevarría in seinem Zeugnis über die Selig- und Heiligsprechung Escrivás: „der Diener Gottes erhielt mit der höchsdten bewertung den Titel eines Doktors aus Zuvilrecht.” (Summarium. S. 545. n. 2101).

[32] Die Recherche geschah an der „Unidad Bibliográfica y Documental de tesies de la Biblioteca de la Universidad Complutense de Madrid” (Pabellón de Gobierno. Madrid).

[33] Auch Pedro Rodríguez. El doctorado,  S. 85. Anm. 249 gibt zu, das er kein Exemplar der Doktorarbeit finden konnte, die Escrivá an der Universität von Madrid einreichte: „Ich konnte kein Belegexemplar der Doktorarbeit des hl. Josemaría finden”.  Lt. Pedro Rodríguez. El doctorado, S.  85. Anm. 249 war das Belegexemplar  am 11. April 1944 von irgendjemandem im Namen Escrivás entfernt worden.

[34] Eine dritte Auflage dieses Werks erschien 1988 beim selben Verlag in Madrid.

[35] Msgr. Antonino Romero war damals Studienassistent für die Abteilung „Universitäten und Fakultäten der Hl. Kongregation  für die Priesterseminare und Universitätsstudien (Annuario Pontificio per l’anno 1955. Città del Vaticano. Tipografia Poliglotta Vaticana. 1955. S. 910)

[36] Als erste Information zu diesem Kollegium der Theologischen Fakultät vgl. La Pontificia Università Lateranense. Profilo della sua storia. dei suoi maestri e dei suoi discepoli. Rom. Editrice Libreria della Päpstliche Università Lateranense. 1963, biographischer Anhang.

 [37] Zu Prof. Ugo Lattanzi vgl. La Pontificia Università Lateranense. Profilo della sua storia,  S. 187.

[38] Man beachte, dass sich Escrivá zu dieser Zeit in Deutschland befand, am Beginn einer Europareise, die am 2. November begonnen hatte (oder am 16. November, lt. der  Biographia documentata. S. 951); am 10. Dezember kehrte er nach Rom zutück (Prada. El Gründer.... III. S. 335-336).

[39] Dieses Heft von der Hand eines Sekretärs der Theologischen Fakultät enthält einen offenkundigen Irrtum; Es nennt als Geburtsjahr Escrivás 1955 statt 1902.

[40] Dieses Urteil gab am 19.12.1955 Prof. Giuseppe Damizia bekannt: „Die Dissertation des Priesters Giuseppe M. Escrivá mit dem Titel „La abadesa de Las Huelgas“ ist eine hervorragende historisch-juristicshe Arbeit… Vielleicht sollte der juristische Aspekt der Frage eingehender ausgearbeitet werden; das ist meiner Auffassung nmach die einzuge Negative Seite der Doktorarbeit. Die Arbeit kann zur Verteidigung zugelassen und  mit Sehr gut angenommen werden” (Archiv der Päpstlichen Lateranuniversität. Prot. 5144/55) (vgl. Dok. Nr. 15).

[41]  Das Urteil des Prof. Ugo Lattanzi vom 20. Dezember 1955 lautet: „Die Dissertation des José María Escrivá erörtert in historischer und juristischer Hinsicht den nicht ganz außergewöhnlichen der quasibischöflichen Jurisdiktion der Äbtissin von Las Huelgas... Der historische Aspekt gliedert sich in zwei Phasen: In der ersten Phase untersucht der Kandidat das Faktum der quasibischöflichen Jurisdiktion der Äbtissin von Las Huelgas; in der zweiten Phase untersucht er die komplexen Umstände,  unter denen die Äbtissin das feudale Herrschaftsrecht ausgeübt habe, das sie angenommen hatte… Außerdem ist der juristische Aspekt berücksichtigt und in iure und in facto: in iure untersucht worden: ob die Laien und insbesondere Frauen fähig seien, kirchliche Jurisdiktion auszuüben; worin in facto der Rechtstitel bestand, aufgrund dessen die Äbtissin von Las Huelgas die Ausübung ihrer quasibischöflichen Jurisdiktion begründete. Der Kandidat hat sich in seinem ungewohnten und interessanten Argument in die Materie vertieft und eine große Reife des Urteils bewiesen nach der Entscheidung der Kanonisten und Theologen, und er findet heraus, auf welcher Grundlage die quasi-bischöfliche Macht der berühmten Äbtissin fußte, die in Italien ihre Parallele hat in der Äbtissin von Conversano, dem Monstrum Apuliae bei Baronio” (Archiv der Päpstlichen Lateranuniversität. Prot. 5144/55) (vgl. Dok. Nr. 16, S. 291 und 292)

[42] Im  Anhang bringe ich das Urteil von Prof. Giacomo Violardo aus der Studie von Francesc Castells i Puig:  Gli studi di teologia.... cit.. S. 142. Den Akt Escrivá an der Päpstlichen Lateranuniversität habe ich nicht gefunden..

[43] Alvaro del Portillo verwechselt in seinem Beitrag zum Römischen Prozess die Fakten nicht: „Er erhielt den Titel eines Doktors der Theologie am 22. Dezember 1955 an der Theologischen Fakultät“  (Summarium. S. 133. n. 487).

[44] „Tres sunt in unaquaque Facultate academici gradus: Baccalaureatus nempe. Licentia et Doctoratus. quos qui suscipere cupiat. authenticum prius testimonium de rite approbatis disciplinis. quae requiruntur. Collegio Doctorum exhibebit; atque postea districta sustinebit examina. et quidem oralia pro Baccalaureatu et Licentia. oralia vero et scripta pro Doctoratu” (De los Statuta pro Facultatibus S. Theologiae.... cit.. Cap. VIII. De collatione graduum. art. 41).

[45] Francisco Martín Hernández. El seminario de Saragossa,  S. 81: „Wir untersuchen die Geschichte der Päpstlichen Universität. Bis zu ihrer Auflösung 1933 waren an ihr 310 Baccalaureate, 380 Lizenziate und 81 Doktorate aus Theologie erworben worden“.

[46] Die Liste der Kandidaten, die hier ihr Diplom erwarben, ist publiziert bei Francesc Castells i Puig. Gli studi di teologia,  S. 137 mit einigen Fehlern: Zuliaga scheint im Original Zurriaga zu sein, und bei Nuez Vaquero sind die Termine nicht 26.II.1924 und 27.II.1924, sondern  27.II.1924 und 28.II.1924. Vgl. das offizielle Register  (Nr. 638-688) im Archiv der Päpstlichen Universität von Saragossa. Unklar bleibt der erworbene Tutel bei Andrés Andrés Andrés, weil der Text des Diploms vom Lizenziat spricht, die Zusammenfassung am linken Rand vom Doktorat (vgl. S. 672. Nr. 651 der Akten der Theologischen Fakultät der Päpstlichen Universität von Saragossa). Francesc Castells i Puig merkt diese Diskrepanz nicht.

 [47] Deshalb ist Prada ungenau. Vgl. Bd. 1, S. 166, wo er schreibt, dass Escrivá „im Juni 1923 die Prüfungen des vierten Jahrgangs aus Theologie ablegte… indem er so das Lizenziatsstudium an dieser Päpstlichen Fakultät abschloss”, denn für das Lizenziat aus Theologie war eine bestimmte mündliche Prüfung notwendig, die Escrivá nicht ablegte. Vgl. auch die autobiographische Erinnerung eines Priesters und Seminarkollegen Escrivás, Don Manuel Mindan Manero: Testigo de noventa años de historia. Conversaciones con un amigo en el último recodo del camino. Saragossa. Librería General. 1995. S. 115-120 schreibt in dem Abschnitt „Mi compañero José María Escribá”: „[Escrivá] hatte keinen akademischen Grad, weder in Philosophie noch in Theologie oder in Kirchenrecht an unserer Päpstlichen Universität erworben”.

[48] Keine der Biographien Escrivás stellt sich diese Frage, sie beschränken sich darauf zu berichten, dass Escrivá die für die Priesterweihe notwendigen Prüfungen absolviert habe. Auch die Biographia documentata äußert sich in dieser Hinsicht nicht, und sogar Ramón Herrando Prat de la Riba. Los años de seminario, der eben diese Frage in einem 450 Seiten starken Buch untersucht, vermeidet es ausdrücklich zu sagen, dass Escrivá die Abschlussprüfungen in Theologie nicht gemacht hat.

[49] Das schrieb Escrivá im Dezember 1937 während seiner Exerzitien in Pamplona: „Die juristische Dissertation schreiben und womöglich die akademischen Grade aus Theologie erwerben… Ich habe die Theologie nicht rechtzeitig abgeschlossen, weil mein Vater starb, und ich keine finanzielle Unterstützung hatte, um das tun zu können“ (Aus:  Apuntes íntimos. n. 1445. Zit. in: Biographia documentata. S. 533 und 547-548). Und das ist das Zeugnis von Msgr. Alvaro del Portillo für den Seligsprechungsprozess Escrivás:  „Wie alle Kandidaten begann er an seiner Doktorarbeit zu schreiben; aber dann … auch weil er die Ausgaben für die akademischen Taxen nicht leisten und das Geld für Dringenderes ausgeben wollte, ließ er die Dissertation liegen und schloss sie 20 Jahre später ab und verteidigte sie an der Lateran-Universität in  Rom” (Summarium. S. 61. n. 228). Man beachte das Detail, dass Escrivá die Dissertation an der Päpstlichen Lateran-Universität nicht 20, sondern 30 Jahre nach seinem Theologiestudium verteidigte.

[50] Prada. El Gründer.... I. S. 249-250: „Ich dachte viel an meine Trägheit, nicht rechtzeitig akademische Grade in Saragossa erworben zu haben...”.  Apuntes íntimos. Nr. 1090 vom Dezember 1933.

[51] „Im Studienjahr 1924/25 verzögerte sich die Verteidigung der Doktorarbeit, die er vorbereitete, aber nicht präsentierte, mit der ausdrücklichen Absicht, auf eine kirchliche „Karriere“ zu verzichten. Thema der Arbeit war die Priesterweihe von Mestizen und Quadronen nach der Entdeckung Amerikas.” (Summarium. S. 44. n. 164).

[52] Francesc Castells i Puig. Gli studi di teologia.... cit.. S. 115: „Die akademischen Grade waren für die Priester notwendig, die sich der Lehre am Priesterseminar oder an der Universität widmeten… es war häufig, dass sie erst später angestrebt wurden, wenn sie für ein Amt gebraucht wurden. Wenn dieser Umstand nicht eintrat, hatten sie wenig Bedeutung.“

[53] Francesc Castells i Puig. Gli studi di teologia.... cit.. S. 116

[54] Siehe hierzu mit vielen Details: Giancarlo Rocca. El Gründer del Opus Dei. Une évaluation critique. In: Revue d’histoire ecclésiastique 102 (2007), S. 162-181.

[55] En diesem Sinn schreibt kürzlich auch Karl Lehmann. Per una spiritualità laicale,  S. 346: „Er hatte diese Studien auf Wunsch seines Vaters bereits 1923 begonnen. Dem Vater erschien dies eine zusätzliche Absicherung“

[56] „Hinsichtlich der juristischen Studien füge ich hinzu, dass es nicht logisch ist zu denken, dass der Diener Gottes nach Empfang der Priesterweihe noch eine ausdrückliche Erlaubnis zur Fortsetzung seiner Studien brauchte: Offenkundig gab sie ihm der Kardinal Soldevilla, als er Seminarist war” (Summarium. S. 61. n. 229: Zeugnis von Msgr. Alvaro del Portillo).

[57] „Nemini liceat cursuum cumulatio; h.e.. nulli alumnorum fas sit diversarum Facultatum cursibus eodem tempore inscribi...” (De los Statuta por Facultatibus S. Theologiae.... cit.. Caput V. Destudiis in genere. art. 31).

[58] Dieses Argument taucht bei Francesc Castells i Puig. Gli studi di teologia. nicht wieder auf, ein Zeichen, dass es auch den Wissenschaftlern von Opus Dei schwach und substanzlos vorkam.

[59] So schrieb es das Konsistorium 1918 vor, unter Bezug auf andere Dokumente aus 1896. 1907 und 1910: „...Nullus ad laicas Universitatum facultates destinetur nisi sacerdotio iam auctus...” (vollständiger Text des Dekrets Circa clericorum frequentiam in laicis universitatibus. en Acta Apostolicae Sedis 10 [1918] 237-238).

[60] Das Dekret  Circa clericorum frequentiam von 1918 war auch im diözesanen Amtsblatt veröffentlicht worden: Boletín Eclesiástico Oficial del Arzobispado de Saragossa 59. nº 5 (marzo 1920) 134-135; zitiert auch in: Biographia documentata. S.. 119.

[61] Vgl. Amadeo de Fuenmayor - Valentín Gómez-Iglesias - José Luis Illanes. El itinerario jurídico del Opus Dei. Historia und defensa de un carisma. Pamplona. Ediciones Universität de Navarra. 19892,  S. 521-524. Dort findet sich unter dem Verzeichnis der Publikationen auch: Estudio historicocanónico de la jurisdicción eclesiástica „nullius dioecesis” de la Ilma. Sra. Abadesa del Monasterio de Santa María La Real de Las Huelgas. Burgos 1938 (edición italiana: A. De Fuenmayor - V. Gómez Kirches - J. L. Illanes. L’itinerario giuridico dell’Opus Dei. Storia e difesa di un carisma. Milano. Giuffrè. 1991. S. 742).

[62] Tatsächlich fehlt diese Schrift auf der Liste der Publikationen Escrivás, die für den Seligsprechungsprozess vorgelegt wurde. (Informatio: Voti Teologi Censori. S. VIII-X: Elenco degli scritti del Servo di Dio).

[63] Das ist die Meinung von Pedro Rodríguez. El doctorado.... cit.. S. 80. Anm. 226: „Vielleicht ist es dieses „Exemplar“ aus Burgos von 1938, das die Verwirrung verursacht hat (die bemerkt wurde von J. Estruch. Santos und pillos. Barcelona 1993. S. 67) , das sich bei einem Curriculum des hl. Josemaría befunden haben könnte, welches der Madrider Generalvikar, Msgr. Casimiro Morcillo, in lateinischer Sprache 1942 nach Rom geschickt hat“.

 [64] Die Anomalie dieser Publikation von 1938, über die sich die Opusdeisten ausschweigen, wurde schon von Joan Estruch. Santos und pillos.... S. 67 moniert: „eine Studie, die abgesehen von allem anderen mit diesem Ort und diesem Erscheinungsjahr nirgends sonst zitiert wird“. Diese Publikation Escrivás von 1938 scheint nicht einmal in der Bibliographie über das Kloster Las Huelgas auf: Federico Pérez (Hrsg.): Bibliografía sobre el monasterio de Santa María la Real de Las Huelgas de Burgos. In: Burgense 30/2 (1989) 535-584.

[65] Der Widmungstext lautet: „Seiner Exz, Herrn Weihbischof von Madrid, Don Casimiro Morcillo herzlichst gewidmet. Josemaría. Madrid.  1. August 1944“.

[66] Dass es sich um eine Doktorarbeit handelt, weiß keiner der Rezensenten; das gilt für den Anonymus, der es in: Bibliotheca Hispana 2 (1944) 526-527 vorstellt. Dasselbe gilt für J. Pérez de Urbel, der aus dem Buch zitiert: Revista española de Theologie 5 (1945) 142-144: „...Wir kennen Dr. Escrivá als Meister der Spiritualität durch sein schönes Buch Der Weg. Dieses neue Werk enthüllt uns seine Qualitäten als Historiker“ (S. 144), und er weiß auch nicht, dass es sich um eine Doktorarbeit handelt.  M. Giménez Fernández rezensiert das Buch in : Arbor. Revista general del Consejo Superior de Investigaciones Científicas 2 (1944. Nr. 6) 395-396, eine Zeitschrift, die bereits damals dem Opus Dei nahestand. Auch der Rezensent J.  L. S., der das Buch in UZ. Universität. Revista de cultura und vida universitaria. Saragossa 22 (1945) 184-186, weiß nicht, dass es sich um eine Dissertation handelt, und das Gleiche gilt für Lamberto de Echeverría:  En torno a la jurisdicción eclesiástica de la Abadesa de Las Huelgas. In: Revista Española de Derecho Canónico 1 (1946) 219-233.

[67] Vgl. ebenso die Rezension von Manuel Guerra en Burgense 16 (1975) 395-396 zur Neuausgabe von 1974: „Das Werk ist allerdings die juristische Doktorarbeit  des Autors…“ (S. 395); und die Vorstellung von Juan Larrea [Mitglied des Opus Dei. Erzbischof von Guayaquil/Ecuador]. Das Buch „La abadesa de Las Huelgas”. In: San Josemaría Escrivá. Contesto storico,  S. 291-300. Siehe bes. S. 291: „...erlaubt die Lektüre der juristischen Doktorarbeit, die er für die Veröffentlichung weitgehend umarbeitete...”.

[68] Vgl. den Text der Konstitution  Deus scientiarum Dominus. in:  Acta Apostolicae Sedis 23(1931) 241-262.

[69] „Art. 39. Nemo laurea donetur nisi licentiam antea consecutus sit” (Deus Scientiarum Dominus,S. 257)

[70] Pontificium Athenaeum Lateranense. Ordo anni academici 1955-1956. Rom 1955. S. 17 ss: Excerpta ex statutis et normis vigentibus.... S. 29-30: „Candidatus ad lauream accedens oportet: a) ut licentiam consequutus sit; ...c) ut thesim doctoralem latinis litteris vel in casibus particularibus. aliqua ex modernis linguis quam Facultas approbaverit. conscriptam... (Si candidatus licentiam obtinuerit scribendi doctoralem thesim alia ac latina lingua. debet simul amplum summarium latine exaratum exhibere); d) ut tres quaestiones... conveniente temporis spatio. explicet...”.

[71] „Ich bestätige und bezeuge ausdrücklich, dass die oberwähnten belegten und bestandenen Fächer vollständig ausreichen, um nach den Statuten der Päpstlichen Universität von  Saragossa zur Graduierung als Doktor zugelassen zu werden” (vgl.  Dok. Nr. 11, S. 284 und 285).

[72] In jedem Fall scheint es nötig darauf hinzuweisen, dass es keine reine Formalerfordernis war, vor dem Doktorat und dem Antritt zur Prüfung das Baccalaureat und das Lizenziat zu erwerben. Sich darauf zu berufen, dass dies lediglich eine spanische Besonderheit sei – wie es  Francesc Castells i Puig. Gli studi di teologia.... S. 134 a 135 tut – scheint nicht korrekt zu sein, denn bei allen Doktoraten zwischen 1922 und 1925, die derselbe Francesc Castells i Puig in seiner Studie auflistet (S. 137), war dieses Kriterium Voraussetzung.

[73] Deshalb scheint nicht exakt zu sein, was Msgr. Alvaro del Portillo erklärt, dass Escrivá „aus einleuchtenden Gründen“ nicht in die Hörsäle der Lateran-Universität ging. Es war der Dekan der Theologischen Fakultät selbst, Msgr. Piolanti, der in Anbetracht der Person des Gründers des Werkes und seiner unleugbaren priesterlichen und  akademischen Verdienste so entschied. Man kann sogar noch hinzufügen, dass unser Gründer diese Universität auf den Rat eines guten Freundes, Msgr. Giacomo Violardo, ausgesucht hat, des späteren Kardinals der heiligen römischen Kirche. Ich erinnere mich, dass er darauf  bestand, denn er war sich bewusst dass es im Lauf der Jahre eine Ehre für die Lateran-Universität sein würde, Msgr. Escrivá de Balaguer unter seine Doktoren zu zählen“.  (Zeugnis von Msgr. Alvaro del Portillo. im Summarium. S. 133. n.488). Im gleichen Sinn äußert sich auch Javier Echevarría in dem Zeugnis, das er für die Selig- und Heiligsprechung Escrivás ablegt:  „Unter den Professoren war Msgr. Violardo. Er riet dem Diener Gottes sehr zu, das Doktorat an der Lateran-Universität zu erwerben. Der zukünftige Kardinal Violardo erklärte, dass sich diese Universität sehr geehrt fühlen werden, den Diener Gottes unter seinen Doktoren zu haben ” (Summarium. S. 545. n. 2102)

[74] „Aus den Akten dieser Päpstlichen Universität geht hervor, dass der Student Don José María Escrivá de Balaguer, immatrikuliert nach den Satzungen  im akademischen Jahr 1955/1956 mit den anderen ordentlichen Hörern des fünften Jahres der Theologischen Fakultät die vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt hat. Am 20. Dezember 1955 erlangte er de Grad eines Doktors der Theologie mit der Qualifikation „summa cum laude“ (Biographia documentata. S. 1055.  Dok. Nr. 1).

[75] Biographia documentata. S. 1019-1020. Anm 53. Wie erwähnt, findet sich im 3. Band von Prada nichts Diesbezügliches.

[76] Constitutiones Societatis sacerdotalis Sanctae Crucis et Operis Dei. Rom 1950. Art. 142. S. 83: „Omnes instituti sacerdotes praediti sin oportet laurea doctorali in aliqua disciplina ecclesiastica. Laurea quoque vel titulus academicus in disciplina aliqua profana semper praerequiritur”.

[77] „Im Ius peculiare des Werkes hat es unser Gründer eingerichtet, dass alle Numerarierpriester ein kirchliches Doktorat erwerben und außerdem vor ihrer Weihe ein ziviles Doktorat haben müssen... . Soweit es ihm möglich war, wollte der Diener Gottes auch hierin ein Beispiel geben: Zu Beginn der fünfziger Jahre bar er darum, seine akadmischen Unterlagen von der Universität San Valerio und San Braulio an die Päpstliche Lateranuniversität zu übersenden” (Summarium. S. 133. Nr. 487: Zeugnis von Msgr. Alvaro del Portillo; vgl. auch Biographia documentata. S. 1019-1020. Anm. Nr. 53).

[78] In einem 2006 ausgeführten Fenster der 2008 geweihten Kapelle der Päpstlichen Lateranuniversität ist der hl. Josemaría Escrivá de Balaguer dargestellt, zur Erinnerung an das hier 1955 von ihm erlangte Doktorat aus Theologie, und im zentralen Korridor der Philosophischen Fakultät derselben Päpstlichen Lateranuniversität wurde im März 2008 wird ein Gemälde des Hl. Josemaría Escrivá de Balaguer (im Habit eines Großkanzlers der Universität von Navarra) neben die Bilder von vier anderen heiligen und seligen Absolventen der Lateranuniversität gehängt.

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