EXKARDINATION AUS DER PRÄLATUR OPUS DEI
Rampsall, 24/10/2014
Gibt es viele Priester, die das Opus Dei verlassen? Das ist ein interessantes Thema, das noch kaum behandelt wurde, allenfalls hinsichtlich der Statistik (vgl. Ottokars Statistik über die Zahl der Priester, die die Prälatur verlassen). Wenn ich diese Zeilen niederschreibe, ist es nicht meine Absicht, die Kleriker des Opus Dei dazu aufzufordern, die Institution zu verlassen, in der sie inkardiniert sind (nunmehr nennt sie sich Prälatur) oder ihnen ein schlechtes Gewissen über den Wert ihres priesterlichen Amts innerhalb der Kirche zu machen, abgesehen davon, dass sie lediglich für die Interessen des Opus Dei arbeiten. Was mich motiviert hat zu schreiben, war es, denjenigen Priestern, die daran denken aus dem Werk auszutreten, eine bescheidene Handreichung zu geben, indem ich sie auf einen gangbaren und Erfolg versprechenden Weg verweise. Die Ideen, die ich hier darlege, sind allerdings nicht auf andere kirchliche Institutionen anwendbar, sie beziehen sich ausschließlich auf die Exkardination aus der Prälatur und sind auf die besondern Charakteristiken dieser Organisation zugeschnitten...
Man weiß sehr gut, dass es im Opus Dei für gewöhnlich keine echte Berufung zum Priestertum geben kann, aus dem einfachen Grund, dass die Berufung zum Werk als etwas vollkommen Laikales dargestellt wird, und so ist es praktisch unmöglich, dass sich jemand, der zum, Priestertum tendiert, am Opus Dei orientiert und dass man in dieser Organisation beitreten lässt. Bei den Jesuiten ist das z. B. völlig anders; wer zu ihnen kommt, liebt notwendigerweise das Priestertum, die Theologie, das gemeinsame Leben ; deshalb weiß er, was ihn dort erwartet. Die Numerarier werden Priester des Werkes, weil es ihnen von ihren Vorgesetzten in Anbetracht ihrer Treue zur Organisation und einer gewissen persönlichen Eignung befohlen worden ist. Von Seiten der Betroffenen erwartet man nur eine Zustimmung zu diesem Ruf der Oberen, der üblicherweise nicht einer Neigung zum Priestertum folgt, sondern entsprechend der Indoktrination, die diese Institution pflegt, sind sie dem Willen Gottes gehorsam, der durch die Oberen mitgeteilt wird, und es entspricht dem „guten Geist“, dieser Anregung zu folgen.
Im Opus Dei versteht man das Priestertum als eine besondere Weise dem Werk zu dienen, als ein „Akzidens“ der Berufung zum Numerarier. Auf welch schwachen Beinen dieses Konzept steht, merkt man erst, wenn man das Wesen einer priesterlichen Berufung und der Weihe in der Kirche in Betracht zieht. Deshalb kann man generell sagen, dass das Priestertum der Mitglieder des Werkes nichts mit einer besonderen Berufung zu tun hat und dass es niemandem außerhalb dieser Organisation nützt.
Was geschieht unter solchen Umständen, wenn sich ein Numerarierpriester der Pastoral des Opus Dei entfremdet? Es ist nicht schwer, dass ein Priester, der seinem Gewissen folgt, Probleme mit den Vorgangsweisen der Institution bekommt die nicht dem Kirchenrecht entsprechen, die eigennützig und unaufrichtig sind. Die Priester, die die innere Verfassung der Menschen im Werk kennen, wissen um die schweren Ungerechtigkeiten und Betrügereien, die die Organisation ihren Mitgliedern zufügt, die Unmenschlichkeit und die völlige Unfähigkeit, Veränderungen an der ungerechten Leitungsstruktur vorzunehmen. Nach und nach werden sie munter, und dann werden sie von verantwortungsvollen Posten entfernt. In dieser Situation befindet sich die Mehrzahl der reifen Priester, die in Übereistimmung mit ihrem Gewissen handeln. Viele von ihnen entscheiden sich, solange das die Vorgesetzten erlauben, sich persönlichen Seelsorgeaufgaben oder Studien zu widmen. Das Zusammeneben mit der Institution besteht in diesem Fall in einem gegenseitigen Sich-Ertragen. Ziemlich viele dieser enttäuschten Priester fallen in Depressionen und verharren in einer freudlosen Sackgasse. Einige von ihnen, wie das jüngst in drei Fällen gesehen haben, halten es nicht mehr aus und begehen Selbstmord. Antonio Petit, der nach einer Organtransplantation von schwacher Gesundheit war, starb infolge der Verfolgung durch die Prälatur, nachdem er bereits in die Diözese Barcelona aufgenommen worden war.
Aber diejenigen Priester, die die Vorgänge innerhalb der Institution besser machen wollen oder die von Seiten der Organisation wegen ihres unbeugsamen Gewissens schlimme Benachteiligungen erfahren haben, die das wahre Gesicht der Mafia entdecket haben, die nicht schweigen und sich durch eine psychiatrische Therapie beiseiteschaffen lassen, werden einem heftigen Mobbing ausgesetzt, damit sie sich „freiwillig“ dazu entscheiden die Institution zu verlassen. Zu diesen Taktiken gehört es, ihnen keine Arbeit zu geben, ihnen mündlich grundlose kanonische Strafen zu erteilen und anderes mehr in der Art.
Dass ein solcher Priester enttäuscht ist, ist nachvollziehbar, und das führt in eine existenzielle und eine Berufungskrise von großer Tragweite, wenn er sieht, wie er von einer „Familie“ behandelt wird, der er sein Leben hingegeben hat. Da können leicht emotionale Fehlleistungen geschehen und Dummheiten passieren. Die Vorgesetzten sind entzückt, denn nun haben sie eine Ausrede, sie schlecht zu behandeln und einen Grund zu nennen, wenn es darum geht sie zu säkularisieren; jetzt haben sie sie an den Eiern. Wenn sie in dieser Situation, so wie sie es aufgrund ihrer Indoktrinierung gelernt haben, ihr Innenleben ihren Leitern öffnen, liefern sie sich selbst dem Feind aus. Da empfiehlt es sich dann, wenn man in Schwierigkeiten ist, den eigenen Vorgesetzten far nichts zu sagen, sondern mit einem Priester außerhalb des Werks zu reden. Unter solchen Umständen kann der Betroffene sein eigener Henker werden, indem er sein schlechtes Vergalten und seine Schuldhaftigkeit übertreibt und, oft zu Unrecht, meint, das Seine wäre nicht das Priestertum, sondern das Familienleben. Sexuelle Sünden sind bei erwachsenen Menschen nicht die schlimmsten, und sie geben auch für sich genommen nicht der Institution recht,. und sie dürfen schon gar nicht von dem wichtigsten Faktum ablenken, nämlich von dem Missbrauch, den das Opus Dei entgegen den elementarsten Kirchengesetzen an den Menschen begeht.
Wenn man nun in eine solche existenzielle Krise geraten ist, bekommt das Ungemach seine eigene Dynamik, denn der Priester ist allein und desorientiert, wenn er handeln sollte, und er steht dabei einer gefühlskalten, berechnenden Institution gegenüber, die schon viel Erfahrung mit solchen Fällen gesammelt hat und nach vorbereitet Listen die Punkte abarbeitet, die sie für zielführend hält. Das Opus Dei hat aus Imagegründen und damit seine Machenschaften nicht bekannt werden keinerlei Interesse daran, dass ein Numerarierpriester Priester außerhalb des Werkes, und deshalb tun sie gar nichts, um seine priesterliche Berufung zu retten, die der ganzen Kirche gehört und mit der Berufung zum Opus Dei nichts zu tun hat. Im Gegenteil,, sie tragen dazu bei, dass er sein Priestertum aufgibt.
Sann werde ich die Frage behandeln, wie man sich in eine Diözese inkardiniert, aber zuerst möchte ich denen einen Rat geben, die sich in einer Situation wie der befinden, die ich beschreibe.
Wie ich bereits sagte, am schlimmsten ist man dran, wen man sich allein in den Händen des Opus Dei befindet. Deshalb ist es unerlässlich, den Vorgesetzten keinerlei Auskünfte über Gewissensangelegenheiten mehr zu geben, sodass sie sich ausrechnen können, was man denkt, wie man sich fühlt, was man vorhat etc. Die Beziehung muss rein äußerlich und mit Bezug auf das Forum externum bleiben. Zugleich muss man außerhalb Orientierung und Hilfe suchen. Ich empfehle, über diese Homepage den Kontakt mit einem Priester aufzunehmen, der von der Prälatur gewesen ist, um geistliche und sakramentale Hilfe bei einem gebildeten Priester zu bekommen, der keine Beziehung zum Werk hat. Wenn es notwendig ist, muss man der eigenen Familie die persönliche Lage schildern , um Hilfe zu bekommen, auch wenn man sie normalerweise mit Gewissensangelegenheiten verschonen wird, allerdings nur dann, wenn sie nicht dem Opus Dei angehören oder ein Naheverhältnis zu andren Mitgliedern haben.
Das Schlimmste ist es, allein, depressiv und psychisch krank zu sein. Wenn es ein psychologisches Problem gibt, ist es in keinem Fall ratsam, sich an einen Arzt des Werk wenden. Auch hierbei muss man eine unabhängige Hilfe suchen. Gegenüber der Institution und ihren Vikaren muss man sich so verhalten, wie sie es tun: höflich, verbindlich, aber völlig sachlich und kalt; es gilt das eigene Interesse zu wahren. Es ist nicht ratsam die offene Konfrontation zu suchen. In den oberen Rängen benehmen sie sich so, als ob sie die Herren der Numerarier wären, und noch mehr der Priester, die sie herumkommandieren. (vgl. den Fall von Antonio Petit und anderen). Gerade in den strengen Institutionen der Kirche gibt es üblicherweise einen großen Respekt vor den Gewissensentscheidungen der Mitglieder, besonders in Fragen der Berufung; im Opus Dei ist das völlig anders, während jene es respektieren, wenn ihre Mitglieder eine andere Orientierung im Leben beginnen. Viele Ordensleute akzeptieren ehemalige Brüder als Lehrer in ihren Schulen, ja, sie bevorzugen sie, weil sie dieselbe Bildung und Grundhaltung haben. Im Opus Dei hält man die, die gehen, für Deserteure und Verräter, vor allem die Kritiker unter ihnen, und man setzt sie gewohnheitsmäßig herab und verleumdet sie hinterrücks.
Wenn wir also zu unserer anfänglichen Frage zurückkehren: Gibt es viele Priester, die das Opus Dei verlassen? Ja, es sind viele, und wenn sich das Opus Dei nicht ändert, wird ihr Prozentsatz steigen. Die Mehrzahl lässt sich säkularisieren, weil sie keine Priesterberufung haben und weil ihnen niemand hilft. Aber es gibt auch eine zahlreiche Gruppe derer, die sich in verschiedenen Diözesen inkardinieren lassen. Viel zahlreicher noch sind allerdings die Priester, die noch dabei sind, die sich aber mit den pastoralen Methoden des Werks nicht identifizieren können.
Den Schritt wagen
Die Tradition der Kirche stützt das Recht der Kleriker und der Ordensleute, ihre Diözese oder ihre Ordensfamilie aus vernünftigen persönlichen Gründen zu wechseln. Wenn also ein Priester die Prälatur verlässt, ist das aus der Sicht der Kirche etwas vollkommen Normales. Für einen Numerarier oder Assoziierten ist dieser Schritt allerdings aus vielen Gründen schwierig, und man darf auch nicht das Detail unterschätzen, dass dieser Schritt von vielen betroffenen subjektiv als persönliches Scheitern betrachtet wird. Tatsächlich handelt es sich aber nicht um ein existenzielles Scheitern, sondern um einen Wechsel in der Orientierung aus gerechtfertigten Gründen, der in keinem Fall die Treue Gott gegenüber in Frage stellt.
Welche andren Schwierigkeiten können auftreten? Vor allem handelt es sich um den Übertritt in eine Welt – die diözesane -, die der Betreffende üblicherweise nicht kennt, wie ihm ja auch die normale Seelsorge der Kirche fremd ist; er weiß nicht, wie er aufgenommen werden wird, noch wo und wovon er leben soll; er hat keine Kontakte zum Klerus und zu den Bischöfen, er weiß nicht, wie jeder Bischof tickt und an wen er sich wenden soll; er weiß auch nicht, welche Schritte er unternehmen muss. Es gleicht schließlich einem Sprung ins Ungewisse mit dem Handicap, kein kirchliches Curriculum vorweisen zu können, und dabei befindet er sich nicht in der besten psychischen und physischen Verfassung, aufgrund des Mobbings und der übrigen erlittenen Unbilden. Alle Weltpriester erhalten ab dem Moment ihrer Weihe ein Ernennungsschreiben. Das Curriculum bezieht sich dabei nicht nur auf ihre Studien, sondern auch auf die von ihnen übernommenen Arbeiten. Und hier können die Numerarierpriester wenig bieten, es ist, als hätten sie nie gelebt; es läuft hier genauso wie im Arbeitsleben mit der Anmeldung und den Sozialversicherungsbeiträgen. Alle diese Fragen sollen aber niemanden beunruhigen; die Diözesen bieten ihren Priestern einen Wohnsitz und einen bescheidenen Gehalt. Die Erfahrungen von Numerarierpriestern, die in Diözesen inkardiniert werden, sind durchwegs positiv; einer hat das Werk mit 65 Jahren verlasen und ist jetzt Regens eines Seminars.
Um ein wenig zu konkretisieren, würde ich zwei unterschiedliche Situationen bei Menschen, die die Prälatur verlassen wollen, unterscheiden: diejenigen, die gegen den Willen der Leiter gehen, und diejenigen, bei denen die Leiter wollen dass sie gehen. Diese Unterscheidung ist grundlegend, denn im zweiten Fall pflegen sie bei der Inkardination zu kooperieren, sie sprechen mit dem aufnehmenden Bischof, falls der Betroffene Priester bleiben möchte, oder sie erleichtern ihm die Säkularisierung für den Fall, dass er das Priestertum aufgeben will.
Diejenigen, die die Gesetzwidrigkeit der Institution erkannt haben oder die die schlimmstmögliche Sünde begangen haben, nämlich sich gegen die Einheit (der Institution) gewendet haben, werden üblicherweise Mobbingopfer und Kandidaten, denen man goldene Brücken baut, damit sie gehen. Es gibt auch diejenigen, die den Glauben an den Gründer verloren haben, weil sie in ihm einen Betrüger erkannt haben.
Die übrigen, die nicht primär gehen wollen, sondern die persönliche Gründe haben, die heiraten wollen, die psychisch erschöpft sind etc., können ebenfalls ziemliche Schwierigkeiten bekommen, vor allem die, die Priester bleiben wollen. Es ist leicht möglich, dass sie beim aufnehmenden Bischof Verleumdungen ausstreuen. Denjenigen, die sich säkularisieren lassen wollen, bekommen Schwierigkeiten, wen ihr Schritt nicht abgeklärt ist. Man erzählt sich von zwei Regionalvikaren, die die Prälatur einfach so verlassen haben und nicht säkularisiert wurden. Einer von ihnen musste standesamtlich heiraten; der andere fand einen befreundeten Bischof, der ihm half, sich vom Zölibat zu dispensieren. Einer dieser Consiliarien war viele Jahre lang standesamtlich verheiratet, trennte sich dann und kehrte als Numerarierpriester zum Werk zurück; das ist aber nur möglich gewesen, weil sie ihn vorher offenbar nicht säkularisiert hatten, und vermutlich wurde er nicht einmal wegen der Ziviltrauung kanonisch suspendiert. Die Prälatur hatte noch nie ein Problem damit, sich über Normen des Kirchenrechts hinwegzusetzen.
Suche nach einem wohlwollenden, aufnehmenden Bischof
Um einen Bischof zu finden, der zur Inkardination bereit ist, muss man die Bischöfe persönlich kennen und persönliche Beziehungen pflegen, sodass eine Vertrauensbasis zu diesem Priester gegeben ist. Es ist logisch, dass die Bischöfe keinem Unbekannten trauen werden, der unversehens auf sie zukommt. Bei der Inkardination der Priester des Opus Dei gehen die Bischöfe nach denselben Kriterien wie bei Ordensleuten vor: Sie müssen zumindest eine einjährige Probezeit in der Diözese durchlaufen, bevor beide Seiten eine endgültige Entscheidung treffen können. Entscheidend ist aber letztlich immer das Wohlwollen des Bischofs. Das kann sofort und auch gegen den Willen der Prälatur geschehen, auch wenn es nicht üblich ist, weil man den äußeren Schein und die guten Beziehungen wahren will.
In der Folge komme ich wieder darauf zurück, dass es wichtig ist, sich an irgendeinen Priester zu wenden, der selbst das Werk verlassen hat, oder irgendeinen diözesanen Priester, der Einfluss auf einen Bischof hat, um seinen Rat zu erbitten. Diese Priester wissen, wie bestimmte Bischöfe denken und wem sie ihr Anliegen anvertrauen können. Außerdem ist es entscheidend sich zu überlegen, wo der Priester aus persönlichen Gründen inkardiniert werden möchte, in welchem Umfeld, vor allem da er sich bereits in traumatisierenden Umständen befindet. Oftmals wird man den Herkunftsort wählen, wo die Familie lebt, oder einen Ort, wo man Unterstützung finden kann. Wenn das nicht möglich ist, kann man um die provisorische Azfnahme in eine Diözese ansuchen, denn es ist leichter, von einer Diözese in eine andere zu wechseln als von der Prälatur in eine Diözese.
Alle diese Fragen müssen geklärt sein, bevor man gehen kann; man muss auch der Möglichkeit zuvorkommen, dass der Betroffene beim aufnehmenden Bischof verleumdet wird, um dies zu verhindern. Und da jeder Fall anders gelagert ist, ist es unerlässlich, den Rat eines Menschen zu suchen, der diese Situation schon durchgemacht hat und der das Opus Dei gut kennt.
Wenn der Priester nur auf eigene Faust handelt und sich an den erstbesten Bischof wendet, der ihm begegnet, ist das Wahrscheinlichste, dass dieser die Prälatur kontaktiert, um sie zu informieren und zu erfahren, was los ist und wie er sich verhalten soll, weil er die Hintergründe dieser Bitte nicht kennt und die Zusammenarbeit mit der Institution im Vordergrund steht. Es gibt wohlwollende Bischöfe, aber das vorgesehene Procedere ist eben einzhalten. Wenn ein Numerarierpriester einen Bischof kontaktiert und sie das mitbekommen, reagieren sie sofort, allein schon um das Image der Prälatur zu schützen.
Die Vikare der Prälatur werden versuchen, dass sich ihr Priester in einer Diözese inkardiniert, die ein Bischof ihres Vertrauens leitet, und werden ihm ein Amt suchen, wo er unter der Kontrolle von Priestern des Werks oder der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz (SSS+) bleibt.
Die Prälatur verlassen
Ein Priester bleibt der Prälatur mit allen Folgerungen zugehörig, solange er nicht säkularisiert oder in eine Diözese inkardiniert ist. Das verstehen normalerweise nicht einmal die Vikare, oder zumindest scheint es nicht leicht, das anzuerkennen. Häufig sagen sie, dass es zum Verlassen der Prälatur ausreicht, die Dispens zu den eingegangenen Verpflichtungen im Vertrag eines einfachen Numerariers zu erbitten. Das ist falsch im Fall der Priester. Im Fall der Laien ist es ebenso falsch, dass aufgrund des Vertrags mit der Prälatur eine Dispens erforderlich sein soll, da es strittig ist, ob Laien überhaupt zur Prälatur gehören, und der Vertrag ist so ein heimtückischer Betrug von Seiten der Prälatur, und der Vertrag mit einem Laien wäre von Anfang an wegen der ihm innewohnenden Betrugsabsicht null und nichtig.
Wenn ein Numerarierpriester von einer Diözese abhängig wird, ohne noch inkardiniert zu sein, schuldet er dem Bischof dieser Diözese Gehorsam.
Ökonomische Unterstützung
Das Opus Dei hat die strikte Verpflichtung, seine Priester ökonomisch zu erhalten, auch wenn sie in keinem Zentrum wohnen. Sie pflegen dies zu tun, solange sie dazu juristisch verpflichtet sind, in der Zeit bis zur Säkularisierung oder solange er noch keinen Gehalt von der Diözese erhält. Sie tun dies nicht aus Nächstenliebe, sondern aufgrund ihrer Verpflichtung. Wenn der Numerarierpriester, der das Werk verlässt, kein Gehalt von der Prälatur bekommt, und das ist der Fall bei denen, die vor 2007 gegangen sind bzw. seit 2007, wenn sie über 50 sind, müssen sie ihnen etwas zahlen, das ihr Überleben garantiert. Tatsächlich haben sie die moralische Verpflichtung, ihm eine Wohnung und Mittel zur Verfügung zu stellen, aber das geschieht nicht. Ab dem Moment der Säkularisation hören sie auf, den Gehalt zu zahlen, oder wenn der Priester in eine Diözese übernommen wird. Die Großzügigkeit ist ihre Sache nicht, nicht einmal die Anständigkeit denen gegenüber, die die beste Zeit ihres Lebens für sie geopfert und viele Jahre für sie gearbeitet haben, verlassen das Werk ohne Ersparnisse, ohne Wohnung, ohne irgendetwas, oft sind sie erkrankt, und nicht immer ist die Familie des Priesters in der Lage zu helfen. Alles das muss man wissen, wenn man verlangt, man möge sich an die Medien oder an den Heiligen Stuhl wenden.
Das Recht auf Exkardination
Das geltende Recht unterstützt den Kleriker, der sich „aus gerechtfertigten Gründen“ und „zu seinem Besten“ exkardinieren lassen möchte, „und kann sie (die Exkardination) nicht verweigern, es sei denn schwerwiegende Gründe sprächen dagegen ” (vgl. Canon 270). Wenn also diese Umstände gegeben sind und es eine formale schriftliche Bitte um die Ausstellung einer Exkardinations-Urkunde gibt, die vom ausstellenden Bischof a quo abhängt, in diesem Fall dem Prälaten, darf sie nicht verweigert werden. Diese Überlegungen dienen der Interpretation der Canones 267 und 269 und alle notwendigen Maßnahmen der Klugheit um das Wohl der aufnehmenden Diözese sicherzustellen und den Kleriker angemessen zu unterstützen. Die Inkardinierung kann nicht ohne den Beleg der Exkardination erfolgen. Sobald dieser ausgestellt ist, kann der aufnehmende Bischof den Kleriker sofort oder aber nach einer Probezeit übernehmen. Die Prälatur muss sich vergewissern, dass die aufnehmende Diözese den Kleriker angemessen versorgen kann, den sie exkardinieren will. So kann man von einem Recht jedes Klerikers sprechen, sich aus gerechtfertigten Gründen exkardinieren zu lassen.
Das veranschaulicht immer hin die eine Autorität wie Papst Urban II (1088-1099), der sagt: „Es sind zwei Gesetze“. Dieser Text erkennt die Freiheit jedes Klerikers an, auch gegen den Willen seines Bischofs in einen Konvent einzutreten, und das gilt sogar für den Papst, denn sie haben diese Freiheit im Heiligen Geist. Deshalb stellt Urban II. die „lex publica“ und die „lex privata“§ einender gegenüber; die eine bezieht sich auf die Canones und Kirchengesetze, eingeschlossen die Lehrschreiben der Päpste, während die „lex privata“ die Anregungen des Heiligen Geistes in den Herzen der Gläubigen bezeichnet. Er kommt zu dem Schluss, dass „die lex privata eine höhere Würde besitzt als die lex publica“. Dieser Papst enzscheidet zugunsten der Gewissensfreiheit auf dem persönlichen geistlichen Weg. Und das ist auch logisch so, denn die Institutionen sollen nicht die Personen beherrschen, sondern in der Kirche hat die Freiheit jedes Einzelnen Vorrang.
Schlussfolgerung
Jeder Kleriker der Prälatur hat das Recht, das Opus Dei aus gerechtfertigten persönlichen Gründen zu verlassen. Bei diesem Verfahren gibt es drei Parteien: den Betroffenen, die Prälatur und den aufnehmenden Bischof. Es ist klug, alle drei Faktoren in Betracht zu ziehen. Der Numerarierpriester, der gehen will, muss die Angelegenheit direkt mit dem Regionalvikar verhandeln. Es ist allerdings ratsam, sich vorab einen Plan zurechtzulegen, wie man an einen Bischof herankommt, der breit ist einen aufzunehmen. Das muss man abseits der Augen der Prälatur und mit voller Diskretion durchführen, damit diese Maßnahmen nicht von den Oberen des Opus Dei durchkreuzt werden können.
Rampsall