E.B.E.: Laien ohne gültige Papiere

13. April 2015

 

Auch wenn es nicht das primäre Anliegen von Escrivá war, sich von den Ordensleuten zu unterscheiden, brachte die Tatsache, dass die Gläubigen des Opus Dei immer als Laien angesehen und niemals mit ihnen verwechselt wurden, dem Werk einige Vorteile von großem strategischen Wert für die eigene Institution, wenn auch nicht für die betroffenen Gläubigen, denn  eine Organisation für Laien zu gründen und zu unterhalten birgt weniger Risiken in sich, als wenn es sich um Ordensleute oder Priester handelt.

 

Das Besondere am Opus Dei, sein Geheimnis, besteht darin, dass man von den Laien dasselbe verlangt wie von Ordensleuten oder Priestern (vgl. Gervasio: Die unwiderstehliche Bischofswürde), auch wenn das nicht denselben Rückhalt im Kirchenrecht findet – eigentlich hat es überhaupt keinen Rückhalt. Das ist das Schlimme – und der Betrug – an einer Berufung zum Opus Dei. Die Laien des Opus Dei sind keine Laien.

Für die Laien im Opus Dei bringt diese Institution allerdings keinerlei Vorteile, sondern allenfalls gewaltige Nachteile: Sie befinden sich im juridischen Niemandsland.

Für eine Organisation wie das Opus Dei bedeutet es keine große Schwierigkeit, einen Laien loszuwerden, wie die Praxis zeigt. Mit den Priestern verhält es sich anders; sie sind auf andere Weise durch das Kirchenrecht gedeckt.

Wen wir keine Laien, sondern Priester oder Mönche gewesen wären, hätte sich das Opus Dei nicht so einfach über die hohen Austrittszahlen hinwegsetzen können, ein Charakteristikum dieser „Gemeinschaft“ von den ersten Zeiten an.

Aus einem bestimmten Grund, den ich hier aber nicht breittreten möchte, gibt das Kanonische Recht den Laien viel weniger Gewicht als Geweihten Personen oder Priestern. Das mag und soll auch so sein, aber das ist die Erklärung, warum das Opus Dei weitgehend unbeanstandet aus allen Schwierigkeiten hervorgegangen ist.

Ein Laie des Opus Dei ist wie ein Mensch ohne Pass, jemand, der zwar sein ganzen Leben wie ein Mönch oder eine Nonne hingegeben hat, aber nicht dieselben Rechte oder auch nur eine gewisse Anerkennung von Seiten der Kirche hat, wie sie geweihten Personen zukommen (zum Beispiel dürfen sie die eigenen Statuten gar nicht kennen). Das bedeutet einen großen Nachteil, der sich aber erst im Moment des Ausstiegs zeigt (manchmal aber auch schon früher).

Wenn man austritt, erfährt man zwei Dinge: Man bekommt keinerlei Hilfe, und das Opus Dei muss sich niemandem gegenüber rechtfertigen. Es ist, als ob die Laien bloßer Ballast wären. Die Ordensleute haben eine echte Berufung, die der Laien im Opus Dei erscheint eher als Fiktion oder als Performanz; sie hält, so lange es geht. Sie hat keinen Rückhalt im Kirchenrecht, und deshalb hängt sie kanonisch in vielen Aspekten in der Luft.

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Die Ernsthaftigkeit einer Berufung zum Opus Dei interessiert nur soweit, als der Austritt aus dieser Organisation von Bedeutung ist. Allein schon die Tatsache, dass es sehr viele Austritte gibt, ohne dass dieses Faktum Konsequenzen hat, zeigt deutlich, welchen Wert die Organisation selbst einer Berufung  zum Opus Dei beimisst.

Aber haben nicht auch die Orden massive Verluste von Berufungen zu beklagen, vor allem seit dem Zweiten Vatikanum? Die Kirche nimmt dieses Problem sehr ernst, wenn sie auch noch keine Lösung gefunden dafür hat.

Opus Dei produziert, ganz im Gegenteil, eine beständige Fluktuation von Berufungen, die weggehen, als wäre das das Normalste von der Welt. Das ist das Abnormale an der ganzen Angelegenheit.

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Vor allem unter den zölibatären Laien (Assoziierte und NumerarIerinnen) hat die Hingabe zum Großteil keinerlei juridischen Rückhalt (so findet man z. B. die Verpflichtung, ein Testament zu machen, nicht in den Statuten von 1982, ebenso wenig wie die Verpflichtung, das gesamte Gehalt abzuliefern, die Lebensplanung den Direktoren zu unterwerfen oder zu einer Gewissensauskunft bereit zu sein etc.)

Der juridische Rückhalt dient ausschließlich der Prälatur; sie muss funktionieren.

Aber die Berufung, die die Laien leben oder die man sie leben lässt, haben als einzige Basis die Lehrschriften Escrivás, die Verpflichtungen auflisten, aber kein einziges Recht (mit der Ausnahme des Rechts, kein Recht zu haben). Es ist kein Zufall, dass das Opus Dei seinen Gläubigen jede Möglichkeit nimmt, sich über ihre Rechte zu informieren und sie nicht einmal die Statuten lesen lässt. Nur wenn es um die Rechte der Organisation geht, zum Beispiel im Hinblick auf die einzelnen Etappen der Approbation, werden sie happig.

Daraus folgt, dass jemand über Jahre hinweg eine Berufung lebt oder gelebt hat, von der die Kirche niemals Notiz genommen hat und die sie nie anerkannt hat, und deshalb ist die Bindung an das Opus Dei wie ein Vertrag unter Privatpersonen, in den sich die Kirche nicht einmischt, da dies auch in den Statuten nicht berührt wird. Um es anders zu sagen, die Berufung zum Opus Dei entspricht einer Art Privatgelübde, von denen nur der Prälat dispensieren kann und die kirchenrechtlich nicht geregelt ist.

„Ich dachte bei diesen Bürgern, den Mitgliedern des  Opus Dei, ursprünglich an keine Gelübde oder Versprechen. Dann verpflichteten mich die Umstände dazu (…) meine Kinder Privatgelübde ablegen zu lassen, sehr private, ohne irgendein äußeres Zeichen, wie sie jeder gewöhnliche Gläubige ablegen kann“. (Escrivá, „Brief“ vom 29-XII-1947/14-II-1966, Nr. 84 und 180, zit. in „Itinerarium Juridicum“, Kap. 7, Anm. 77)

Anscheinend kann  man die Berufung zum Opus Dei als ein (sehr) privates) Gelübde definieren, am Rande oder unabhängig von der Verfassung der Prälatur. Deshalb haben auch viele zentrale Punkte einer Berufung zum Opus Dei nicht mit den Statuten zu tun.

Jemand könnte jetzt sagen: Aber ich habe mein Testament gemacht! Meine Hingabe war echt. Es war wie ein Brief ans Christkind. Kirchenrechtlich hat das gar nichts geändert, nur für die eigenen Finanzen und für das eigene Gewissen (wir kommen hier wieder auf die Idee des Privatgelübdes zurück).

Für die Kirche hat diese „Berufung“ keine Bedeutung, wohl aber den, dass sich die betroffene  Person aller finanziellen Mittel entblößt und sich in Gewissensnotstand stürzt (siehe das Thema Privatgelübde). Wie wir vorher gesagt haben, sprechen die Statuten nichts von einer Verpflichtung ein Testament zu machen, deshalb ist es so, als ob diese Verpflichtung gar nicht existierte. Und so geht es mit vielen Aspekten der Berufung zum Opus Dei (besonders im Fall der Zölibatären).

Deshalb unterscheidet sich die Situation der Ausgetretenen, denen nicht geholfen wird, sehr von der der Priester und Ordenskette. Die Zölibatären des Opus Dei haben keine Papiere, sie sind inoffizielle Berufungen.

Aber was ist mit den Priestern des Opus Dei? Geht es denen vielleicht besser als den Laien? Natürlich leiden sie unter der gleichen Indoktrinierung wie die Laien, sie unterliegen der gleichen Manipulation der Gewissen, aber andererseits genießen sie dank des Kirchenrechts die Möglichkeit, ihren Vorgesetzten das Leben schwer zu machen, und sie können unter Umständen eine  Sozialversicherung beantragen, auch wenn das nicht immer sicher ist, dass sie sie bekommen.

Fact ist, dass die Priester innerhalb des Opus Dei eine Minderheit darstellen; das heißt, es bedeutet für eine Organisation nicht dasselbe, wenn es im Jahr zehn oder hundert Priester  verliert, um irgendeine Zahl zu nennen. Wenn es wenige gibt, gehen auch weniger, und man kann gut verschleiern, dass jemand geht. Wenn aber alle Mitglieder Priester wären – und im strengen Sinn sind nur die Priester Mitglieder, denn nur die Priester gehören tatsächlich zur Prälatur), wären so viele Angänge für das Opus Dei noch viel kompromittierender. Dass die Laien einer Prälatur nur als „organische Mitarbeiter“ angesehen werden, zeigt schon die große Problematik.

Tatsächlich haben im Fall der Legionäre die Austritte nach dem Skandal um Maciel mehr Gewicht, weil es sich um Ordensleute handelte (mit Ausnahme der Geweihten Laien). Wenn sie nur Laien gewesen wären, hätte ihr Austritt viel weniger Beachtung gefunden.

E.B.E.