E.B.E.: Hat sich das Opus Dei geändert?
Mittwoch, 15. Januar 2014
Liebe Leser der Prälatur, die ihr diese Seite lest: Offensichtlich hat sich im Opus Dei einiges geändert. Ich möchte Sie aber fragen:
- Können es Numerarier und Assoziierte, so wie euer heiliger Gründer, unterlassen, ein Testament aufzusetzen (wie man es ihnen vor der Fidelitas abverlangt)?
- Können sie die Constituciones (1950) und die Statuten (1982) in ihrer Muttersprache lesen?
- Können sie über einige Exemplare der Konstitutionen (1950) und der Statuten (1982) in ihrer Muttersprache verfügen, damit alle sie lesen und betrachten können, wie es in anderen Institutionen der Kirche üblich ist?
- Können Numerarier und Assoziierte über ihren Gehalt so verfügen, wie es ihnen angebracht erscheint, indem sie darüber entscheiden, welchen Anteil davon sie dem Apostolat zur Verfügung stellen? In den Statuten steht nämlich nichts darüber, dass sie alles abzuliefern hätten (wie man entgegen den gültigen Normen immer von ihnen verlangt hat).
- Können sie sich den geistlichen Leiter aussuchen und wechseln, wenn es ihnen besser erscheint?
- Können sie bei einem Priester beichten, der nicht vom Opus Dei ist, und sogar geistliche Ratschlage einholen?
- Können sie sich aussuchen, wie oft sie diese geistliche Leitung wahrnehmen wollen, sei es wöchentlich, vierzehntägig oder gar nicht?
- Können sie selbst entscheiden, wann sie die körperliche Abtötung mit Bußband und Geißel machen, sie eine Zeitlang oder gar nicht anwenden (in den Statutos ist schließlich nicht näher spezifiziert, welche körperliche Abtötung sie ausüben, es ist nur von „Übungen körperlicher Abtötung“ die Rede?
- Können sie sich weigern, ihr Gewissen vor den Leitern offenzulegen?
- In der letzten Ausgabe des Katechismus heißt es, dass das Opus Dei wie jede andere gesetzgebende kirchliche Gewalt funktioniert. Können also Numerarier und Assoziierte ohne die Erlaubnis ihrer Leiter in eine andere Stadt übersiedeln, wie es die übrigen gewöhnlichen Christen tun, die unter einer kirchlichen Jurisdiktion stehen?
- Können Numerarier und Assoziierte frei über ihre Ferienzeit verfügen, sodass sie entweder an Bildungskursen teilnehmen, die von der Prälatur organisiert worden sind, oder eine andere Form der Erholung wählen, mit ihren Eltern, Geschwistern, Freunden etc.? (Aus den Statuten ist nämlich die Verpflichtung zur Teilnahme an den „Jahreskursen“ nicht abzuleiten, lediglich die Verpflichtung zu einer ernsthaften Bildung, die auch während des Jahres erteilt werden kann).
- Können Numerarier und Assoziierte von ihrem eigenen Geld eine Kultureise ins Ausland unternehmen, ohne dass sie die Delegation oder die Regionalkommission um Erlaubnis bitten müssten?
- Können Numerarier und Assoziierte zur beruflichen Weiterbildung ins Ausland reisen, um z. B. ein Doktorat zu machen, ohne dass sie die Delegation oder die Regionalkommission um Erlaubnis bitten müssten?
- Können Numerarier und Assoziierte über ihr Gehalt verfügen, um ihre Eltern oder Geschwister zu unterstützen, oder müssen sie um Erlaubnis bitten und en Weg der „Familienhilfe“ beschreiten, bei dem das Opus Dei entscheidet, wann und wieviel geholfen wird?
- Können sich die Supernumerarier weigern, ihren Leitern darüber Auskunft zu geben, ob es in ihrem Leben eine Abtreibung gegeben hat oder ob sie daran mitgewirkt haben? Können sie das Thea der Abtreibung auch nur mit dem Priester besprechen, ohne mit den Vorgesetzten im Opus Dei zu sprechen?
- Können Numerarier und Assoziierte eine freie Wahl treffen, wenn sie einen Psychologen oder Psychiater brauchen?
- Können sie sich zwischen dem Psychologen und dem Psychiater entscheiden, das heißt, können sie sich einer auferlegten Ruhigstellung durch Medikamente entziehen?
- Können sie sich absolut sicher sein, dass über sie keinen Gewissensinformationen angefertigt werden, wie das immer gemacht wurde?
- Können sie Zugang zu den geheimen Dekreten des Prälaten erhalten, in denen offenkundig entscheidende juristische Aspekte zum Leben innerhalb der Prälatur nachgebessert wurden?
- Können sie schließlich all das ihre Leiter fragen, ohne dass man ihnen daraus einen Strick dreht, weil sie angeblich „schlechten Geist“ hätten?
- Falls ja: Welche Antwort werden sie erhalten? Können sie problemlos weiter nachfragen?
Können sie alle diese Fragen, die bei der Lektüre der Konstitutionen und der Staturen auftauchen, stellen (merkwürdiger weise nicht über den „Katechismus des Werkes)?
Kann es daher sein, dass die Leiter nicht wollen, dass die Mitglieder von sich aus die grundlegenden Normen lesen, nach denen sich die Prälatur richtet (sondern seinen Katechismus)? Aus welchem Grund hat das Opus Dei 1982 seine juristische Form geändert, wenn es so große Schwierigkeiten gab? Dachte man vielleicht, dass es sich um einen bloßen Wechsel des Äußeren gegenüber den übrigen Säkularinstituten gehandelt habe, die ihnen „Konkurrenz machen“? Haben sie sich nicht klargemacht, dass die Mitglieder eines Tages beginnen werden, die Statuten zu überprüfen und die Widersprüche zwischen dem zu bemerken, was man lebt, und dem, was das Gesetz vorschreibt, zwischen dem Mangel an Freiheiten und den ungerechten Belastungen? Kann es sein, dass die juristische Form der Personalprälatur eine Falle für die Prälatur selbst ist? Wird sich allesdurch geheime Dekrete des Prälaten regeln lassen? Ist es gerecht, diese Dekrete vor den Mitgliedern geheim zu halten? Werden die Mitglieder nicht eines Tages ihre Veröffentlichung fordern? Haben die Oberen des Opus Dei für die nähere Zukunft einen weiteren Wechsel der juristischen Form geplant?
Es gibt noch mehr Fragen als diese. Wenn Sie diese einmal mit Ja beantwortet haben, können Sie von einem wesentlichen Wandel innerhalb des Opus Dei sprechen.
E.B.E.