(Der “Index” des Opus Dei)
Die “Hinweise zu den Örtlichen Räten” (“Vademecum de los Consejos Locales”, 1987), eine interne, streng vertrauliche Schrift des Opus Dei, die dem Heiligen Stuhl niemals zur Approbation vorgelegt wurde und die dank der Zusammenarbeit von leitenden Mitgliedern des Werkes mit der Webseite www.opuslibros.org das erste Mal bekannt gemacht werden konnten, erklären, warum es innerhalb der Prälatur, im Gegensatz zur nachkonziliaren Kirche, nach wie vor eine Bücherzensur gibt:
Viele Gläubige der Prälatur müssen im Hinblick auf die Erfordernisse der eigenen Berufung Bücher und Publikationen lesen, die in Zusamenhang mit ihrer beruflichen Arbeit, den untershiedlichen Aspekten der doktrinellen oder kulturellen Bilung stehen oder die in Zeiten der Erholung der Entspannung dienen. Ihre übernatürliche Klugheit führt sie dazu, die notwendige Sorgfalt anzuwenden, wenn sich diese Lektüren in irgendeiner Weise auf den Glauben oder die Sitten beziehen, mit dem Ziel, Sicherheit zu gewinnen, dass es zu keinem schlechten Ergebnis kommt. Auf einem Gebiet, das solche Bedeutung hat, kann man sich nicht auf das eigene Urteil verlassen; deshalb sind die unmittelbaren Vorgesetzten zu fragen.
Die nachstehende Liste umfasst 60.540 Bücher, die mit Noten von 1 bis 6 bewertet sind. Die Werke von Josef Ratzinger waren bis zu seiner Ernennung als Präses des Glaubenskongregation “verbotene Lektüre”; sie sind hier, noch vor seiner Wahl zum Papst, bereits “aufgewertet”...
Die Beurteilung lautet wie folgt:
1. Bücher, die alle, auch Kinder lesen
können, z.B. Heidi, Märchen der Brüder Grimm, alle Bücher
von Mitgliedern des Werkes...
2. Generell empfohlene Lektüre, die allerdings ein
wenig Bildung erfordert. In den Bibliotheken der Zentren werden den Numerariern
und Assoziierten Bücher mit der Bewertung 1 und 2 zugängig gemacht.
3. Sie können von denen gelesen werden, die Bildung
besitzen (es können “unerwünschte” Passagen oder Kommentare
darin vorkommen. Man benötigt die Erlaubnis des geistlichen Leiters.)
4. Sie können von denen gelesen werden, die Bildung
besitzen, falls die Notwendigkeit besteht, sie zu lesen. Man benötigt
die Erlaubnis des geistlichen Leiters.
5. Sie können nicht gelesen werden, außer mit
einer besonderen Erlaubnis der Delegation.
6. Die Lektüre ist verboten. Um sie zu lesen, braucht
man die Erlaubnis des Vaters (des Prälaten).