Leserbrief zur kritischen Hinterfragung möglicher Hintergründe im Zusammenhang mit der Krise in der Aufklärung sexueller Missbräuche und ihrer Vertuschungen im Erzbistum Köln

 

Warum verweisen Kardinal Woelki und das Kölner Generalvikariat seit Monaten auf den 18. März 2021 als geplantes Publikationsdatum eines zweiten juristischen Gutachtens zu Kriminalfällen sexueller Missbräuche und ihrer Vertuschungen im Erzbistum Köln? Spielt dabei im Hintergrund möglicherweise eine Organisation namens „Prälatur vom Heiligen Kreuz und Opus Dei“ eine bestimmte Rolle? Laut einem Medienbericht von 2006, der zu dieser Frage veranlasst, werden anscheinend mit Blick auf etwaige Neumitglieder des „Opus Dei“ („Werk Gottes“) die „Namen der aussichtsreichen Aspiranten (…) jedes Jahr am 18. März, dem Vorabend zum Hochfest des heiligen Josef, in eine „Josefsliste“ eingetragen und dem Heiligen im Gebet anvertraut“ (Zitat: „Der Spiegel“, Nr. 49/2006, S. 48). Ist der 18. März vielleicht ein Code-Datum für ein durchaus mögliches Abhängigkeitsverhältnis der Kölner Erzbistumsleitung vom „Opus Dei“? Unklar! Tatsache ist, dass im Jahr 2000 der damalige Bonner Theologenkonvikts-Direktor Rainer Maria Woelki an der „Opus Dei“-eigenen „Päpstlichen Universität Santa Croce“ in Rom zum Doktor der Theologie promoviert wurde mit einer bis heute unveröffentlichten Studie über „Die Pfarrei. Ein Beitrag zu ihrer ekklesiologischen Ortsbestimmung“. Diese Studie wäre aufgrund des von Kardinal Woelki jahrelang propagierten „Pastoralen Zukunftsweges“ von höchst berechtigtem öffentlichem Interesse. Spielt bei dieser Nicht-Veröffentlichung etwa das äußerst strenge „Opus Dei“-Diskretionsgebot eine ähnliche Rolle wie möglicherweise zusätzlich auch bei der Verschlussnahme des ersten juristischen Gutachtens der Münchner WSW-Kanzlei im Herbst 2020? Gehört Kardinal Woelki vielleicht seit seiner Promotionszeit in Rom der mit der „Prälatur Opus Dei“ innerlich verbundenen „Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz“ genauso an wie erwiesenermaßen sein Generalvikar Dr. Markus Hofmann und wie sehr wahrscheinlich auch Weihbischof Dr. Dominikus Schwaderlapp? Warum lässt sich der von Kardinal Woelki für ein zweites juristisches Gutachten beauftragte Strafrechtler Björn Gercke laut eigener Interview-Aussage vom 12. Februar u. a. vom Kirchenrechtler Helmuth Pree unterstützen, der unter Hinweis auf eine „Gastprofessur“ in derselben internetöffentlichen Liste der „Persönlichkeiten“ der „Päpstlichen Universität Santa Croce“ steht wie Kardinal Woelki? Was darf die Öffentlichkeit von einem rein juristischen Gutachten unter Federführung einer Strafrechtskanzlei zur Missbrauchs-Aufklärung erwarten? Überwiegend Angaben über strafrechtlich feststellbare Verjährungen? Geringe strafrechtliche Relevanz heute? Jedenfalls keine moraltheologischen, geschweige denn allgemein ethischen Beurteilungen der Verbrechen sexueller Missbräuche und ihrer Vertuschungen im Erzbistum Köln! Man darf gespannt sein, was genau mit welcher juristischen Bewertung an die Öffentlichkeit gelangt.

 

Achim Bursch, Bornheim-Dersdorf