Oráculo: Die Doktorate von José María Escrivá

1. Februar 2016

 

Quelle: http://www.opuslibros.org/PDF/doctorados1.pdf

 

Seit diese Seite vor etwa zwei Jahren eine Arbeitsweise entwickelte, um nach und nach die Lügengebäude zu demontieren, die über José María Escrivá konstruiert wurden und die seinen Selig- und Heiligsprechungsprozesse gestützt haben. Ohne eine strikte historische Methodik, die sich per definitionem auf konkrete empirische Daten stützt, die in Raum und Zeit konkret fixiert und gut dokumentiert sind, und wenn man die „allgemeinen Theorien“ über Person und Werk beiseitelässt, wird es nicht möglich sein, die „offizielle Wahrheit“ zu zerlegen, die von der Personalprälatur  Opus Dei kreiert wurde und die bereits in kanonischen Akten durch die Katholische Kirche abgesegnet wurde. Allerdings vermag auch das kanonische Recht niemals Wahrheit und Realität zu ersetzen, denn Gott betrügt niemand.

Es ist dies gewiss eine schwere und fordernde Arbeit, aber sie ist nicht unmöglich. Es  genügt, sich strikt auf das „Studienobjekt“ zu beschränken, wahrhaft zu sein und die Dokumente sprechen zu lassen, vor allem um die offizielle Version der kanonischen Prozesse den historischen Quellen gegenüberzustellen. Ich meinerseits begann damit, den Dienst José María  Escrivás in Perdiguera zu beschreiben. Diese Studie war ein „Probedurchlauf“ für die Methode, die man anwenden musste, um die vielfältigen, freihändig vorgebrachten Behauptungen in der Positio  super vita et virtutibus (1988) Escrivás in vier Bänden, die für seine Heiligsprechung zusammengestellt worden waren, einer Kritik zu unterziehen. Ich bleibe fran und wähle einen anderen konkreten Punkt für die Analyse: die Doktorate Escrivás. Die offizielle Literatur die die Personalprälatur  Opus Dei über diese Angelegenheit hervorgebracht, sind zwei akademische Arbeiten:

1) Pedro Rodríguez: El doctorado de san Josemaría en la Universidad de Madrid. Studia et Documenta 2 (2008), S. 13-103.

2) Francesc Castells i Puig: Gli studi di teologia di san Josemaría Escrivá. Studia et  Documenta 2 (2008), S.  105-144.

Abgesehen von diesen beiden Studien, die die Institution in Auftrag gegeben hat, verfügen wir über die Forschungsarbeit von Giancarlo Rocca: Die akademischen Studien des Hl. Josemaría Escrivá y Albás. Claretianum 59 (2009), S. 241-297.

Aber ohne mich auf Wertungen einzulassen, die mich bloß vom Thema abbringen würden, beschränke ich mich auf die nackten Tatsachen, die für sich selbst sprechen und die die Handlungsweisen Escrivás aufzeigen.

2. Escrivá verteidigte seine Doktorarbeit in Jura an der Zentralen Universität Madrid am 18. Dezember 1939. Es muss sich um einige wenige zusammengeheftete Blätter gehandelt haben, die den Titel trugen:  Estudio histórico-canónico de la jurisdicción eclesiástica „nullius dioecesis“ de la Il.ma. Sra. Abadesa del Monasterio de Santa María La Real de las Huelgas, denn er selbst gibt diesen Titel an, zusammen mit dem Jahr als Fatum der Veröffentlichung (!), und zwar in dem beruflichen Curriculum, das er dem Bischof von Madrid im Jahr 1943 vorlegte. (Vgl. Dokument 1. Es ist offenkundig, dass kurz nach Beendigung des Spanischen Bürgerkriegs im April 1939 der Universitätsbetrieb brachlag und gerade in Madrid keinerlei akademischen Ansprüchen Genüge tun konnte.

Es ist also nicht sehr gewagt anzunehmen, dass das Doktorat Escrivás zu den vielen „patriotischen“ Studien oder Promotionen zu rechnen ist; die Kämpfer und Anhänger des Regimes machen sich unmittelbar nach dem Kampf auf, die leitenden Posten des neuen Staates im Besitz akademischer Titel einzunehmen. [Anm. d. Übers.: Wir verfügen über Schilderungen, die diese „akademischen Promotionen“ als reine Farce entlarven; zahlreiche Militärs Francos in ihren Uniformen, dazwischen auch der eine oder andere Kleriker im Talar, ertrotzten sich lautstark und unverschämt in akademischen Massenabfertigungen ihre Abgangszeugnisse.] Nun lässt es sich nicht wegdiskutieren, dass Escrivá zu den fanatischen Anhängern des neuen politischen Regimes zählte, denn es liegt eine Dokumentation vor, die das beweist. Da ist einmal seine Anstellung als Professor für die Ausbildung von Journalisten unter der Leitung der „Dirección General de Prensa“, des Presseamts des neuen Regimes, im Jahr 1940, oder seine Ernennung zum Nationalen Berater in Erziehungsangelegenheiten am 27. Januar 1941 (BOE/Gesetzblatt vom 3, Februar 1941), unter dem Erziehungsminister José Ibáñez Martín. Aber das ist jetzt nicht das Thema.

Aber auch wenn wir nicht vom Thema abschweifen, das wir uns für diesmal vorgenommen haben, müssen wir doch das Wesen des „Zertifikats“ evaluieren, das in der „Positio“ für die Heiligsprechung Escrivás präsentiert wurde. Das Zertifikat ist im Jahr 1984 von einem seiner Söhne, Jesús Tallón García unterzeichnet, damals Sekretär der betreffenden Fakultät an der Madrider Universität: Dokument 2. Allein wenn man es liest, wird man sich über einige Fakten klar, aber es wird hier auch etwas bestätigt, was kein Sekretariat der Welt bestätigen kann: eine eigenartige und persönliche Interpretation der historischen Vergangenheit. Oder, anders gesagt, während einige offizielle Daten bestätigt werden, werden sie aus ihrem Kontext von Raum und Zeit gerissen und zu einer Vorausdeutung von Geschichte und Person umfunktioniert.

3. Das Vorgelegte dürfte so wenig repräsentativ gewesen sein, dass sich der Autor selbst Jahre später darum bemühte, die Dissertation der Verfügung jener Universität zu entziehen, die ihm 1939 dazu verhalf, den Titel eines „Doktor juris“ zu erlangen – des Zivilrechts, wohlgemerkt, nicht des Kanonischen Rechts. Er erreichte das durch Ignacio de La Concha, einen seiner Numerariersöhne, der gerade Professor der Rechtsgeschichte geworden war. Und deshalb kam die 1939 vorgelegte Arbeit nirgends zum Vorschein, aber es ist sicher, dass es in den Archiven der Prälatur aufbewahrt wird: Wenn sie Eisenbahnfahrscheine und Restaurantrechnungen aufbewahrt haben und andere triviale Nichtigkeiten, wie sollten sie dann nicht etwas aufbewahren, was der Gründer ausdrücklich aus dem offiziellen Archiv der Universität entfernen ließ! Sie wurde entweder aufbewahrt oder vernichtet.

Pedro Rodríguez schreibt ins einer Studie von der Arbeit, als ob er sie nie gesehen hätte und sie „verloren“ gegangen sei; sie befinde sich nicht mehr in den Archiven der Universität, aber er „mutmaßte“, wie sie ausgesehen haben könnte: bescheiden, so, wie ich sie in Nr. 2 dargestellt habe, obwohl Rodríguez die Geschichte und den Kontext der „patriotischen Studien“ völlig beiseitelässt. So ist also die 1. Auflage der „Abadesa de las Huelgas“ aus den vierziger Jahren zweifellos eine nachgebesserte Variante der Doktorarbeit von 1939 : Dokument 3. Aber man könnte hier noch etwas anfügen. Dank des Beitrags von Libero vom 22. Februar 2008 zum Thema „Dissertation und Doktorate“ wissen wir, dass die 1. Auflage 415 Seiten umfasste, 1944 bei einem Verlag „Editorial Luz“ erschien – vermutlich war das Escrivá selbst. Und obwohl ich hier vorgreife: Libero zeigt, dass dies dasselbe Buch ist, das auch als Doktorarbeit  von Escrivá genannt wird: in Teología (Nr. 33): Collocazione: TH. PUL. THEOL. 33 (BK-PRI) in der Bibliothek des Pontificio Ateneo Lateranense, i. e.: Tesis (TH) de la Pontificia Universidad Lateranense (PUL) THEOL, Nr. 33. Für den Moment wollen wir es dabei belassen. Im Lauf der Jahre wird dann in der früheren Zentral-Universität  (nunmehr Universidad Complutense, Madrid), an der Stelle, an der sich die Arbeit befinden sollte, die Escrivá 1939 vorgelegt hatte, ein Exemplar der 2. Auflage der „La Abadesa de las Huelgas“ aus dem Jahr 1974 niedergelegt werden, ein Werk, das nur mehr sehr entfernt etwas mit der Arbeit von 1939 zu tun hat, und auch nicht mit der Ausgabe von 1944, die sich ebenso dort befinden hatte, wenn man nach den Angaben der Kartei geht. Heute befindet sich hier eine erweiterte, ausgeschmückte Monographie aus dem Jahr 1974, mit einer Dokumentation und einer Bibliographie, eine exzellente Ausgabe.

Diese Tatsache ist ein Beweis dafür, wie sehr dieser Mensch bis in die unwesentlichsten Details danach trachtete, die Geschichte zu „manipulieren“ und einen Augenschein zu erschaffen, um das zukünftige Urteil über seine Person festzulegen, oder wie er sich darum bemühte, noch zu Lebzeiten die (fiktive) Geschichte zu konstruieren, die man später denen erzählen konnte, die ihn nicht gekannt haben. Allein das wäre schon ausreichend, um eine schwere Persönlichkeitsstörung zu diagnostizieren, komplex und komplexbeladen. Aber das ist ebenso wenig jetzt unser Thema.

4. Tatsächlich erhielt  Escrivá am 20. Dezember 1955, Jahre, nachdem die 1. Auflage der „Abadesa de las Huelgas“ 1944 erschienen war, von der Lateranuniversität den Titel eines Doktors der Theologie. Und bei diesem Vorgang stimmt gar nichts mehr, er bedeutet eine vorsätzliche Verletzung der kanonischen Vorschriften, die wohlkalkuliert, besser noch „inszeniert“ worden war. i, den gewünschten Effekt zu erzielen. Ich will denn Vorgang erklären, indem ich ihn chronologisch in drei Phasen darlege.

Erstens. 1955 Für die Durchführung höherer Studien ebenso den Erwerb höherer universitärer Titel gilt seit über 20 Jahren die Apostolische Konstitution „Deus scientiarum Dominus“ von Pius XI. aus dem Jahr 1931, die die kirchlichen Studien neu regelt und ihre Qualität zu heben sucht. Die unmittelbare Folge war die Aberkennung des Status einer „kirchlichen Universität“ für die Seminare und eine Neudefinierung dieses Status; es gab von nun an nur mehr wenige, aber echte Universitäten. Nur weil man in einem Seminar studierte oder Seminarist war, war man noch kein Universitätsstudent.

Das Seminar, in dem sich Escrivá in den zwanziger Jahren auf seine Weihe vorbereitete, war also in diesem Sinn auch eine „Kirchliche Universität“. Escrivá dachte allerdings nie daran, kirchliche „Universitäts“- Studien an dieser Seminar-Universität zu belegen, wie es viele seiner Kommilitonen als Seminaristen oder später als ausgeweihte Priester machten. Escrivá absolvierte nur jene kirchlichen Studien, die auf die Universität vorbereiteten, und nur diejenigen, die absolut notwendig waren, damit er geweiht werden konnte. Sobald er Priester war, also ab dem März 1925, hatte er nur die Grundstudien aus Philosophie und Theologie absolviert, die für einen Seminaristen vorgeschrieben sind, und er zeigte sich viel eher daran interessiert, seine zivilen juristischen Studien  an der Universität von Saragossan abzuschließen. Zweitens. Wenn er in den fünfziger Jahren vorhatte, den Titel eines Doktors der Theologie zu erwerben, vielleicht weil er merkt, welches Gewicht dieser Titel hat, wenn er Bischof werden will, tut er zweierlei: a) Er präsentiert ein Zertifikat,  zweideutig in seinen Ausdrücken, das den missverständlichen Eindruck erwecken könnte, er habe die kirchlichen Universitätsstudien am Seminar in Saragossa absolviert, das ja, wie erläutert, auch eine „kirchliche Universität“ war. Obwohl Escrivá niemals solche Universitätsstudien absolvierte, sondern nur die Grundkurse aus Philosophie und Theologie, wie sie für einen Seminaristen vorgeschrieben und eine notwendige Voraussetzung für seine Priesterweihe sind.

Das ist tatsächlich das einzige, was man ihm anrechnen kann, aber die Ausdrucksweise ist absichtlich missverständlich: Dokument 4. Die hier „zertifizierten Studien“ waren und sind immer nur Vorbereitungskurse auf die eigentlichen Studien an einer kirchlichen Universität: Erst wenn man die daran anschließenden, höheren Studien absolviert hatte, konnte man sich um den „Doktorgrad“ bewerben. Zum Vergleich mit heutigen Gegebenheiten wäre das so ähnlich, wie wenn ein Magister der Medizin sich entschlösse, Internist, oder ein Lizenziat der Rechte, Notar oder Richter zu werden; all das kann erst angehen, wenn die Prüfungen absolviert sind, die eine höhere Qualifikation nachweisen. 1925 war die Lage ähnlich, aber von 1931 an war für die Erlangung des Doktorgrades ein vorgeschriebenes Curriculum von zwei oder drei Jahren zu absolvieren, so wie jetzt auch noch.

b) Zweitens: Er reichte eine Dissertation ein, als ob dies das Einzige gewesen wäre, was ihm für eine theologische Karriere noch gefehlt hätte, während nicht einmal ein Examen, geschweige denn die Abschlussprüfung, die dafür notwendig gewesen wäre (1925), und er hatte auch keinesfalls ein reguläres Theologiestudium absolviert (wie es seit 1931 erforderlich war). Zusammen mit dem oben erwähnten Zertifikat präsentierte er auch ein Zertifikat, das er sich gleichsam selbst als Rektor des Studium Generale des Säkularinstituts Opus Dei ausgestellt hatte und das ihn zur Vorlage einer Dissertation ermächtigte und vermehrte dadurch den Betrug, und er verletzte damit wissentlich die geltenden kanonischen Normen von 1925 sowie die von 1931, ja sogar das Statut, das der eigenen Institution 1950 verliehen worden war, das ja das Studium Generale des Säkularinstituts Opus Dei keinesfalls die Stellung einer kirchlichen Universität hatte: Dokument 5. In diesem Dokument, das Álvaro del Portillo  mit der Hand geschrieben und das von Escrivá unterzeichnet ist, und man kann dieser Vorgangsweise keine wie immer denkbare Naivität zugutehalten, sie ist vielmehr als wissentlich begangener Betrug zu werten und somit in Zusammenhang mit dem Dokument 4 zu sehen. Drittens. Selbstredend war sich die Lateranuniversität wohl der Irregularität des Vorgangs bewusst, denn damals galten die Normen von Pius XI., die alles, was vorher hinsichtlich der kirchlichen Wissenschaften galt, umgestoßen hatten und die Anforderungen für einen akademischen Grad bei weitem anspruchsvoller machte, als sie zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts gewesen waren. Deshalb fragte die Lateranuniversität bei der Kongregation für die Seminare und kirchlichen Universitäten in dieser Angelegenheit nach. Diese antwortete, dass es nicht in ihrer Kompetenz läge, Angelegenheiten zu lösen, für die Päpstliche Lateranuniversität zuständig sei, das heißt, diplomatisch ausgedrückt, sie mögen die geltenden Regeln beachten! Aber in Wirklichkeit ließ die  Lateranuniversität Escrivá seine Dissertation verteidigen, und so wurden alle kanonischen Regeln verletzt, die von 1925 ebenso wie die von  1931: Sie schenkten Escrivá das Doktorat, veranstalteten die Farce einer Kommission, der die 1. Auflage der „Abadesa de las Huelgas“ präsentiert wurde, so als ob es sich um ein neu verfasstes Werk handelte, von dem man eine bstimmte Anzahl von Exemplaren einreichen müsste: Dokument 6. Der Mensch war imstande, seine Verbindungen in der Kurie soweit spielen zu lassen, dass er sogar die Unverschämtheit hatte zu beantragen, dass ihm ausnahmsweise die Vorlage von Exemplaren seiner Arbeit erlassen werde, die für die Erlangung des Doktorgrades aus Theologie vorgesehen ist.

5. Das sind die akademischen Titel Escrivás: Dr. juris in Spanien und Dr. theol. in Rom. Es ist klar, auf welchem Weg beide erlangt wurden. Beide spiegeln die Persönlichkeit Escrivás wider, und man daraus auch ermessen, wie tief er sich mit den höheren theologischen Fragen beschäftigt haben mag oder auf welche „wundersame“ Weise er sich sein Wissen durch die Beschäftigung mit Jura und der Theologie erworben haben mag. Es ist hier Zeit daran zu erinnern, dass er es erreichte, nach der Affäre in Perdiguera die Diözese Saragossa zu verlassen und unter dem Vorwand nach Madrid zu gehen, hier sein Doktorat aus Jura zu machen. Und das war immerhin 1927, also neun Jahre (!) vor dem Spanischen Bürgerkrieg, ein sehr langer Zeitraum, im der er nicht imstande war, diese Studien abzuschließen. Man kann meines Erachtens diese Handlungsweise nicht anders verstehen denn als Ausdruck von Eitelkeit und Ehrgeiz, als Streben nach Ansehen und menschlicher Anerkennung, so wie sein falscher Adelstitel. Und das entspricht nicht exakt der inneren Disposition von Heiligen. Merkwürdigerweise besitzen wir ein zeitgenössisches Beispiel, das den „Eitelkeiten“ Escrivás gerade entgegensteht, nämlich in der Person des Jesuiten und hervorragenden Theologen Henri De Lubac, dem die Erneuerung der katholischen Theologie in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts so viel verdankt. Wegen der Kriegs- und Nachkriegswirren in Frankreich erreichte De Lubac niemals ein akademisches Curriculum, wie es üblich ist, obwohl er bereits als Meister anerkannt war, und zu seiner Überraschung erhielt er eines Tages den akademischen Titel, der ihn als „Doktor der Theologie“ beglaubigte, vom Ordensgeneral der Jesuiten geschenkt. Er scheute sich auch nicht, dieses Detail in seinem letzten Buch „Mémoire sur l’occasion de mes écrits“ (1992), in aller Einfachheit, den in seinem Fall kann das Faktum seiner theologischen Arbeit weder etwas nehmen noch etwas hinzufügen. Er war wahrhaft ein Lehrer der heiligen Theologie, dessen beispielhaft heiliges Leben tatsächlich einen Selig- und einen Heiligsprechungsprozess verdient hätte.

6. Wir kommen zum Ende diese Analyse. Was sagt die „Positio“, die die Heiligsprechung Escrivás stützt, zu der Geschichte? Nichts, absolut nichts. Im Prozess in Madrid gar nichts, und im nachfolgenden Prozess in Rom wurde ergänzend ein blauäugiges Zertifikat der Lateranuniversität beigegeben: Dokument 7. Im Lichte dessen, was wir schon wissen, scheint diese Beurteilung genau so eigenartig wie das Zertifikat von Jesús Tallón, von dem oben die Rede war. Hier heißt es, dass Escrivá in den akademischen Jahren 1955-1956 regulär immatrikuliert gewesen sei, zusammen mit den ordentlichen Studenten des 15. Jahrgangs der Theologischen Fakultät, dass er die vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt habe etc., und er habe den Grad eines Doktors der Theologie erworben. Im Bericht von Bd. IV – Kap.  XVIII der Positio über Escrivá, steht dieses Dokument im Zusammenhang mit seiner intensiven Arbeit während dieser  Jahre hinweg, als ob er da die Zeit dafür genutzt hätte, um seine anhängigen theologischen Studien abzuschließen, sogar mit dem Doktorgrad, indem er den Seinen ein weiteres leuchtendes Beispiel gab (S. 1019 f., Anm. 53) in dem, was er schließlich auch von seinen Numerarierpriestern verlangte. War es auch ein Sohn von ihm, der dieses Zertifikat redigiert hat? Das ist jetzt nicht das Entscheidende. Allerdings sind zwei Fakten zu beobachten, die für sich sprechen: Erstens. Die „Doktorarbeit“ von 1939 wurde aus der Universidad Complutense entwendet, denn Escrivá verfälschte 1943 seinen offiziellen Lebenslauf, er behauptete, ein Buch 1938 ediert zu haben, das erst 1944 gedruckt wurde, und so gab er vor, dass dies seine Doktorarbeit von 1939 gewesen sei. So konnte der Betrüger die Spuren der Vergangenheit tilgen, und indem er auf die „Geschichte“ sah, die in der Zukunft über ihn erzählt werden sollte, verbesserte das Image seines Doktorats. Freilich gibt es das perfekte Verbrechen nicht: Vielleicht wusste der Betrüger nicht, dass man nach der Tradition der spanischen Universität eine Studie, die schon vorher veröffentlicht worden war, nicht als Doktorarbeit einreichen kann; soweit wäre das geklärt. Und jetzt dürfen wir weiterfragen: Hat das Buch von 1944 wirklich Escrivá verfasst, oder stammt es von einem seiner Leute: Amadeo de Fuenmayor? Wir können hier nur anreißen, was noch nicht wirklich durchgecheckt ist. Zweitens. Jahre später ließ es sich jemand angelegen sein, in den Archiven der Universität von Madrid die Ausgabe von „La Abadesa de las Huelgas“ aus dem Jahr 1944 durch die neue 2. Auflage aus dem Jahr 1974 zu ersetzen. Nun, zu diesem Zeitpunkt war es nötig, diese Spur der Vergangenheit zu tilgen, denn der Band von 1944 ist mit der römischen „Doktorarbeit“ von 1955 identisch, die hier wiedergegebene Geschichte sollte der Vergessenheit anheimgegeben werden oder im Nebel der Zweideutigkeiten ihre klaren Umrisse verlieren.

7. Nun, die Daten, die diese unglaubliche Geschichte liefert, erlaubt hinreichend den Schluss, dass im Zusammenhang mit José María Escrivá und seiner Gründung nichts einfach, nichts geradlinig ist, nichts ist so, wie es auf den ersten Blick aussieht: Die Quellen sind wohl „kontaminiert“. Und vor allem die Dokumentation des „Geschichte des Images“, das hinsichtlich seiner Person, seiner Persönlichkeit und seiner Gründung ausgearbeitet wurde, bedarf dringend einer kritischen historischen Revision.

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http://www.opuslibros.org/PDF/doctorados1.pdf, Seite 8-15